Vielleicht sollte mal erwähnt werden, dass ein
umzäunter Hundeauslauf nicht gleichzusetzen ist mit einer Hundewiese oder Hundestrand.
Der Hundestrand (der übrigens nur deshalb Hundestrand heißt, weil es der einzige Ort ist, an dem Hunde an den Stränden der "Kurorte" überhaupt erlaubt sind) ist kein ausgewiesenes "Hundeauslaufgebiet" - zur Brut- und Setzzeit (jaha sie mag für manche unsinnig sein) muss der Hund auch am Hundestrand an die Leine.
Ähnliches gilt für die Hundewiese - sie ist ein von der Stadt ausgewiesenes Gebiet, wo Hunde offiziell leinenlos laufen dürfen, aber meist Teil eines Naherholungsgebietes.
An Hundestrand und Hundewiese gelten die "üblichen Höflichkeitsregeln" - die Hunde sollten abrufbar sein und man hat darauf zu achten, dass der eigene Hund weder Mensch (inklusive Kindern
) noch andere Hunde belästigt.
Auch "dürfen" solche Sachen wie Hundespielzeug und Leckerlies mitgebracht werden und - wenn Hundemensch es denn so will - auch die Decke für den menschlichen Nachwuchs oder das gemütliche Sonnenbad ausgepackt werden.
Hundestrand und Hundewiese sind also durchaus auch mit Kindern zu betreten, weil der Hundehalter hier eben darauf achten muss, dass sein Hund niemanden belästigt.
Im umzäunten Hundeauslauf gelten meistens andere "Regeln".
So darf auch zur Brut- und Setzzeit der Hund auf umzäunten Hundeausläufen abgeleint werden - dafür sind die Dinger schließlich da. Auch darf da der (noch) unerzogene und/oder jagende Hund von der Leine - dafür sind die Dinger schließlich da.
Spielzeug und Leckerlie sind hingegen meistens "verboten" (der Auslauf, um den es hier mal ging hatte diesbezüglich ja auch schon "Verbotsschilder" an der Pforte), damit es eben keinen Stress unter den Hunden gibt und auch Hunde mit "Resourcenproblemen" diesen Auslauf nutzen können.
Auch sollte sich der Hundehalter hier sicher sein können, dass sich niemand vom Hund belästigt fühlt, weil jeder diesen Auslauf freiwillig und mit voller Absicht betritt - die Zäune sind meist so hoch, dass selbst jemand, der vom Fahrrad fällt außerhalb des Zaunes bleibt.
Sind jetzt aber Kinder auf dem Platz MUSS der Hundehalter sich und seinen Hund einschränken, weil Kinder eben nicht von Hunden belästigt werden dürfen und weil Kinder aufgrund ihrer Konstitution eben anfälliger sind - gilt übrigens auch für gebrechliche und alte Menschen, weil eben auch deren Konstitution es nicht hergibt.