VDH und Tierärzte fordern Hundeführerschein

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VDH und Tierärzte fordern Hundeführerschein

Um das Problem der gefährlichen Hunde endgültig zu lösen, reichen nach
Auffassung der organisierten Hundebesitzer und der Tierärzte
Polizei-Verordnungen nicht aus. Nach ihrer Auffassung brauchte man einen
Hundeführerschein.

Der Vorsitzende des Verbands für das Deutsche Hundewesen (VDH) im Saarland,
Dr. Hans-Friedrich Willimzik, und der Vorsitzende der saarländischen
Tierärztekammer, Dr. Arnold Ludes, beschreiben das Ziel, das man über kurz
oder lang erreichen muss, folgendermaßen: "Wir wollen den Hund aus den
Schlagzeilen haben und dahin kommen, dass sich künftig kein
Nicht-Hundebesitzer mehr vor einem Hund fürchten muss." Und Willimzik
weiter: "Es gibt ein berechtiges Interesse der Bevölkerung, dass von den
Hunden keine Gefahr ausgeht. Daran muss man sich orientieren."

Doch der Weg zum verträglichen und gesellschaftlich allgemein akzeptierten
Hund ist noch weit. Schwere Beiß-Attacken mit zwei tödlichen Ausgängen
hatten im letzten Jahr die Diskussion um so gennannte Kampfhunde neu
entfacht und in den Ländern zu verschärften Vorschriften für die
Hundehaltung geführt. Dabei fielen die Verordnungen in den Bundesländern
sehr unterschiedlich aus. So gilt beispielsweise in Nordrhein-Westfalen
Leinen- und Maulkorbzwang für alle Hunde, die größer als 40 Zentimeter und
schwerer als 20 Kilo sind. Zusätzlich wurden Listen mit Hunderassen
aufgeführt, die als gefährlich gelten - und deren Haltung untersagt wird,
sofern nicht die Zuverlässigkeit des Halters oder der Halterin nachgewiesen
ist.

Doch dass man bestimmte Rassen als gefährlich annimmt, andere aber nicht,
das gefällt weder dem VDH noch den Tierärzten. "Jede Nennung von Rassen ist
der falsche Ansatz," meint der VDH-Chef. Denn fast jeder Hund könne versaut
werden, wenn man das wolle. Deshalb sei das Problem nicht der Hund, sondern
der Mensch, der hinter ihm steht. Die Nennung von Rassen sei auch deshalb
problematisch, weil Gerichte mehrfach, selbst im Saarland, aus diesem Grund
Verordnungen außer Kraft setzten. Die Richter konnten nicht verstehen, warum
bestimmte Rassen, die von der Politik als gefährlich empfunden wurden, in
der Liste drin standen, während andere, auch schon auffällig gewordenen
Rassen ausgenommen waren.

Zudem, so der VDH-Vorsitzende Willimzik, komme es zu Unfällen mit Hunden,
weil der Besitzer ängstlich sei oder weil er eine Situation falsch
einschätze. Aus allen diesen Gründen seien Polizeiverordnungen mit Nennung
von Rassen der falsche Ansatz - wenn man auch die jetzt gültige
saarländische Verordnung noch halbwegs akzeptieren könne. Also sagt
Willimzik: "Wir brauchen einen Hundeführerschein." Genauso, wie jedermann,
bevor er mit dem Auto fahren darf, seine Fahrtüchtigkeit in Theorie und
Praxis nachgewiesen hat, müsse auch der Mensch, bevor er einen Hund halten
darf, eine entsprechende Schulung absolvieren. Theoretisch und praktisch
müsste man zunächst erlernen, wie man sich mit dem Hund in der
Öffentlichkeit bewegt. Dann könnten viele Unfälle, bei denen der Mensch aus
Angst, Ignoranz oder Sturheit einen wesentlichen Beitrag leistet, vermieden
werden.

Allerdings müsste der Gesetzgeber einen Hundeführerschein als generelle
Verpflichtung einführen. Es nutze nichts, wenn der VDH seinen Mitgliedern
eine solche Ausbildung anbiete - aber alle anderen machten so weiter wie
bisher. Ferner müsste man auch Übergangslösungen bei der Einführung eines
Hundeführerscheins finden. Denn es wäre nicht verantwortbar, einer betagten
Dame ihren Vierbeiner abzunehmen, wenn sie keinen "Führerschein" besitze.

Im Prinzip stimmt Ludes dem VDH-Landesvorsitzenden zu. Die Gefährlichkeit
eines Hundes an der Rasse festzumachen, sei der falsche Ansatz. Damit hätten
die Ordnungsämter, die sich im Einzelfall um den Hund kümmern müssen, den
Schwarzen Peter. Ludes: "Das stößt in der Praxis auf erhebliche
Schwierigkeiten." Denn es gebe keine Methode, einen Hund aufgrund bestimmter
Merkmale eindeutig einer Rasse zuzuweisen. Außerdem führe die Rassen-Nennung
auf der anderen Seite dazu, dass ein Hund, der einer bestimmten Rasse
angehört, vielleicht auch mal als Mischling deklariert werden soll. Solche
Versuche zur Umwidmung seien bekannt. Das sei "leider nicht von der Hand zu
weisen", meint der Tierarzt. Deshalb müsse man das Pferd von der anderen
Seite aufzäumen. "Wir brauchten ein Heimtiergesetz mit einem
Genehmigungsvorbehalt," meint Ludes. Nur dem, der zur Hundehaltung
qualifiziert sei, sollte auch die Genehmigung dafür erteilt werden. Und
damit sind die Positionen von Ludes und Willimzik eigentlich deckungsgleich.

Quelle: [email protected]

Gefunden unter

---
Thomas Karten (Heidelberg)

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Ich halte zu euch,
euer Dean
 
  • 29. April 2024
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