Podi, Zum Thema Versicherung: Wie kommst Du denn darauf, dass es das Problem des Geschädigten sei, wenn die Versicherung nicht zahlt? Der Geschädigte hat einen Anspruch gegen MICH, nicht gegen meine Versicherung. Das kann dem Geschädigten wurschtegal sein, ob ich mir das Geld anschliessend wiederholen kann oder ob die Versicherung z. B. bei abgeleintem Hund nicht einspringt.
Nein, sie er hat Ansprüche gegen die Versicherung, die prüft ob sie berechtigt sind oder nicht.
Lehnt sie die Zahlung ab, kann der Geschädigte, gegen die Versicherung,klagen.
Wird sie zur Zahlung verpflichtet - Glück gehabt.
Wird der Anspruch abgelehnt erlischt er - Pech gehabt.
Das wäre aber ziemlich abenteurlich.
Der Geschädigte hat immer einen Anspruch gegen den Verursacher (hier Hundehalter).
Ein Anspruch gegen die Versicherung besteht nur, wenn dies gesetzlich geregelt ist. Dies ist nur für Pflichtversicherungen wie z.B. die Kfz-Haftpflichtversicherung gegeben. Wenn sich die Versicherung quer stellt, muss der Geschädigte also zwingend den Hundehalter verklagen. Klagt er stattdessen gegen die Versicherung, wird diese Klage kostenpflichtig abgewiesen.