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Cordi

15 Jahre Mitglied
Nachfolgendes hab ich auf einer anderen Homepage gefunden.

Weiß da einer von euch mehr darüber? Ist es tatsächlich so?
 
  • 28. April 2024
  • #Anzeige
Hi Cordi ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 19 Personen
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ich wuerd s ja so erklaeren: die koennen in der Hundeausbildung nichts verbieten was auch an menschen erlaubt ist!

nein, das war nicht ernst gemeint *bzzzzzzt*
 
es stimmt. mit der novellierung des waffengesetzes ist das wieder erlaubt. wäre schön gewesen, wenn es einen passus zur sachkunde dafür gegeben hätte.
 
Ich habe mich heute nochmals an fachkundiger Stelle erkundigt. Es ist wohl noch nicht ganz klar. Laut Waffengesetz ist es wieder erlaubt, laut Tierschutzgesetz ist es allerdings immer noch verboten. Hier muß der Gesetzgeber nun nachrüsten und diesen rechtlichen Misstand klären, was wohl auch gerade am Laufen ist. So sind die verschiedenen Verbände ( Jagd etc. ) nun stark dahinter her auf eine Klärung zu drängen. Das Bundesveterinäramt ist wohl auch eingeschaltet und hat bereits eine Stellungnahme abgegeben. Desweiteren soll es schon Einzelsondergenehmigungen geben.
Insgesamt ist wohl der Trend so, daß defintiv eine Freigabe von Elektroreizgeräten zu erwarten ist bzw. kommen soll, in welchem Umfang ist aber noch unklar. Sprich, ob die Geräte für jedermann freigegeben werden, ob hierzu eine Sachkunde erforderlich ist ( was ich auch definitiv begrüßen würde ) oder ob die Geräte sogar nur für spezielle Zwecke wie Zoll, Polizei und Jagd freigegeben werden.
Also, demnach gibt es noch keine endgültige Regelung, aber es ist wohl einiges in Gange.
 
sagst du uns, welche fachkundige stelle das war? ich hab halt nur die info, dass die novellierung des waffengesetzes das verbot durch das tierschutzgesetz wieder aufgehoben hat.

(huch! ich seh ja jetzt erst, dass dein dsh teufelshörnchen hat *gg*)
 
Sprich, ob die Geräte für jedermann freigegeben werden,
Ich hoffe ehrlich gesagt nicht, ich habe einige Hundesportler gesehen mit ganz neuen Gesichtszügen(weil sie mal die grauen Zellen anstrengen mussten) nachdem man ihnen die Dinger abgenommen hat.
 
Einer meiner Lieferanten ist Deutscher Generalimporteur von Dogtra. Nachdem ich davon ausgehe, daß die sicher noch am ehesten Bescheid wissen was die Gesetzeslage gerade macht, habe ich mich dort erkundigt.

( psssst.... ich kann auch noch mit dem Gegenpart aufwarten ... den Goldi mit Heiligenschein ... aber ich hab das Wechsel-Avatar hier nicht reingekriegt )
 
Pustekuchen, das Teletakt ist nach wie vor verboten!

Lediglich die Begriffsbestimmung im Waffengesetz wurde geändert.


Alte Fassung:

Anlage 1 Begriffsbestimmung:

2.2.1
Gegenstände, die bestimmungsgemäß unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Verletzungen beibringen (z.B. Elektroimpulsgeräte), mit der Ausnahme der ihrer Bestimmung entsprechend im Bereich der Tierhaltung verwendung findenden Gegenstände.

Neue Fassung:

Anlage 1 Begriffsbestimmung:

ddd) Nummer 2.2 wird wie folgt gefasst:

"2.2
Gegenstände, die bestimmungsgemäß unter Ausnutzung einer anderen als mechanischer Energie Tieren Schmerzen beibringen (z.B Elektroimpulsgeräte), mit der Ausnahme der ihrer Bestimmung entsprechend im Bereich der Tierhaltung oder bei der sachgerechten Hundeausbildung Verwendung findenden Gegenstände(z.B. Viehtreiber)."


Aus dieser Änderung der Begriffsbestimmung wird nun die Zulässigkeit abgeleitet.

Hier muss man jedoch im Waffengesetz den Abschnitt 2, Waffenliste, Abschnitt 1, Verbotene Waffen , 1.4.4. beachten:

"Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als mechanischen Energie Tieren Verletzungen beibringen (z.B. Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit oder bestimmungsgemäß in der Tierhaltung Verwendung finden."

Es wird in Deutschland keine amtliche Zulassung und auch kein amtliches Prüfzeichen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit für das Teletakt geben.

Weiterhin hat das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht Leibzig weiterhin Bestand.

Das Gericht hat durch sein Urteil festgestellt, das Elektroreizgeräte im Widerspruch zum Tierschutzgesetz stehen. Die Änderung der Begriffsbestimmung im Waffengesetz ändert daran nichts.

Der Abschnitt 2 im Waffengesetz (Waffenliste, Abschnitt 1, Verbotene Waffen, 1.4.4.) wurde ja nicht verändert. Daraus folgert, dass das Gericht bei der Urteilsfindung der Auffassung war, dass ein Elektroreizgerät in der Hundeausbildung nicht zu der bestimmungsgemäßen Verwendung in der Tierhaltung zählt.

Stinker
 
Also, ich weiß ja nicht, wie streng das in anderen Gegenden kontrolliert wird .

Hier ist es im Grunde sch... egal, ob EIG verboten sind oder nicht, weil das weder kontrolliert noch sanktioniert wird. Und ich würde noch weiter gehen und sagen: 99 % der Bevölkerung (auch die meisten Hundehalter) wissen nichtmal, was ein EIG ist. Die kennen bestenfalls das Sprühhalsband, und das aus dem Fernsehen, weil das im Dauergebrauch der "Hundenanny" Geb-Mann war....
 
Die Leute, denen das Ding wirklich abgenommen gehört, weichen jetzt eh auf andere (brutalere wie den o.g. Schweinetrieber) Dinge aus - und das Ganze findet im "dunklen Keller" statt, wo keinerlei Kontrolle oder vernünftige Beeinflussung mehr möglich ist.
Das Verbot war ein Armutszeugnis, und man kann nur hoffen, dass bald Regelungen einer Sachkunde geschaffen werden.

@Stinker: Es gibt doch längst wissenschaftliche Gutachten zur Unbedenklichkeit der heutigen TIG. Aber die anzuerkennen wäre ja so, als würde man jetzt ein Gutachten anerkennen, was die Ungefährlichkeit von Pit & Co bescheinigt...
Eine solche Blöße kann sich doch keiner geben. Außer wenn man Rückgrat hat, wie z.B. die Bundestierärztekammer, die inzwischen gegen das Verbot ist, weil sie sich dann doch noch mal intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat, trotz des kollektiven Verteufelungswahnsinns.

LG
Mareike
 

Grundsätzlich muss man sich bei Gutachten (auch bei den "wissenschaftlichen" Gutachten) die Frage stellen, wer diese im Hintergrund gesponsert hat!

Außer wenn man Rückgrat hat, wie z.B. die Bundestierärztekammer, die inzwischen gegen das Verbot ist, weil sie sich dann doch noch mal intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat, trotz des kollektiven Verteufelungswahnsinns.

Na, hier wird doch wohl keiner das Teleimpulsgerät befürworten?

Vor kurzem ist mir ein DSV´ler mit Stachelhalsband am Hund über den Weg gelaufen.
Solche Rückfälle ins Mittelalter sind schon bedenklich. Wie würde es ein, wenn diese vermeintlichen Hundeexperten auf ein Teleimpulsgerät zurückgreifen dürften?

Stinker

Die Anwendung eines Teleimpulsgerätes spiegelt die eigene Unfähigkeit wieder!
 
Na, hier wird doch wohl keiner das Teleimpulsgerät befürworten?

Doch natürlich, ich!
Und seit Neuestem die Bundestierärztekammer. So wie fast jeder, der sich sachlich damit auseinandersetzt.
Die tausend Seiten Diskussionsstoff möchte ich aber hier nicht wiederholen, es ist längst alles gesagt, bei Bedarf kann man jeder die Suche bemühen.

Nachdem aber hier mehrere Beiträge mit Verteufelungstendenzen und polemischen Seitenhieben wie "Mittelalter, Unfähigkeit" etc. gefallen sind, nehme auch ich mir das Recht heraus, meine Meinung kund zu tun. Nur damit uninfomierte bzw. unvoreingenommene Leser nicht den Eindruck bekommen die Hundewelt wäre sich einig.

LG
Mareike
 
Ich gehöre auch zu den Befürwortern und kann Maike nur zu stimmen!
 
Hi Snief,

vielen Dank - aber du meinst bestimmt "Mareike" oder?

LG
Mareike
 
Wie auch anderenthreads nachzulesen, in teils gepfefferter Diskussion damals mit Wolfgang, ich ebenfalls.
 
Ich auch. . Allerdings eben mit HIRN und SACHKUNDE.
 

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Es gibt eben kein reines Schwarz und Weiß - wie immer im Leben. Ich finde es richtig das die Dinger verboten sind, weiß aber was Fachkundige damit erreichen können! Und wie anfangs schon jemand sagte, ein Hund im Trieb, der an einer 10m Leine in ein Stachelhalsband rennt ist wohl schlechter...
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Hannes221
H
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Wiwwelle
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