Soeben bei der "Neuen Presse" gefunden:
Kampfhundeverordnung: Tierschützer klagen
Sie haben den Wesenstest bestanden. Aber wir können fast keine Tiere vermitteln, sagt Silvia Brünig vom Tierschutzverein Hannover. 80 Kampfhunde hat der Verein in seiner Obhut, muss sie bereits in Tierpensionen unterbringen. Das kostet uns rund 80.000 Euro im Jahr. Fürs Heim ist das existenzgefährdend. Die Kampfhundeverordnung, unter die die Tiere fallen, hält Brünig für ungerecht: Wenn Tiere gefährlich werden, liegt das am Halter. Im vergangenen Jahr hatten die Tierschützer vorm Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen die Verordnung geklagt und teilweise Recht bekommen: Zuchtverbot und Maulkorbzwang wurden gekippt. Die von den Tierschützern kritisierten Rassekataloge (siehe unten) hatten jedoch Bestand. Vorm Bundesverwaltungsgericht geht der Streit weiter. Die Landesregierung präsentiert Statistiken über Beißzwischenfälle: Auf hundert Welpen, deren Geburt von Zuchtverbänden gemeldet werde, kämen bei Rottweilern 20,9 Bisse, beim Dobermann 18,7. Beim Schäferhund seien es dagegen nur 7,3. Deshalb tauche der auch nicht in der Verordnung auf. Seit dem Lüneburger Urteil warten Polizei und Rathäuser dringend auf die endgültige Entscheidung. Tierarzt Bernd Wichern vom hannoverschen Ordnungsamt: Wir setzen den Maulkorbzwang weiterhin durch. Auf die Anordnung von Kastrationen verzichten wir aber, die würde sich ja nicht mehr rückgängig machen lassen. 142 Tiere der Kategorie eins leben legal in der Stadt. 72 Verfahren laufen noch, 36 Tiere wurden eingezogen. Aus der zweiten, ungefährlicheren Kategorie gibts 240 legale Tiere. Drei wurden beschlagnahmt, über 107 ist noch nicht entschieden. Noch eine zweite Statistik führt das Amt: über Hundebisse. Unter leichte, bis mittelschwere Verletzungen von Menschen tauchen Kampfhunde im vergangenen Jahr neunmal auf. Alle anderen Hunderassen zusammen vom Pudel bis zum Schäferhund bissen 35-mal zu. Wer gebissen wird, dem ist es egal, von wem er gebissen wird, sagte im Prozess der Vorsitzende des 6.Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Franz Bardenhewer. Ganz wohl fühlte er sich bei der tierischen Materie nicht: „Wir operieren hier auf ungesicherter Erkenntnisgrundlage.” Und so verzögerte sich das Urteil denn auch immer weiter. Tierschützerin Brünig würde es so formulieren: Es gibt keine Kampfhunde.”
VON DIRK ALTWIG
03.07.2002 20:20
...Und die HAZ schreibt um 21.10:
"Bartels will Kampfhundeverordnung in Gesetz gießen
Hannover (dpa) - Nach dem Scheitern der niedersächsischen Kampfhundeverordnung vor dem Bundesverwaltungsgericht will Agrarminister Uwe Bartels das Papier in Gesetzesform gießen. Das Gericht scheine die Inhalte der Verordnung nicht zu kritisieren, auch nicht die Rasselisten, sagte er der dpa. Daher solle nach der Sommerpause aus der Verordnung ein Gesetz gemacht werden. Das Berliner Bundesgericht hatte die Kampfhundeverordnung am Abend für nichtig erklärt.
03.07.2002 21:10 MEZ "
..Und die Blödzeitung, sorry, Blutzeitung, nein Bildzeitung schreibt relativ sachlich:
"Kampfhundeverordnung ist nichtig
Herber Rückschlag für Niedersachsen: Das Bundesverwaltungs-gericht hat die Kampfhundeverordnung des Landes für nichtig erklärt. Die Richter: Die Gefährlichkeit von Hunden könne nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden.
Für bestimmte Rassen bestehe derzeit zwar der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen. In der Wissenschaft sei jedoch umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor zukomme. "
ciao
Andreas
<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Andreas am 04. Juli 2002 editiert.]</font>