@ Hovi... da hast Du Recht
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Ich auch. . Allerdings eben mit HIRN und SACHKUNDE.
Aber fuer sowas bekommt der Gesetzgeber ja seinen Allerwertesten nicht aus der Kurve.
Das sowas im Waffengesetz steht, sagt ja eigentlich schon alles aus ...
Ich gehöre zu den Befürworten, sofern der Einsatz nicht willkürlich und planlos erfolgt (versteht sich von selbst).
Ob das Ding Verboten ist oder nicht interessiert mich persönlich einen ...... Mir ist letztendlich ein Hund der auch bei extrem-Reizen 100%ig verlässlich abrufbar ist (wir haben die Pfeife als ultimatives Rückrufsignal) und hierfür mal einen Pieks erlitten hat, lieber als ein überfahrener oder erschossener Hund. (...)
Von mir aus könnte und sollte gern ein Sachkundenachweis eingeführt werden. Allerdings bietet dieser genausowenig wie ein Verbot Schutz vor Missbrauch. Es wird auch weiterhin HH geben, die ihren Hund als Sportgerät sehen und seiner Ausbildung den letzten "Feinschliff" hierdurch geben. "Wie? der Jagdhund rennt nicht schnell genug bei der Fährte...???" oder ähnliches.Wie sollte das, Deiner Meinung nach, kontrolliert werden (konkret und realistisch)?
Ich sagte nicht, dass mich Gesetze generell nicht interessieren. Ich halte es jedoch für notwendig, als mündiger Bürger, die Sinnhaftigkeit von Regelungen zu reflektieren und auch einene eigenen Standpunkt zu einem Thema vertreten zu können. Es gab und gibt genügend Unsinns-Gesetze. Natürlich muss man sich der Konsequenzen bewusst sein und abwägen, ob man bereit ist eine etwaige Strafe (Ordnungsgeld o.ä. ) in Kauf zu nehmen, und: Ja, das habe ich für mich abgewogen.Gesetze (geltendes Tierschutzgesetz) interessieren Dich nicht. Nun gut - das ist die eine Sache.
Wie fachkundig bist Du aber im Umgang mit Teleimpulsgeräten? Wo, von wem, wie intensiv etc. pp. hast Du Dir die Anwendung erklären lassen? Gibt es hierzu z.B. Seminare o.Ä. um den von Dir angeprangerten "willkürlichen und planlosen Einsatz" zu unterbinden?
Natürlich haben wir die Grundlagen über konvetionelle Methoden trainiert: Denn das liegt auch in einer fachkundigen Anwendung, dass man erst sanktionieren kann, wenn der Hund wirklich weiß, was er tun soll. Er muss also konventionell über positive Verstärkung, Schleppleine etc. lernen, was das gewünschte Verhalten (=Zurückkommen) bei einem Signal ("Hier" oder "Pfiff") bedeutet, denn sonst wäre es planloser und willkürlicher Einsatz. Weiß der Hund dies nach intensivem Training und zeigt dieses Verhalten auch im Normalfall, entscheidet sich aber in Einzelfällen für den höheren Reiz bspw. des Kaninchens, kann eine Sanktion erfolgen. Denn das Erlernte "Kommen ist prima" wird verknüpft mit "Nicht kommen ist ganz schön doof." Deshalb ist das Zurückkommen aber immer noch prima.Kannst Du eine anderweitige Art der Erziehung für Deinen Hund ausschließen (z.B. durch monate-, oder jahrelanges Training, wenn ja bei wem und wie usw.)?
An die reine Kuschel-Pädagogik glaube ich nicht, auch nicht-oder besser schon gar nicht- in der Hundeerziehung. Ein Hund braucht ganz klare Grenzen, die er nicht überschreiten darf, und um diese Grenzen abzustecken, befürworte ich auch den Einsatz derartiger Hilfsmittel.
Und PS: Wer seinen Hund quälen will, schafft das auch ohne technische Hilfsmittel. Da gibt es die abartigsten Ideen, von Reißzwecken und Nägeln im Lederhalsband, etc...
Aber wie könnte eine gesetzliche Regelung aussehen?
Die "Anwärter" müssen zunächst einen Sachkundelehrgang absolvieren.
Die Bescheinigung über den Sachkundelehrgang ist beim Erwerb eines Teleimpulsgerätes vorzuweisen.
Das ist schön. Ich wüsste auch beim besten Willen nicht, warum man dann ein TIG, Stachel, Lederhalsband, Geschirr, SL, Leine, Leckerchen, Spielzeug, Stimme, einen Clicker oder sonstwas einsetzen sollte.Alles was ich von meinem Hund möchte, kann ich mit der Hand herausstreicheln!
Das wäre durchaus eine sinnvolle Idee, aber trotz allem keine Garantie zur Vermeidung von Missbrauch. Die perfekte Welt lässt sich leider nicht durch Gesetze schaffen. Man denke nur daran, dass in unserem Land Kinder verhungern können, trotz gesetzlicher Handlungsmöglichkeiten und behördlicher Aufsicht.
bones schrieb:Es gibt schon lange Schulungen und Lehrgänge, die mit einer Prüfung beim Amtstierarzt abschliessen.
bones schrieb:Ich wüsste auch beim besten Willen nicht, warum man dann ein TIG, Stachel, Lederhalsband, Geschirr, SL, Leine, Leckerchen, Spielzeug, Stimme, einen Clicker oder sonstwas einsetzen sollte. Wäre ja in dem Fall alles völliger Quatsch, denn Streicheln ist sicherlich die schönste Erziehungsmethode.
bones schrieb:Ich wüsste auch nicht, wo dich jemand aufgefordert hat, ein TIG einzusetzen.
Dann bitte auch Schweinetreiber, Leinen und Halsbänder aller Art, Clicker, Hände, Füße, Stöcke, jegliche batterie, Drähte, Kabel...Und damit hast du eine hervorragende Begründung für ein Verbot geliefert! Da ein Teleimpulsgerät nicht zwingend erforderlich für eine vernünftige Hundeausbildung ist und ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann, ist es im Sinne aller Hunde erforderlich, dass das Verbot aufrecht erhalten wird. So einfach ist das!
Dann bemühe bitte auch du die Suche, auch das wurde bereits mehrfach erläutert. Es gab schon vor Jahren eine Initiative, auf freiwilliger Basis Sachkunde-Seminare zu besuchen, und beim Amtstierarzt, u.a. in Haan (Kreis Mettmann/NRW) eine entsprechende schriftliche Prüfung abzulegen.Hier hätte ich gern ein paar Hintergrundinfos, gerne auch per PN. Auch habe ich Zweifel, dass Schulungen und Lehrgänge in die Zuständigkeit eines Amtstierarztes fallen. Denn für diesen Fall müsste es eine gesetzliche Regelung bereits geben und die gibt es ja wohl nicht! Ich lasse mich daher auch gerne eines Besseren belehren!
So wie jeder andere normale Mensch.Och, ich bin bei der Hundeausbildung ein Vertreter der Kuschelfraktion!
Erzähl' das einem Hund, der vor Panik unter sich macht, wenn ihn ein Mensch anfasst. Solche Pauschalisierungen sind und bleiben einfach falsch. Jeder Hund ist anders, und es wird nie die eine goldene Methode geben. Wichtig ist nur in allen Fällen, Respekt vor dem Tier zu haben, unnötiges Leid oder Schmerzen zu verhindern, und die Lerngesetze zu beachten. Ob mit TIG oder Streicheln spielt dann keine Rolle mehr.Streicheln ist effektiver und sicherer als jedes Starkzwangmittel!
Dass es in dieser Diskussion überhaupt nicht von Interesse ist wie du mit deinem Hund arbeitest.Was möchtest du mir damit denn sagen?
Nein, weil die Leute, die du meinst jetzt heimlich "trainieren", und auf keine Sachkunde-Schulung mehr gehen (können). Wenn die Anschaffung der Geräte auch noch verboten wird greifen solche Leute eben auf Schweinetreiber oder selbst gebastelte Geräte mit Anschluss an Autobatterien z.B. zurück.Reicht es nicht, dass nach wie vor manche Hundehalter zum TIG greifen und damit eine tickende Zeitbombe kreieren!
@bones, lass es gut sein.
... und um kein falsches Bild aufkommen zu lassen
Es gab schon vor Jahren eine Initiative, auf freiwilliger Basis Sachkunde-Seminare zu besuchen, und beim Amtstierarzt, u.a. in Haan (Kreis Mettmann/NRW) eine entsprechende schriftliche Prüfung abzulegen.
Stinker schrieb:Und damit hast du eine hervorragende Begründung für ein Verbot geliefert! Da ein Teleimpulsgerät nicht zwingend erforderlich für eine vernünftige Hundeausbildung ist und ein Missbrauch nicht ausgeschlossen werden kann, ist es im Sinne aller Hunde erforderlich, dass das Verbot aufrecht erhalten wird. So einfach ist das!