Wenn ich also regelkonform ALLEIN (1. Haushalt) bei MEINEN ELTERN in Hessen (2. Haushalt) feiere, dort aber nicht übernachten kann, danach die weite Heimfahrt nach Bayern nicht am Stück schaffe, und somit zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit im mitgebrachten eigenen und ausschließlich von mir genutzten Wohnwagen irgendwo auf der Strecke (bspw. Autobahn-Raststätte) bereits im Bundesland Bayern ALLEIN IM MITGEFÜHRTEN WOHNWAGEN nächtige (falsch, allein bin ich ja nicht, der Hund ist dabei!!) --- dann mache ich mich also strafbar? Oder kassiere ein Ordnungsgeld?
Oder betrifft dieser Satire-Artikel lediglich Oberbayern und ich bin aus dem Schneider, weil ich bis dorthin gar nicht muß?
Belastbares dazu habe ich nicht im Internet gefunden.