Hundeschule benutzt Teletakt!

Einsatz vom Tele ist verboten, der Besitz nicht.

Das ist so nicht ganz richtig :hallo:

Es ist " Nur " verboten dem Tier erhebliche schmerzen bei der anwendung zuzufügen !!!

Da dies aber nicht genau definiert ist , bzw kein Grenzwert angegeben wird , werden die dinger leider weiter eingesetzt.
Da die dinger einstellbar sind in der stärke , ist es schwer jemandem was nachzuweisen.

Wenn ich den genauen text finde , stell ich ihn hier ein. Auch die erklärung eines verkaufers warum die dinger immer noch verkauft werden ...

§3 Tierschutzgesetz
ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.

BVerwG 3 C 14.05 – Urteil vom 23. Februar 2006
Der Kläger führt Seminare zur Hundeerziehung durch und möchte dabei den Einsatz von Elektroreizgeräten vorführen. Der beklagte Landkreis hält das für unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Landkreis – wie schon die Vorinstanzen – Recht. Das Tierschutzgesetz verbietet die Verwendung von Geräten, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken oder es zur Bewegung zwingen und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Von diesem Verbot werden die vom Kläger verwendeten Elektroreizgeräte erfasst. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. Denn es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gefährlichen Geräte generell zu verbiete! Nach dem Gesetz mögliche landes- oder bundesrechtliche Ausnahmen von dem Verbot sind bisher nicht normiert worden.

Damit ist eigentlich alles gesagt, oder? Wobei ich nicht grundsätzlich gegen den Einsatz bin, aber was nicht erlaubt ist, mache ich natürlich auch nicht ;)
 
  • 27. April 2024
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Hi meltdown ... hast du hier schon mal geguckt?
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Manche haben's halt auch nicht anders verdient. Wer förmlich drum bettelt, auf die Nuss zu bekommen, dem soll man seinen Wunsch auch erfüllen :lol:

Respekt übrigens für die Frau Amtsveterinärin, ich glaube, das ist nicht üblich, dass man dann einfach direkt mal vorbeischaut.

Ach, und bitte genauso energisch gegen die Halti-missbrauchenden Hundeschulen vorgehen ;)

Ja, die Amts-Vet hatte wohl schon mehrere Hinweise, aber eben keine BEWEISE ;)
Somit konnte sie auch schnell handeln :D

Ich betrete hier keine Hundeschulen und wo ich den Halti-Umgang gelernt habe, da wohne ich nicht ;)
 
Einsatz vom Tele ist verboten, der Besitz nicht.

Das ist so nicht ganz richtig :hallo:

Es ist " Nur " verboten dem Tier erhebliche schmerzen bei der anwendung zuzufügen !!!

Da dies aber nicht genau definiert ist , bzw kein Grenzwert angegeben wird , werden die dinger leider weiter eingesetzt.
Da die dinger einstellbar sind in der stärke , ist es schwer jemandem was nachzuweisen.

Wenn ich den genauen text finde , stell ich ihn hier ein. Auch die erklärung eines verkaufers warum die dinger immer noch verkauft werden ...

§3 Tierschutzgesetz
ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.

BVerwG 3 C 14.05 – Urteil vom 23. Februar 2006
Der Kläger führt Seminare zur Hundeerziehung durch und möchte dabei den Einsatz von Elektroreizgeräten vorführen. Der beklagte Landkreis hält das für unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Landkreis – wie schon die Vorinstanzen – Recht. Das Tierschutzgesetz verbietet die Verwendung von Geräten, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken oder es zur Bewegung zwingen und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Von diesem Verbot werden die vom Kläger verwendeten Elektroreizgeräte erfasst. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. Denn es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gefährlichen Geräte generell zu verbiete! Nach dem Gesetz mögliche landes- oder bundesrechtliche Ausnahmen von dem Verbot sind bisher nicht normiert worden.

Damit ist eigentlich alles gesagt, oder? Wobei ich nicht grundsätzlich gegen den Einsatz bin, aber was nicht erlaubt ist, mache ich natürlich auch nicht ;)

Damit ist immer noch alles offen da man mit den dingern auch impulse abgeben kann die einem Stubsen gleichen.
Was da steht und wie es wirklich umgesetzt wird , sind leider 2 Paar stiefel.
Ich bin auch gegen die dinger ....

Leider liegt bis heute keine Definition des Begriffs " erhebliche Schmerzen " bzw. ein entsprechender Grenzwert für die Abgabe von Reizimpulsen vor .....

Wir leben in Deutschland !!!! Da muss alles genormt sein sonst wird das umgangen :(
 
Ich wüsste eigentlich keine Situation, die den Einsatz eines solchen Gerätes rechtfertigt!?
 
Damit ist immer noch alles offen da man mit den dingern auch impulse abgeben kann die einem Stubsen gleichen.
Was da steht und wie es wirklich umgesetzt wird , sind leider 2 Paar stiefel.
Ich bin auch gegen die dinger ....

Leider liegt bis heute keine Definition des Begriffs " erhebliche Schmerzen " bzw. ein entsprechender Grenzwert für die Abgabe von Reizimpulsen vor .....

Wir leben in Deutschland !!!! Da muss alles genormt sein sonst wird das umgangen :(
Stimmt, die Norm gibt es nicht, kann es aber auch nicht geben, weil jeder Schmerz anders empfindet und das auch situationsabhängig ist. Allerdings bezieht sich das Urteil ja auf die von Herrn B. verwendeten und vertriebenen Geräte, also gibt es indirekt eine Vergleichsnorm. Ich denke, wenn man will, kann man damit gegen jede Tele-Benutzung vorgehen.
Da ich aber wie gesagt nicht grundsätzlich dagegen bin, finde ich es gar nicht so verkehrt, dass evtl. noch ein Hintertürchen offen ist. Das Problem ist eher, dass die falschen Leute die Hintertür benutzen (könnten).
 
Damit ist immer noch alles offen da man mit den dingern auch impulse abgeben kann die einem Stubsen gleichen.
Was da steht und wie es wirklich umgesetzt wird , sind leider 2 Paar stiefel.
Ich bin auch gegen die dinger ....

Leider liegt bis heute keine Definition des Begriffs " erhebliche Schmerzen " bzw. ein entsprechender Grenzwert für die Abgabe von Reizimpulsen vor .....

Wir leben in Deutschland !!!! Da muss alles genormt sein sonst wird das umgangen :(
Das Problem ist eher, dass die falschen Leute die Hintertür benutzen (könnten).

Das stimmt allerdings. Wie es leider immer so ist :hallo:

In dem Katalog den ich vor mir liegen habe gibt es sogar extra umhüllungen damit man die Teile nicht erkennt ....
 
Vielleicht bin ich auch blöd, aber nennt mir doch bitte mal eine Situation?

Ausbilden kann man damit KEINEN Hund. Ich kann es mir zumindest nicht vorstellen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Wenn gar nichts mehr geht und ein Profi sowas einsetzt mag es ja noch plausibel sein. Aber ich frage mich wie viele der TT Besizer dieses Teil wirklich nur als letzte Instanz ansehen.
 
Mord und Totschlag gibts hier nicht! Hier darf ja jeder seine Meinung haben
 
Ich wüsste eigentlich keine Situation, die den Einsatz eines solchen Gerätes rechtfertigt!?

na dann :rolleyes:

Woher wusste ich nur das sich jemand mit einem Schäferhund oder nem Mali zu wort meldet ??? :D

nur lustig, dass keiner meiner Hunde jemals eins an hatte. :lol:
deshlab verurteile ich aber nicht pauschal und kann mir vorstellen, dass es noch Dinge ausserhalb meiner kleinen zuckersüßen Welt gibt.
 
Die Diskussion ist doch schon fast so alt wie das Gerät selber. :rolleyes:
X-Mal nachzulesen hier im Forum. Pros genauso wie Contras. ;)
 

Woher wusste ich nur das sich jemand mit einem Schäferhund oder nem Mali zu wort meldet ??? :D

nur lustig, dass keiner meiner Hunde jemals eins an hatte. :lol:
deshlab verurteile ich aber nicht pauschal und kann mir vorstellen, dass es noch Dinge ausserhalb meiner kleinen zuckersüßen Welt gibt.

Meine Welt ist zwar Klein aber keineswegs zuckersüß.
Manchmal sogar recht Bitter
Brauchst dich auch nicht angesprochen Fühlen.
 
Ja, oder begleite Deinen Bekannten doch einfach beim nächsten Mal.

Genau. So würde ich es auch machen. Und vergiss die Camera nicht. Am besten mit ner normalen Dogicam kleine Ausschnitte filmen. Weil sowas geht ja mal garnicht. Wasn das für eine Hundetrainer, der einem Hund so einen ******* ummacht. Und vorallem schon in der ersten Stunde, obwohl er den Hund noch garnicht kennt. Da nennt sich mal wieder einen Hundetrainer, weil ihm das Wort gefällt. :sauer: Aber halt null Ahnung von Erziehung hat.
 
Ja, oder begleite Deinen Bekannten doch einfach beim nächsten Mal.

Genau. So würde ich es auch machen. Und vergiss die Camera nicht. Am besten mit ner normalen Dogicam kleine Ausschnitte filmen. Weil sowas geht ja mal garnicht. Wasn das für eine Hundetrainer, der einem Hund so einen ******* ummacht. Und vorallem schon in der ersten Stunde, obwohl er den Hund noch garnicht kennt. Da nennt sich mal wieder einen Hundetrainer, weil ihm das Wort gefällt. :sauer: Aber halt null Ahnung von Erziehung hat.

Scheint ja eben leider kein Einzelfall zu sein :sauer:
 
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