Termin BVerwG Berlin wegen GfTVO NS

Hallo Wolfgang,
auch von mir vielen Dank für deine Mühe.

Bist du dabei, wenn ein paar soKas in der Nähe des Landtags ohne Maulkorb ihre Freude zum Ausdruck bringen?

ciao
Andreas
 
  • 29. April 2024
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Hi Andreas ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Leute,

da sprechen jetzt viele davon, dass die Hunde ab sofort wieder in NDS ohne Maulkorb und Leine laufen dürfen - aber: ist das Urteil denn ab sofort rechtsgültig?

Und ist die VO damit total ungültig?

Natürlich erfolgte der Hinweis, jetzt könnten die Länder ja entsprechende Gesetze erlassen. Aber ich glaube fest, dass es schwieriger sein wird, ein entsprechendes Gestzt zu formulieren und dafür die Mehrheit zu bekommen. Denn ich gehe davon aus, dass doch so einige Politiker durch dieses Urteil wachgerüttelt wurden.

Wie kompliziert diese Gesetzgebung ist, sieht man doch an NRW. Das schon seit längerem angekündigte Gesetz ist immer noch nicht durch (glücklicherweise!). Auch darauf wird sich hoffentlich das Urteil auswirken.

Und von wegen, die Bild braucht ihr Krokodil fürs Sommerloch: Politiker an den Pranger stellen ist doch auch ein Hobby von denen - z.B. diejenigen, die die Länder-VOs verbrockt haben.
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Immer noch optimistisch

Caro-BX
 
Dieses hab ich vorhin von der Pressestelle erhalten:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Presseinformation Nr. 105 vom 04.07.2002

Gefahrtier-VO ist insgesamt nicht nichtig

Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Oberverwaltungsgerichtes


HANNOVER. Der durch eine leicht misszuverstehende Presseinformation des
Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) entstandene Eindruck, dass die
Niedersächsische Gefahrtier-VO in vollem Umfange außer Kraft gesetzt worden
sei, entspricht nicht den Tatsachen.

Richtig ist, dass das BVG das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg
vom 30.05.2001 im Wesentlichen bestätigt hat. Mit der gestrigen
Urteilsverkündung des BVG ist gleichzeitig das Urteil des OVG Lüneburg in
Kraft gesetzt worden. Das betrifft die Kat.-1-Hunde und bedeutet
Tötungsverbot, Unfruchtbarkeitsmachungsverbot und Maulkorbbefreiung nach
bestandenem Wesenstest. Außerdem sind entsprechend dem OVG-Urteil die
Schutzhunderassen Rottweiler und Dobermann aus der Kat. 2 gestrichen worden.
Über das OVG-Lüneburg-Urteil hinausgehend hat das BVG in Berlin entschieden,
dass der American Staffordshire aus der Kat.-1-Liste der Gefahrtier-VO
gestrichen wird. Außerdem, dass das in § 1 geregelte "absolute Haltungs-,
Zucht- und Vermehrungsverbot" für Kat.-1-Hunde nicht in einer Verordnung,
sondern nur per Gesetz festgeschrieben werden kann.
Nach Vorliegen der BVG-Entscheidungsgründe in schriftlicher Form wird sich
Minister Uwe Bartels mit einer entsprechenden landesgesetzlichen Regelung
befassen. Außerdem wird dann die, nach den durch das OVG-Lüneburg-Urteil
bedingten Änderungen unverändert gültige Gefahrtier-VO dahin gehend
überarbeitet, dass das hohe Maß an Sicherheitsvorkehrungen für die
Bevölkerung auch zukünftig sichergestellt sein wird.

_________________________________________
Niedersächsisches Ministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Pressestelle
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Telefon: 0511/120-2136/37/38
Telefax: 0511/120-2382
E-Mail: [email protected]
Internet:
 
Häääääää???

Das BVerwG sollte doch wissen, was es in seiner Presseerklärung verkündet - es besteht doch schon ein Unterschied zwischen dem Wörtchen "Nichtig" und den Formulierungen "Rottweiler und Dobermann sind raus" und "Amstaff" ist von Liste 1 runter, oder seh ich da was falsch?

Wer weiß genaueres??

Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe

Solange Menschen denken,
dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen,
dass Menschen nicht denken

Noka






 
Hi!

Nach der Euphorie und dem bisschen (na gut, dem vielen) Rotwein von gestern grüble ich die ganze Zeit über dieses Urteil. Was wird das bewirken? Die Optimisten sehen schon sämtliche VOs ausgehebelt, die Pessimisten meinen, dass sich letztlich nix ändern wird, und wir noch Jahre auf des BVerfG in Karlsruhe warten müssen, und dann alle diskriminierten Rassen schon ausgestorben sind.

Ist es der Wendepunkt, oder ist es nur ein kurzes Aufflackern vor der endgültigen Vernichtung unserer Hunde? Ich brauche dringend mehr "Input". Liegt die Urteilsbegründung schon vor, was sagen die beteiligten Anwälte dazu?

Micha
 
Ich setz Euch jetzt einfach mal die Pressemitteilung des Anwaltes der ADRK-Leute hier rein (hoffe er hat nichts dagegen:(


Presse-Info


Minister Bartels bleibt auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 CN 6.01) vom 03.07.2002 uneinsichtig!

Die Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung ist vom Bundesverwaltungsgericht u.a. auf Antrag der von uns vertretenen Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Rottweiler-Klubs e.V.(ADRK) endgültig für nichtig erklärt worden. Die Revision des Landes Niedersachsen gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 28.05.2001 (Az.: 11 K 4333/00) wurde uneingeschränkt zurückgewiesen. Hinsichtlich der Hunderassen Bullterrier, American Staffordshire-Terrier und Pitbull-Terrier sowie Kreuzungen dieser Hunde ist das Bundesverwaltungsgericht sogar noch über die Rechtsprechung des OVG Lüneburg hinausgegangen. Die Bemühungen der meisten Bundesländer, die auf Ausrottung dieser Hunderassen zielen, sind damit zumindest einstweilen gescheitert. Maulkorb- und Leinenzwang sowie die weiteren Beschränkungen der Gefahrtier-Verordnung in bezug auf Hunde beider Kategorien (§ 1 sowie § 2 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 GefTVO) sind außer Kraft gesetzt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, daß es schon an einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für die Verordnung des Bartels-Ministeriums fehlt: Das niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz ermächtigt nämlich nur zur Abwehr von Gefahren, nicht aber zu weit darüber hinausgehender Vorsorge gegen mögliche aber im einzelnen unbekannte Risiken, (wie sie etwa hinsichtlich industrieller Großanlagen im Bundes-Immissionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen ist, oder auch für Atomkraftwerke gilt.) Angesichts der klaren Bestätigung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Gefahrtier-Verordnung gerade nicht auf Grundlage des Gefahrenabwehrgesetzes ergehen durfte, kam es für die Entscheidung des Gerichts nicht mehr auf die zahlreichen weiteren grundrechtsrelevanten Rechtsverstöße in der Gefahrtier-Verordnung an. Hierzu zählen auch die in der mündlichen Urteilsbegründung ausdrücklich genannten "gewichtigen Bedenken" im Hinblick auf den Gleichheitssatz, die darauf gründen, daß anerkannte deutsche Gebrauchshunderassen unterschiedlich behandelt werden, ohne daß hierfür irgendein plausibler sachlicher Rechtfertigungsgrund zu sehen ist. Die Verordnung hat nämlich Hunde der Rasse Rottweiler und Dobermann erfaßt, hingegen die qualitativ mindestens gleichwertige, quantitativ aber weit überwiegende Gefahr durch die Vielzahl deutscher Schäferhunde, Boxer, Doggen u.a. völlig ohne Kontrolle gelassen.
Dieses Ergebnis des Rechtsstreits ignoriert Bartels unverdrossen zu Lasten der Betroffenen und der Steuerzahler, die für die Prozeßkosten aufzukommen haben. Die untaugliche Verordnung wird nicht dadurch besser, daß sie als Gesetz erlassen wird. Nur die Beachtung der Grundrechte namentlich der Freiheits- und Gleichheitsrechte der Bürger kann hier dauerhaft allen Beteiligten weiterhelfen. Außerdem müssen grobe handwerkliche Mängel der bisherigen Regelung beseitigt werden.

Agrarministers Bartels täuscht über einen nicht zu rechtfertigenden politischen Schnellschuß und eine unverantwortliche Sündenbockpolitik hinweg, wenn er behauptet, das Bundesverwaltungsgericht "scheine die Inhalte der Verordnung nicht zu kritisieren". Hier werden erneut Tatsachen verdreht, um den Eindruck zu erwecken, als habe auch das Bundesverwaltungsgericht lediglich "Formfragen" beanstandet. Dies ist ebenso irreführend wie die Presseinformation durch Minister Bartels im Nachgang zu seiner Lüneburger Verfahrensniederlage. Dort hieß es entgegen der Presseinformation des OVG Lüneburg, wonach die Antragsteller, die Rottweiler züchten bzw. halten, "in vollem Umfang Erfolg" hatten, die "Gefahrtier-VO (sei) in den wichtigen Punkten bestätigt" worden. Wir verweisen hierzu auf unser beigefügtes Presse-Info vom 31.05.2001
Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt bestätigt, daß die Hunderegelungen in der Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung nichtig sind, von einer Bestätigung der Inhalte der Verordnung kann also keine Rede sein. Bleibt Herr Bartels uneinsichtig, wird es wohl noch mehr als des inzwischen schon dritten Versuchs bedürfen, bis wirksame und sinnvolle Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit und im Interesse des Tierschutzes greifen können.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist richtungsweisend für die gesamte Bundesrepublik, da mit wenigen Ausnahmen alle Bundesländer ähnliche Verordnungen erlassen haben, die mit Art. 80 GG (Anforderungen an den Erlaß von Rechtsverordnungen) nicht vereinbar sein dürften.

Duisburg, den 04.07.2002


Dr. Chr. Tünnesen-Harmes
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Eine weitere Pressemitteilung von RAe Hanske u. Nielsen werden folgen.



Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Der Herr Bartels hat eine merkwürdige Einstellung zum Thema Gewaltenteilung.

Das Gericht hat seine "schöne" Verordnung in der Luft zerrissen und er glaubt dennoch nicht an die Bedeutung des Wortes NICHTIG.

"Hunderegelung in Niedersächsischer Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt"
läßt zwar die Genehmigungspflicht für Giftspinnen, Löwen und Krokodile unverändert bestehen, aber die weiteren Ausführungen der Pressestelle des BVerwG sind doch klar:
"...die grundlegenden Regelungen der angegriffenen Verordnung für nichtig erklärt. Der Verordnungsgeber war ohne ausdrückliche Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber nicht befugt, in der geschehenen Weise allein an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen anzuknüpfen. "

Es ist nicht der AmStaff von der Liste "runtergefallen" sondern es gibt keine Liste mehr.

Aber Herr Bartels war schon immer ein sehr schlechter Verlierer. Direkt nach dem ersten Urteil im Jahre 2001 sagte er, dass er dann eben den Schäferhund auf die Liste2 aufnehmen wird, wenn er ansonsten den Rotti runternehmen müßte. Natürlich hat er sich das nicht getraut, sondern nur laut rumgetönt.

Nun will er uns verkaufen, das Wort "nichtig" heiße gar nicht "ungültig", sondern nur "eingeschränkt".



ciao
Andreas
 
Hallo Andreas,
zu Deiner Frage der Prozession unserer hunde vor dem Landtag:ich hätte eine Alternative vorzuschlagen.Ich würde mit den Hunden lieber zwischen Hauptbahnhof und Steintor spazieren gehen und Übungen wie aus dem "Augsburger Modell" absolvieren.Das macht m.E. mehr Sinn,da die Menschen mit Sicherheit stehenbleiben um sich das anzusehen.Evtl.ergibt sich so auch das eine oder andere Gespräch gerade mit besorgten Eltern und Kindern.Gerade Kinder dürften sich bei den Knuddelmonstern bestimmt zu kontrollierten Streichelorgien genötigt sehen
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Ich denke soetwas würde mehr Leute positiv beinflussen als eine Parade vor dem Ministerium.

Wolfgang,Angela,Sabrina
Rambo+Gina
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ICQ Nummer 103289777
AIM Dobi30823
 
Dobi,
da hast Du sicherlich recht.

Meine Hunde könnten (bzw. müßten ja auch nicht mitmachen, da keine Ex-Listenhunde), aber ich wäre wohl dabei und würde Flugzettel verteilen oder die Leute aufklären etc....

Wenn Ihr was plant, sagt Bescheid, müßte nur am WE sein...

Lieben Gruß

Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe

Solange Menschen denken,
dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen,
dass Menschen nicht denken

Noka






 
Hallo alle,
also zwischen Hbf und Goetheplatz ist sicher auch ein sehr interessanter Weg, war vorhin einfach nur so mal am "Bratwurtsglöckle". Die haben tatsächlich Sheila mit 'ner kalt gewordenen Bratwurst gefüttert (obwohl das Personal aus Leuten besthet, die aus Ländern stammen, wo man traditionell mehr Angst vor Hunden hat = Türkei und umzu). Sheila kennt Fußgängerzonen und Menschengruppe, kein Problem.

Meine Idee war, direkt vor den nächsten Landtagssitzungen so zu laufen, dass die Landtagsabgeordneten an uns vorbei müssen. Also am Holzmarkt oder wie das da heißt. Ich weiß aber gar nicht, wann Landtagssitzungen stattzufinden pflegen, ich befürchte mal vormittags an Wochentagen? Ich kann im Moment gar keinen Urlaub nehmen, da ich der einzige in der Abteilung bin.

Aber Hannover-City am Wochenende hört sich auch total gut an. Samstag den 13.? Bis dahin müßte sich die offene Frage geklärt haben, ob noch Reste der Hundeverfolgungsordnung übrig bleiben oder ob alles nichtig ist.



ciao
Andreas
 



Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Hi, Mom.

Kannst Du mir verraten, wie ich mir die von Dir genannten Links anschauen kann, ohne nur Steuerzeichen zu sehen?

Wenn ich auf "öffnen" gehe habe ich die Wahl zwischen Windows und MS-Dos-Version, bei beiden sind nur Steuerzeichen zu sehen.
Was anderes kann ich nicht anwählen.

Acrobat Reader habe ich zwar auf dem Rechner, aber der öffnet sich nicht, wenn ich den Link anclicke.

Gruß
tessa




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Hi tessa...

hmmm... bei mir funzt das. Geh auf die HuH-Hauptseite...dann kannst Du es direkt anclicken
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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Wer würde denn beim "Gassigehen" mitmachen ? So 6-8 Wauzis sollten schon zusammenkommen.Sieht sonst ein bisschen mickrig aus ,wenn man mit vielleicht 2-3 Hunden einen Kreis bildet Nächsten Samstag wäre für mich ok. Ab 10.00 Uhr öffnen die Geschäfte.Müssten wir uns nur noch darüber einig werden um welche Uhrzeit wir das machen, wie oft,und an welchen Orten.Kommt ja auch ein bisschen auf die Aussentemperaturen an. Wasser und Napf nicht vergessen! Evtl.sollten wir uns an dem Tag vielleicht ´ne Stunde vorher irgendwo auf der Wiese treffen und drei ,vier Sachen proben,damit wir sehen ob das so klappt wie wir das gern hätten.Mehr Übungen sollten es meiner Meinung nicht sein,damit es nicht zu lange dauert und die Leute wieder weiterlaufen, nach dem Motto: Keine Zeit oder hab´s eilg. Vorschläge eurerseits über den Ablauf wären jetzt gefragt
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Wolfgang,Angela,Sabrina
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ICQ Nummer 103289777
AIM Dobi30823

<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Dobi am 08. Juli 2002 editiert.]</font>
 
Hallo Dobi,
ich wäre mit meiner Rotti-Mix Hündin dabei und eine Freundin mit ner Dobi Hündin evtl. auch :)
Sag bitte wann und wo und wir kommen :)
Gruß
Sille
 
2-3 Hunde wäre auch schon ein guter Anfang, kann ja am kommenden Samstag noch mehr werden, wenn es gut läuft und Spaß macht.

Ich schlage vor, in der Nähe des Raschplatz, z.B. Friesenstraße zu parekn, ich glaube da ist es sogar kostenlos. Die Hunde können dann am weißekreuzplatz noch mal das Bein heben und dann können wir durch den Tunnel Richtung Ernst-August-Platz. Bis dahin haben sich die Hunde dann schon ein paar Minuten gesehen.

Also meine wird ihre üblichen Zicken haben mit fremden Hunden und braucht ca. 1-2 m Abstand. Ich hab auch nichts Spezielles vor, einfach nur den Hund ordentlich bei Fuß gehen lassen, hochschauen lassen, auf Handzeichen 'sitz' und 'platz' und das war's eigentlich schon.

Eben das Gegenteil von wild kläffen und an-der-Leine-ziehen, was man überall geboten bekommt.

Ist um 10 Uhr schon was los? 11 Uhr wär mir lieber - gähn :)


ciao
Andreas
 
Hi Sille und Andreas ,
von mir aus können wir uns morgen um 11.00 Uhr am Weissekreuzplatz treffen.Ma auf Stadtplan schiel.
Wenns angehen soll: ich guck bis morgen früh ins Forum.
Is bis 08.00 keine Zusage da,ist das Thema durch und ich bereite mich seelisch darauf vor,das mein Schwager am Spätnachmittag seinen Stammhalter"pinkeln" lassen will
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Wolfgang,Angela,Sabrina
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AIM Dobi30823
 
Hallo Dobi,

ich hatte einen wahnsinnig stressigen Tag - auf der Arbeit war das Internet ausgefallen (Firewall-Server total defekt - habe über vier Stunden geschraubt und installiert, bis es wieder lief).

Daher komm ich erst so spät dazu, von zuhause aus, hier zu schreiben.

Ich bin morgen - Samstag - auf jeden Fall gegen 11 Uhr am Weißekreuzplatz in Hannover, sagen wir an der Ecke Friesenstraße? Also die Ecke, die zum Raschplatz hin liegt. Meine mobile Telefonnummer: 0178 /8737599.

Sheila hat 'ne kleine Entzündung am Ballen und trägt einen Schuh, ist aber sonst okay.

ciao
Andreas
 
Na dann,bis nachher
Cu

Wolfgang,Angela,Sabrina
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Hallo,
ich würde gern wissen wie´s bei euch gelaufen ist, mit dem "Hundetreff"..
Wie haben die Leute reagiert ( eher positiv?)
Liebe Grüße Mary



Mit einem kurzen Schwanzwedeln kann ein Hund mehr Gefühle ausdrücken als, manch ein Mensch mit stundenlangem Gerede.
Louis "Stachmo" Armstrong
 
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