Ab wann Maulkorb? Ausnahmegenehmigung bis zum 18. Lebensmonat?

canim84

15 Jahre Mitglied
wir haben seit gestern ein neues familienmitglied :love:, welches shila heisst und 13 monate alt ist.
nun zu meiner frage, die kleine maus muss doch normalerweie am dem 6. monat in nrw einen maulkorb tragen!?
jetzt habe ich irgendwo gelesen, dass wenn man nachweislich ein hundeschule besucht, sie eine befreiung bis zum 18. oder 24. lebensmonat bekommt?! :verwirrt:

bekomme ich dann ne bescheinigung von meiner gemeinde?! oder von der hundeschule?! gibt es das überhaupt so?!

ab wann mache ich den wesenstest, es ist doch so, dass wenn ich ihn vor dem 2. lebensjahr mache, ich ihn nochml wiederholen muss, wenn der hund 2 jahre alt ist, oder!?

sorry, aber bei unserm"alten" ist das schon solange her und er war ja auchschon 7 jahe als wir ihn aus dem tierheim übernommen haben.

noh etwas wichtiges: was muss ich beim besuch in brandenburg beachten???
 
  • 28. April 2024
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Hi canim84 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallöchen,

dazu folgendes: habe selber zwei Rottimischlinge (siehe Bilder), wohne
auch in NRW und werde am Montag beim Ordnungsamt eine von meiner
Hundeschule ausgestellte "Gutartigkeitsbescheinigung" vorlegen. Meine
Racker sind zur Zeit 10einhalb Monate alt. Mit dieser beim Ordnungsamt
eingetragenen
Bescheinigung dürfen die beiden erstmal weiter ohne
Maulkorb (nicht ohne Leine) laufen. Dies gilt bis zum 15. Lebensmonat, ab dem
sie frühestens zum Wesenstest wegen der Maulkorb(-und Leinen)befreiung
teilnehmen dürfen. In meiner HuSchu war es kein Problem, diese Bescheinigung
ausgefertigt zu bekommen.

Dies habe ich beim Ordnungsamt meiner Stadt vorher beim zuständigen Sach-
bearbeiter erfragt.

Für andere Interessierte : Bis zum 9. Lebensmonat dürfen Listenhund einfach
so ohne Maulkorb (nicht ohne Leine) draußen laufen.

Am Montag mittag kann ich eventuell noch mehr dazu sagen, falls ich von
hier noch Fragen mitnehmen soll. Details bin ich auch bereit bekanntzugeben,
schickt eine PN.
 
Ich kann dir nur die Regelung hier aus Wuppertal sagen.Eins vorweg, ich finde das obwohl auch ich mehrfach vorsprechen musste und mich auch mal geärgert habe, hier mit Sachverstand an dieses ganze "Kampfhundthema" herangegangen wird.Also, der Hund braucht bis zum 6. Lebensmonat keinen Maulkorb und keine Leine.Danach musst du dich an einer geeigneten Hundeschule angemeldet haben und diese nachweislich auch besuchen.Wenn du dieses getan hast bekommt dein Hund eine weitere Maulkorb und Leinenbefreiung bis zum 24. Lebensmonat.m Alter von ca.23 Monaten musst du dann mit deinem Hund den Verhaltenstest machen und bekommst wenn dieser positiv verläuft die Maulkorb und Leinenbefreiung unbegrenzt.Desweiteren fällt solange du die Maulkorbbefreiung hast (Leinenbefreiung ist dafür nicht Pflicht) keine erhöhte Steuer an.Hier z.zt. 114€ für einen Hund 600€ für einen gefährlichen Hund.
Unter geeigneter Hundschule verstehen sie hier eine Schule wo die Ausbilder sich regelmässig weiterbilden (ich meine nach VDH Richtlinie).Ich bin dann zur Hundeschule am TH Bochum da sie dort eine Staffgruppe haben wo viel auf die Eigenheiten der Sokas eingegangen wird und fühle mich dort allerbestens aufgehoben.
Diese Info ist ziemlich Taufrisch da unser Nuno auch gerade erst 4 Wochen bei uns ist.Am besten ist allerdings wenn du bei deinem örtlichem Veterinäramt nachfragst wie sie es halten.
Gruss Stephan
 
nun felis, dann nimm aber nicht beide rottis mit auf´s ordnungsamt. denn du darfst sie nicht gemeinsam führen in nrw. ausnahmegenehmigung nicht möglich. leider.

pete
 
@pete
im LHG NW § 5 IV 4, steht das man mehrere gefährliche Hunde nicht gleichzeitig führen darf. Jedoch gehört der Rotti nicht zu den gefährlich Hunden sondern zu den Hunden bestimmter Rassen. Was rein logisch gesehen bedeutet das ich mehrere Rottis gleichzeitig führen darf, wie auch einen Rotti und einen Pitti/Staff/Staff Bull/Bull, aber nicht mehrere Pittis/Staff/Staff Bull/Bull gleichzeitig.
Wenn man denn solche Gesetze als logisch betrachten darf. Wenn ich mich täusche bitte bescheid sagen, aber wie gesagt für mich liest es sich so.....

Ich nehme alles zurück.
Bei den bestimmten Rassen steht, dass der § 5 entsprechend gilt.
Habe nichts geschrieben, sorry.
 
...grins, sei aber nicht traurig. ich kenne nicht nur ein tierheim, welches einen rotti zu andern staff- oder rottihaltern vemittelt hat ohne diese gestaltung des gesetzes zu kennen.

das problem ist, es handelt sich nicht um eine ungewollte zufälligkeit sondern vielmerh um eine ausdrücklich begründete gewolltheit. deppen halt.


pete
 
So, meine beiden Rotti-Mischlinge sind erstmal die Maulkorbpflicht los.
Das war kein Problem, wie bereits berichtet. Ich habe wegen der gleichzeitig-
beide-führen Frage die Auskunft bekommen, daß ich es nicht darf. Zur Zeit
könnte ich es auch nicht so besonders, weil wir noch arg an der Leinenführigkeit
arbeiten müssen. Einzeln geht's so langsam, aber zusammen hier auf dem
(großen) Grundstück nicht so gut. Muß das mehrfach täglich machen, weil die
Einzäunung nicht am Haus beginnt, sie könnten und würden stiften gehen.

=>Pete23021972 :lol: kann ich auch nicht, da dann mindestens ein Mensch aus
diesem winzigen Büro rausmüßte

Falls jemand an dem Text der HuSchu interessiert ist, kann ich bekanntgeben. Und
kann den Verein auch empfehlen. Da gibt es die Hunde in allen Größen, Altersstufen
und Entwicklungsstadien, und es ist total locker da, zum Wohlfühlen.
 
so, hab gerade mit nem ordnungamt in brandenburg telefoniert und gefragt, was ich denn machen muss, wenn ich meine kleine mitnehme. bei uns in nrw ist sie ja maulkorbbefreit, weil sie erst 13 monate ist und brav jede woche in die hundeschule geht und dies auch bescheinigt wurde!

jetzt sagt mir dieser typ doch tatsächlich in barndenburg gibt es sowas wie einen wesenstest gar nicht! :sauer: :rolleyes: :unsicher: und von einer maulkorbbefreinung hätte er noch nie gehört!!!
warum sitzen eigentlich immer solche ahnungslosen idioten im amt, die absolut nicht wissen wovon man spricht.ich habe mich extra mit "jemandem der sich auskennt" verbinden lassen und dann wieder sowas! :unsicher:
 
Desweiteren fällt solange du die Maulkorbbefreiung hast (Leinenbefreiung ist dafür nicht Pflicht) keine erhöhte Steuer an.Hier z.zt. 114€ für einen Hund 600€ für einen gefährlichen Hund.
das ist so nicht ganz richtig: die Hundesteuer wird von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Nicht in jeder Stadt bekommt man eine Ermäßigung, auch nicht nach bestandenem Verhaltenstest.
 
@canim84,
es ist tatsächlich so, daß in Brandenburg Liste 1-Hunde weder vermittelt noch gehalten werden dürfen. Bei einem Besuch in unserem scxhönen Bundesland müßtest Du Deine Süße ständig mit MK und Leine führen ! Macht bei uns keiner mehr, aber der hund könnte sonst eingezogen werden !
LG Vera
 
@canim84,
! Macht bei uns keiner mehr, aber der hund könnte sonst eingezogen werden !
LG Vera


genau deshalb habe ich mich ja so gewundert. wenn wir im spreewald waren oder durch cottbus gefahren sind, habe ich NIE einen listi mit maulkorb gesehen!
das hatte mich schon sehr gewundert, denn es waren sehr viele. also wenn ich die dicke ohne maulkorb führe, könnten sie mir den hund einfach so wegnehmen?!?! :sauer:
verwarnungsgeld oder ordnungsstrafe, aber einziehen!? :uhh::uhh::uhh:
 
jetzt sagt mir dieser typ doch tatsächlich in barndenburg gibt es sowas wie einen wesenstest gar nicht! :sauer: :rolleyes: :unsicher: und von einer maulkorbbefreinung hätte er noch nie gehört!!!
warum sitzen eigentlich immer solche ahnungslosen idioten im amt, die absolut nicht wissen wovon man spricht.ich habe mich extra mit "jemandem der sich auskennt" verbinden lassen und dann wieder sowas! :unsicher:

wenn ich es richtig in Erinnerung habe gelten in Brandenburg Liste1 Hunde als unwiderlegbar gefährlich, insofern hat der Beamte Recht das es für diese Rassen keinen Wesenstest und keine Maulkorbbefreiung gibt.
 
gibt in brandenburg keine befreiung leider. wenn ich zu meinem vater fahre nehm ich den dusty mit und geh auch ohne MK. wir sind dort in nem minni dorf da interessierts keinem. :unsicher: .
als wir in einer grösseren stadt dort waren hab ich bei ner kontrolle die befreiung von hier NRW gezeigt. da fand der beamte das ok und hat uns weitergelassen. :D. so viel zum thema ,,jemandem der sich auskennt,, :D:rolleyes:
 
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