Cordi
15 Jahre Mitglied
Nachfolgendes hab ich auf einer anderen Homepage gefunden.
Weiß da einer von euch mehr darüber? Ist es tatsächlich so?
AKTUELL zur Hundeausbildung:
Gesetzgeber hält E-Geräte-Verbot für nicht verhältnismäßig
2006 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Elektroreizgeräte bei der Hundeausbildung verboten sind. Ausnahmen müssten in einer bundeseinheitlichen oder Landesverordnung zugelassen werden. Dies ist bis heute nicht geschehen.
Allerdings wurde inzwischen ein neues Waffengesetz verabschiedet. Und im Zusammenhang mit diesem Gesetz gibt es interessante Äußerungen des Gesetzgebers zu Elektroreizgeräten, möglicherweise sogar eine neue Rechtslage.
Am 20. Dezember 2007 beschäftigte sich der Bundesrat mit dem Waffengesetzentwurf, der ein Verbot von E-Reizgeräten in der Hundeausbildung zunächst vorsah. Der Bundesrat änderte den Entwurf. Bei "sachgerechter Hundeausbildung" sollten E-Reizgeräte zulässig sein. Die Begründung des Bundesrats ist lesenswert: "In der Hundeausbildung durften bisher Elektroreizgeräte (Teletakt) eingesetzt werden. Die Geräte haben sich bewährt. Ein Verbot wäre unverhältnismäßig. Die Einfügung stellt klar, dass der Einsatz dieser Geräte weiterhin erlaubt ist."
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 22. Februar 2008 verabschiedet - einschließlich der Empfehlung des Bundesrats.
Weiß da einer von euch mehr darüber? Ist es tatsächlich so?