Meiner Ansicht liest sich diese Erlasse kaum einer durch. Das Landeshundegesetz, gut, ja,das werden sich natürlich Leute mit Hunden Kat 1 oder Kat 2 durch lesen.
Aber diese Erlasse?
Ich kenne die LHVo natürlich, aber, angeregt durch diese Diskussion und zunehmende Verluste an Rehen im nahe gelegenen Wald, hab ich mir nach langer Zeit mal wieder die Verordnungen meines Wohnortes durch gelesen.
Siehe da, prompt habe ich ein Versäumnis meinerseits fest gestellt. Meine Russell kriechen natürlich gerne in jedes Loch und verlieren deshalb ihre Hundemarken und Tassoanhänger.
Irgendwann hab ich dann aufgegeben, zumal ich felsenfest der Meinung war, die Marke müßte nicht am Hund befestigt sein. Doch, sollte sie laut Satzung.
Ich hab beim Amt angerufen und gefragt, ob ein Kompromiß möglich wäre und man hatte Verständnis und meinte, es würde reichen, wenn ich die Marken mit führe. Gott sei Dank, sonst könnte ich monatlich Bestellungen aufgeben.
Das ist jetzt nur eine relativ unbedeutende Angelegenheit, aber ich bin überzeugt das der überwiegende Anteil der Hundehalter die meisten gesetzlichen Bestimmungen zur Haltung eines Hundes nicht kennt.
Wenn man keinen Listi hält und der Hund nicht unter 40/20 fällt (NRW), kauft man den Hund, meldet ihn an und das war's.
Wenn ich nichts überlesen habe, brauche ich für meine Hunde nicht mal eine Haftplichtversicherung.
Man informiert sich vielleicht noch, wo der Hund frei laufen darf, aber das sieht man ja auch im Umfeld.
Kein Wunder das kleine Hunde so beliebt sind.
Diese ganzen Gesetze und Erlasse sind ja das reinste Mienenfeld.