Problem mit der Hundeschule und jetzt in der Zwickmühle

Aber dass jedes "Dorf" in NRW seine eigenen Regelungen macht, kann ja eigentlich nicht sein. Es gibt das Landeshundegesetz und daran haben sich auch die Kommunen zu halten.:motz:

Tun sie ja - aber dabei haben sie ähnlich viel Gestaltungsfreiheit wie bei der Gestaltung der Leinenpflicht, der Ausweisung von Hundeauslaufgebieten, der Höhe der Hundesteuer, den Regelungen dazu, ob bei bestandenem Wesenstest die Hudnesteuer gesenkt wird, oder nur, wenn der Hund aus dem TH ist, etc etc pp... :crazy:
 
  • 28. März 2024
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Hi lektoratte ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich finde Maulkorb persönlich nicht schlimm. Alle meine Hunde waren an Maulkorb gewöhnt, da wir oft mit Zug fahren und da sehr oft Maulkorbpflicht ist.

Ich habe auch nichts gegen Maulkörbe, im Gegenteil. Deswegen ist es trotzdem nicht fair, wenn ein 6 Monate alter Junghund, welcher völlig unkompliziert ist, den ganzen Tag mit Maulkorb rumlaufen soll, wenn er die Haustür nach draussen übertritt!
 
Da stimme ich dir zu, aber ich persönlich finde ein "leichte" Maulkorb besser, als ein besch......Hundeschule. Ein Maulkorb ist nicht schön, aber immer noch besser als den Hund von schlechte Hundeschule "versauen" zu lassen.
 
Tun sie ja - aber dabei haben sie ähnlich viel Gestaltungsfreiheit wie bei der Gestaltung der Leinenpflicht, der Ausweisung von Hundeauslaufgebieten, der Höhe der Hundesteuer, den Regelungen dazu, ob bei bestandenem Wesenstest die Hudnesteuer gesenkt wird, oder nur, wenn der Hund aus dem TH ist, etc etc pp... :crazy:
Ja, das ist mir schon klar.
Aber die Sache mit der Hundeschule und dem Maulkorb gibt das Gesetz doch nicht her, oder hab ich das irgendwo überlesen?
 
Es gibt ergänzende Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung.

Warte, ich schau mal eben...
 
So, da isse:



Da steht:

5.3
Zu § 5 Abs. 3 (Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht)

5.3.1
§ 5 Abs. 3 Satz 1 eröffnet der Halterin oder dem Halter eines gefährlichen Hundes nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit, eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht zu beantragen. Aufsichtspersonen, die den Hund ebenfalls ohne Leine oder Maulkorb ausführen wollen, müssen mit dem Hund ebenfalls eine Verhaltensprüfung erfolgreich absolvieren oder in die Verhaltensprüfung des Hundes mit der Halterin oder dem Halter einbezogen werden. Für Hunde der in § 10 Abs. 1 bestimmten Rassen und deren Kreuzungen kann ebenfalls eine Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilt werden (vgl. § 10 Abs. 1). Für gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 3 besteht diese Befreiungsmöglichkeit nicht.

(...)

5.3.3
Die Befreiung kann erteilt werden, wenn die Halterin oder der Halter dies beantragt und gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass von dem Hund ohne Leine und/oder Maulkorb eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Dieser Nachweis ist durch eine erfolgreich durchgeführte Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen. Für Hunde im Sinne von § 10 Abs. 1 kann die Verhaltensprüfung auch von anerkannten Sachverständigen oder von anerkannten sachverständigen Stellen (z.B. anerkannte private Hundevereine) durchgeführt werden (vgl. § 10 Abs. 2).

(...)

Nähere Bestimmungen zur Verhaltensprüfung können durch ordnungsbehördliche Verordnung des für das Veterinärwesen zuständigen Ministeriums erlassen werden (vgl. § 16 Abs. 1 Nr. 1).

5.3.4
Auf der Grundlage des Ergebnisses der Verhaltensprüfung trifft die zuständige Ordnungsbehörde eine Entscheidung über die Befreiung durch Verwaltungsakt (vgl. § 23 Satz 2 OBG). Die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht kann ganz, teilweise oder beschränkt auf bestimmte Gebiete oder Tageszeiten erfolgen. Soweit neben der Halterin oder dem Halter weitere Aufsichtspersonen berechtigt sein sollen, den Hund ohne Leine/ Maulkorb zu führen (vgl. Nr. 5.3.1 Satz 2), sind diese ausdrücklich in der Entscheidung über die Befreiung zu benennen. Aufsichtspersonen, die über diese Berechtigung nicht verfügen, dürfen Hunde, die von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit sind, grundsätzlich nur angeleint ausführen.

Der Bescheid über die Befreiung kann befristet sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Er soll unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Nummern 4.4 und 4.5 gelten entsprechend. Um eine befristet erteilte Befreiung aufrecht zu erhalten, muss die Halterin oder der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragen. Soweit Anhaltspunkte vorliegen, die zwischenzeitlich eine andere Beurteilung des Verhaltens des Hundes nahe legen, hat die Halterin oder der Halter auf Verlangen der zuständigen Ordnungsbehörde die erfolgreiche Wiederholung der Verhaltensprüfung nachzuweisen.

Hervorhebung von mir - ich denke, das fett markierte sind die Punkte, wo dann jedes VetAmt bezüglich der näheren Bestimmungen, Bedingungne und Auflagen sein eigenes Süppchen kocht.
 
Meiner Ansicht liest sich diese Erlasse kaum einer durch. Das Landeshundegesetz, gut, ja,das werden sich natürlich Leute mit Hunden Kat 1 oder Kat 2 durch lesen.
Aber diese Erlasse?

Ich kenne die LHVo natürlich, aber, angeregt durch diese Diskussion und zunehmende Verluste an Rehen im nahe gelegenen Wald, hab ich mir nach langer Zeit mal wieder die Verordnungen meines Wohnortes durch gelesen.
Siehe da, prompt habe ich ein Versäumnis meinerseits fest gestellt. Meine Russell kriechen natürlich gerne in jedes Loch und verlieren deshalb ihre Hundemarken und Tassoanhänger.
Irgendwann hab ich dann aufgegeben, zumal ich felsenfest der Meinung war, die Marke müßte nicht am Hund befestigt sein. Doch, sollte sie laut Satzung.
Ich hab beim Amt angerufen und gefragt, ob ein Kompromiß möglich wäre und man hatte Verständnis und meinte, es würde reichen, wenn ich die Marken mit führe. Gott sei Dank, sonst könnte ich monatlich Bestellungen aufgeben.

Das ist jetzt nur eine relativ unbedeutende Angelegenheit, aber ich bin überzeugt das der überwiegende Anteil der Hundehalter die meisten gesetzlichen Bestimmungen zur Haltung eines Hundes nicht kennt.
Wenn man keinen Listi hält und der Hund nicht unter 40/20 fällt (NRW), kauft man den Hund, meldet ihn an und das war's.
Wenn ich nichts überlesen habe, brauche ich für meine Hunde nicht mal eine Haftplichtversicherung. :gruebel:
Man informiert sich vielleicht noch, wo der Hund frei laufen darf, aber das sieht man ja auch im Umfeld.
Kein Wunder das kleine Hunde so beliebt sind.
Diese ganzen Gesetze und Erlasse sind ja das reinste Mienenfeld.
 
Ich habe entweder die Wahl dort hin zurück zu gehen ( jetzt nicht mehr welpenschule sondern Anfängerkurs aber selber Trainer die meiste Zeit) oder ich muss ihn einen Maulkorb anziehen da er ja über 6 Monate alt ist.

Mir wurde zwar von einem anderen Trainer zugesichert das die Hunde ja an der Leine trainieren und dadurch der andere Trainer nicht an ihn ran kommt, aber ich habe echt bedenken.
Ich möchte nochmal auf diese Passage des Eingangsposts zurück kommen.
Im Prinzip geht es mir ebenso wie allen, die gesagt haben, sie würden diese HuSchu nie mehr betreten. Würde ich auch nicht.
Wenn es aber darum geht, dass dem Jungspund nur so die MK-Pflicht erspart werden kann, wenn du wirklich keine Möglichkeit außer dieser HuSchu findest, würde ich jedenfalls nicht mehr zu diesem Trainer gehen. Ich entnehme deinem Text, dass es zumindest noch einen anderen Trainer dort gibt. Und daneben ja vielleicht auch noch einen Chef?
Ich würde also versuchen, es so zu regeln, dass ich nur bei einem anderen Trainer Stunden habe. Vorausgesetzt, der ist auch tatsächlich anders drauf.
 
Ich möchte nochmal auf diese Passage des Eingangsposts zurück kommen.
Im Prinzip geht es mir ebenso wie allen, die gesagt haben, sie würden diese HuSchu nie mehr betreten. Würde ich auch nicht.
Wenn es aber darum geht, dass dem Jungspund nur so die MK-Pflicht erspart werden kann, wenn du wirklich keine Möglichkeit außer dieser HuSchu findest, würde ich jedenfalls nicht mehr zu diesem Trainer gehen. Ich entnehme deinem Text, dass es zumindest noch einen anderen Trainer dort gibt. Und daneben ja vielleicht auch noch einen Chef?
Ich würde also versuchen, es so zu regeln, dass ich nur bei einem anderen Trainer Stunden habe. Vorausgesetzt, der ist auch tatsächlich anders drauf.


Das habe ich versucht, doch der Trainer trainiert die Anfänger Gruppe in die ich rein müsste. Mit Glück macht das einmal im Monat ein anderer, aber das steht noch nicht fest
 
Dann geh nur das eine Mal im Monat hin, wenns ein anderer macht.
Dass der Trainer nicht mehr an ihn ran kommt, wie der andere meinte, weil die Hunde an der Leine sind, wäre mir zu wenig. Ein Typ, der sich so verhält, wie du es geschildert hast, ist kein Trainer, sondern ein Pfuscher. Entweder er weiß grundsätzlich nicht, was er tut, oder er hat was gegen deinen Hund. In beiden Fällen bist du nicht in guten Händen.
 
So, da isse:


Da steht:



Hervorhebung von mir - ich denke, das fett markierte sind die Punkte, wo dann jedes VetAmt bezüglich der näheren Bestimmungen, Bedingungne und Auflagen sein eigenes Süppchen kocht.
Aber 5.3.3. ist doch eindeutig. Für Kat. 1 Hunde Verhaltensprüfung vor Behörde und für die anderen Hundeschule.
Da ändern auch nachfolgende Bestimmungen nix.
Für den Hund der TE heißt das m.E. Maulkorbbefreiung beim Vetamt. und nix mit Hundeschule.
Die angebliche Vorschrift der Gemeinde würd ich gern schwarz auf weiß sehen. Gern auch per PN. :hallo:
 
@embrujo

Fragst du dich jetzt ob das mit der Hundeschule und dadurch vorläufige Maulkorb Befreiung nicht stimmt? Ich kann dir zwar nicht sagen wo das schwarz auf weiß steht, aber es ist so, ich hab selbst schon so eine Bescheinigung abgegeben, zählt halt nur bis der Hund den 23. Monat abgeschlossen hat.
 
Aber 5.3.3. ist doch eindeutig. Für Kat. 1 Hunde Verhaltensprüfung vor Behörde und für die anderen Hundeschule.
Da ändern auch nachfolgende Bestimmungen nix.
Für den Hund der TE heißt das m.E. Maulkorbbefreiung beim Vetamt. und nix mit Hundeschule.
Die angebliche Vorschrift der Gemeinde würd ich gern schwarz auf weiß sehen. Gern auch per PN. :hallo:

Stop, das hast du falsch verstanden. Mit "Für Hunde im Sinne von § 10 Abs. 1 kann die Verhaltensprüfung auch von anerkannten Sachverständigen oder von anerkannten sachverständigen Stellen (z.B. anerkannte private Hundevereine) durchgeführt werden" ist nicht gemeint, dass der Hund eine Hundeschule besucht, sondern dass der WESENSTEST von einem Züchter oder einem anerkannten Sachverständigen aus einem Hundesportverein oder einer Hundeschule durchgeführt werden darf. Dieser Punkt bezieht sich ausschliesslich nur auf den Wesenstest, nicht auf die Befreiung vor dem 15. Lebensmonat - denn in NRW darf man frühestens dann erst den Wesenstest machen, weil der Hund erst dann körperlich und charakterlich ausgereift ist. Alle §3 und §10 Hunde dürfen vor dem 15. Monat ohne Maulkorb und/oder ohne Leine rumlaufen, wenn der Halter nachweisen kann, dass der Hund von Anfang an eine Hundeschule besucht und somit erzogen ist.
 
@embrujo

Fragst du dich jetzt ob das mit der Hundeschule und dadurch vorläufige Maulkorb Befreiung nicht stimmt? Ich kann dir zwar nicht sagen wo das schwarz auf weiß steht, aber es ist so, ich hab selbst schon so eine Bescheinigung abgegeben, zählt halt nur bis der Hund den 23. Monat abgeschlossen hat.


In Köln und in Lohmar nur bis zum 15. Monat.
 
Dieser Punkt bezieht sich ausschliesslich nur auf den Wesenstest, nicht auf die Befreiung vor dem 15. Lebensmonat - denn in NRW darf man frühestens dann erst den Wesenstest machen, weil der Hund erst dann körperlich und charakterlich ausgereift ist. Alle §3 und §10 Hunde dürfen vor dem 15. Monat ohne Maulkorb und/oder ohne Leine rumlaufen, wenn der Halter nachweisen kann, dass der Hund von Anfang an eine Hundeschule besucht und somit erzogen ist.
Und genau DAFÜR hätte ich gern mal die gesetzliche Grundlage. Das steht weder im Landeshundegesetz noch in den oben zitierten Ausführungsbestimmungen. Zu Hülf...wo steht das? :)
 
Dabei liegt dazwischen nur Bergheim
Köln ist ja quasi um die Ecke

Du hast aber keine Möglichkeiten, z.B. mit der Bahn nach Köln zu fahren? Ich könnte Dir eine super Hundeschule bzw. Hundesportverein empfehlen, wo Dein Junghund sehr positiv trainiert wird. Und wo er weder von anderen Hunden gebissen noch vom Trainer herumgeschleudert wird...was ja eigentlich selbstverständlich ist! Trainiert wird immer samstags. Suche Dir auch gerne die Bahnverbindung raus :hallo:

Ganz ehrlich, da schwillt mir der Kamm, wenn ich lese, wie es dort zugeht! Bitte bring den kleinen Kerl nicht mehr dort hin...er soll doch sein freundliches Wesen behalten und vor allem nicht das Vertrauen in die Menschen verlieren. Und wenn er gemobbt und drangsaliert wird und beim Versuch, sich zu wehren, noch massiv bestraft wird, wird das irgendwann der Fall sein.

Auch was die Kastration angeht, würde ich unbedingt noch warten. Wenn überhaupt.
 
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