Dieses hab ich vorhin von der Pressestelle erhalten:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Presseinformation Nr. 105 vom 04.07.2002
Gefahrtier-VO ist insgesamt nicht nichtig
Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Oberverwaltungsgerichtes
HANNOVER. Der durch eine leicht misszuverstehende Presseinformation des
Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) entstandene Eindruck, dass die
Niedersächsische Gefahrtier-VO in vollem Umfange außer Kraft gesetzt worden
sei, entspricht nicht den Tatsachen.
Richtig ist, dass das BVG das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg
vom 30.05.2001 im Wesentlichen bestätigt hat. Mit der gestrigen
Urteilsverkündung des BVG ist gleichzeitig das Urteil des OVG Lüneburg in
Kraft gesetzt worden. Das betrifft die Kat.-1-Hunde und bedeutet
Tötungsverbot, Unfruchtbarkeitsmachungsverbot und Maulkorbbefreiung nach
bestandenem Wesenstest. Außerdem sind entsprechend dem OVG-Urteil die
Schutzhunderassen Rottweiler und Dobermann aus der Kat. 2 gestrichen worden.
Über das OVG-Lüneburg-Urteil hinausgehend hat das BVG in Berlin entschieden,
dass der American Staffordshire aus der Kat.-1-Liste der Gefahrtier-VO
gestrichen wird. Außerdem, dass das in § 1 geregelte "absolute Haltungs-,
Zucht- und Vermehrungsverbot" für Kat.-1-Hunde nicht in einer Verordnung,
sondern nur per Gesetz festgeschrieben werden kann.
Nach Vorliegen der BVG-Entscheidungsgründe in schriftlicher Form wird sich
Minister Uwe Bartels mit einer entsprechenden landesgesetzlichen Regelung
befassen. Außerdem wird dann die, nach den durch das OVG-Lüneburg-Urteil
bedingten Änderungen unverändert gültige Gefahrtier-VO dahin gehend
überarbeitet, dass das hohe Maß an Sicherheitsvorkehrungen für die
Bevölkerung auch zukünftig sichergestellt sein wird.
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