Termin BVerwG Berlin wegen GfTVO NS

Hoffentlich haben wir uns nicht zu früh gefreut...
Die Landesregierung war offensichtlich auch auf diesen Fall vorbereitet. Gebt Ihnen bei der nächsten Wahl die Quittung!!!
Bartels will Kampfhundeverordnung in Gesetz gießen
Hannover (dpa) - Nach dem Scheitern der niedersächsischen Kampfhundeverordnung vor dem Bundesverwaltungsgericht will Agrarminister Uwe Bartels das Papier in Gesetzesform gießen. Das Gericht scheine die Inhalte der Verordnung nicht zu kritisieren, auch nicht die Rasselisten, sagte er der dpa. Daher solle nach der Sommerpause aus der Verordnung ein Gesetz gemacht werden. Das Berliner Bundesgericht hatte die Kampfhundeverordnung am Abend für nichtig erklärt. Veröffentlicht von RZ-Online am 03.07.2002 21:10
 
  • 29. April 2024
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Hi Gustl&Gino ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mal sehen, ob Herr Bartels nicht in Bälde ganz andere Probleme haben wird, wenn sämtliche Enteignungsverfahren von Hunden wieder neu aufgenommen werden, da diese nicht rechtmäßig waren.

Wir werden sehen. Es stehen gute Leute an der Front
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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Beckersmom:
Das ist ein wichtiger Satz:

Trotz der Nichtigerklärung bleibt der notwendige Schutz der Bevölkerung vor den von Hunden ausgehenden Gefahren in Anbetracht der vorhandenen Mittel vor allem des Strafrechts und des allgemeinen Sicherheitsrechts gewahrt.
[/quote]

Mom, ich schätze das eher als ein calming signal gegenüber der Bild & Co.-Klientel ein. Ob sich dieser Satz aus der Presseerklärung in der Urteilsbegründung wiederfinden wird, wage ich doch sehr zu bezweifeln
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.


Gruß
Wolfgang

rubyassi3.jpg
 
Tolle Leistung von allen Beteiligten mit einem Klasse Ergebnis. Die Angst vor möglichen Schadensersatzforderungen hat sicher bei den letzten Urteilen eine nicht geringe Rolle gespielt. Ich hoffe die angekündigte Umwandlung in ein Gesetz funktioniert nicht so einfach.

Robyn
 
Ich weiß auch nicht so recht, ob ich lachen oder weinen soll.
Im Moment haben wir erstmal Ruhe - meine Befürchtung ist allerdings, daß das nicht lange andauern wird:
Gegen das lüneburger Urteil vom letzten Jahr, das zwar einerseits u. a. die Tötung von Hunden und damit die Ausrottung ganzer Rassen sowie die Unfruchtbarmachung von Hunden mit bestandenem Wesenstest für unverhältnismäßig hielt, hat seinerzeit das nds. Landwirtschaftsministerium Rechtsmittel mit der Begründung eingelegt, es bestehe Klärungsbedarf, ob nicht neben den bisher gelisteten Kat. II-Hunden noch weitere aufgenommen werden müßten. Dem ist das Gericht dann andererseits gefolgt;
eine vorgefaßte Meinung haben die also schon.
Das Spiel geht jetzt wieder von vorn los und wir können weiter zittern.
Ich sehe eine 20/40-Regelung o. ä. jedenfalls immer näher rücken...
Vielleicht ist das auch gar nicht so schlimm: Dann sehen die Retriever-, Labrador- u. Lassiebesitzer, die bisher meinten, sich nicht einmischen zu müssen, evtl. endlich mal Handlungsbedarf und wir sind plötzlich gaaaaaaaaanz viele???!!!
 
Auch als Nicht-Bundeswehrler sage ich es mal so:
Wir haben eine Schlacht gewonnen, aber der Krieg geht weiter.

Der für mich entscheidende Satz lautet
"Die Befugnis der Landesgesetzgebung, einen weiter gehenden Schutz im Sinne einer Gefahrenvorsorge zu betreiben, wird durch die vorliegenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht berührt."

Das heißt:
Macht aus der nichtigen Verordnung ein Gesetz, nehmt vielleicht noch den Schäferhund auf Liste 2 (oder statt dessen Dobi und Rotti runter von der Liste) und dann dürft ihr das.

Der Knackpunkt ist wohl, dass die Abgeordneten eine zu große Vollmacht (nämlich die der Aufnahme/Herunternahme von Rassen auf die Rasselisten) an die Landwirtschaftbehörde abgegeben haben.

Solche Entscheidungen sollen die Landtagsabgeordneten selbst entscheiden und verantworten. Wobei die Frage ist, wer hat weniger Ahnung, die "BSE-und-MKS"-Tierärzte im Ministerium oder die Landtagsabgeordneten?

Unter dem Eindruck der Todesfälle 2001 und 2002 wird es etwas schwerer werden, ein Hundegesetz ohne Schäferhund und Rottweiler durchzupauken als es damals im Sommer 2000 war.

Ob es überhaupt möglich sein wird, ein Gesetz mit einer Maulkorbpflicht für Schäferhunde in Deutschland zu beschließen, ist aber auch fraglich. Außerdem gibt es einige Parteien, die sich inzwischen zum Hundethema sachkundig gemacht haben.

Auf jeden Fall interessant dürfte die Schadenersatzfrage sein. Alle aufgrund der Gefahrtierverordnung gemachten Entscheidungen, Aufwendungen, Folgekosten können nun zurückgefordert werden. Daran ändert meines Erachtens auch ein später möglicherweise beschlossenes Gesetz nichts mehr.

Aufgrund der GefTVO beschlagnahmte Tiere von kriminellen Haltern müssen eine neue Beschlagnahmeverfügung aufgrund anderer Grundlagen erhalten, sonst kann der kriminelle Halter seinen Hund zurückfordern.

Auf jeden Fall ist das Urteil eine schallende Ohrfeige für "Hundetötungs"minister Bartels. Ob er das politisch überlebt?

Die Entscheidungen des OVG Lüneburg wurden nur "im Ergebnis" für richtig befunden. Das heißt, "wir sehen es zwar auch als nichtig an, aber nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen."

Einen Hinweis gab der letzte Satz betreffend Schäferhund, damit wollen sie wohl durch die Blume sagen, dass dies ein Knackpunkt geworden wäre, wenn man sich bis dahin überhaupt mit dem Inhalt beschäftigt hätte.

Prognose:
Landeshundegesetz, OVG-Urteil dazu, Berufung dagegen beim BVerwG, Berufung dagegen beim Bundesverfassungsgericht. Ob das die Hunde noch erleben werden?

ciao
Andreas
 
Hi Tessa,
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von tessa:
Im Chat eiert das Gerücht rum, dieses Urteil würde nicht nur Niedersachsen, sondern alle LHVS in allen Bundesländern betreffen, demnach wären ab heute alle LHVs nichtig!
[/quote]

Ein Gericht kann nur das für nichtig erklären, wogegen geklagt wurde. Und das war beim heutigen Termin nur die niedersächsische Verordnung.

Aber da Klagen gegen andere Verordnungen mit sehr ähnlichem Inhalt vor dem selben Gericht anhängig sind, ist es naheliegend, dass das selbe Gericht zum selben Ergebnis kommen könnte. Aber alles zu seiner Zeit, also wenn der Termin für die anderen Länder ist.

Da die Minister der anderen Ländern ja auch Bildzeitung lesen und RTL Explosiv gucken, werden sie das eventuell mitbekommen haben, was sich da zusammenbraut und wahrscheinlich ganz schnell irgendein Gesetz abschreiben und versuchen, durchzupauken.

Ich finde, wir in Niedersachsen haben ab heute abend folgende Chance:
Unsere Hunde dürfen wie normale Hunde ohne Maulkorb laufen und dort, wo keine Leinenpflicht besteht, sogar ohne Leine.

Wir sollten dies - wo immer möglich und sinnvoll - auch verantwortungsvoll wahrnehmen. Also z.B. viele liebe Pittis ohne Maulkorb - vielleicht sogar von (größeren) Kindern geführt - vor dem niedersächsischen Landtag spazierenführen. Auch die Vorschrift der Sachkundebescheinigung und der Volljährigkeit der Hundeführer ist nach meinem Kenntnisstand nichtig.

Wenn jetzt vor jeder Landtagssitzung ein Dutzend LIEBE soKas von NETTEN, FREUNDLICHEN Haltern vor dem Landtag hin- und hergeführt werden, dann dürfte dies auffallen.

- Die beißen ja gar nicht wild um sich.
- die lassen sich ja sogar von 15jährigen Mädchen führen
- die können ja gehorsam bei Fuß gehen
- so schrecklich wie auf Seite 1 der Bild sehen die gar nicht aus
- die Halter sehen eigentlich ganz ähnlich aus wie meine Nachbarn, manche tragen sogar Krawatte
- sogar die Presse könte sich dafür interessieren - man kann sie ja einladen.

WER MACHT MIT?


ciao
Andreas
 
Bartels hat lt.ARD Text schon angekündigt,die LHVO in ein Gesetz umzuwandeln.Da is der immer fix dabei.Fragt sich nur ob er die gleichen Gründe anführt.Ich denke,der blamiert sich auch ein zweites Mal; und merkt es nicht mal.

Wolfgang,Angela,Sabrina
Rambo+Gina
online.dll

ICQ Nummer 103289777
AIM Dobi30823

<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Dobi am 04. Juli 2002 editiert.]</font>
 
Hi!

Man wird noch auf die Auswertung der Urteilsbegründung warten müssen. Aber egal, es IST ein toller Erfolg. Nach dem Kampfhundesteuerurteil dieses Gerichts von 2000 hatte ich damit gerechnet, dass sie alles absegnen. Mit einer Nichtigkeit, egal aus welchem Grunde, hätte ich nie gerechnet. Da es das erste Urteil einer ganzen Reihe ist, hat es grundsätzliche Bedeutung. Die LänderVOs sind damit nicht nichtig, aber es wird den Klägern leichter fallen, sie nach diesem Urteil erfolgreich anzufechten. Egal, was die OLGs entschieden haben.

Es gibt in der Pressemeldung eindeutige Hinweise darauf, dass solche schwerwiegenden Maßnahmen nicht von einem Minister als Verordnung erlassen werden können, da es die Kompetenzen überschreitet. Nicht vergessen sollte man auch, dass ein Gesetzgebungsverfahren eine Mehrheit im Parlament braucht, eine VO nur die Laune eines Ministers. Ein Minister kann kein Gesetz erlassen. Er kann Entwürfe ausarbeiten lassen, aber er braucht eine parlamentarische Mehrheit. Zudem muss das Gesetz durch mehrere Lesungen, und die betroffenen und gesellschaftlich relevanten Gruppen müssen dazu gehört werden, sonst ist das Gesetz anfechtbar.

Ebenfalls gibt es einen deutlichen Hinweis darauf, dass Regelungen ohne die sog. Schutzhunderassen (auch DSH) nicht zu machen sind. Davor haben aber die Politiker Angst, da sie damit ein großes Wähler- und Machtpotential gegen sich aufbringen könnten. Es bleibt spannend, aber es sieht viel besser aus seit heute. Wann war den gleich der Termin vor dem Bundesverfassungsgericht?

Micha
 
Soeben bei der "Neuen Presse" gefunden:
Kampfhundeverordnung: Tierschützer klagen


Sie haben den Wesenstest bestanden. Aber wir können fast keine Tiere vermitteln, sagt Silvia Brünig vom Tierschutzverein Hannover. 80 Kampfhunde hat der Verein in seiner Obhut, muss sie bereits in Tierpensionen unterbringen. Das kostet uns rund 80.000 Euro im Jahr. Fürs Heim ist das existenzgefährdend. Die Kampfhundeverordnung, unter die die Tiere fallen, hält Brünig für ungerecht: Wenn Tiere gefährlich werden, liegt das am Halter. Im vergangenen Jahr hatten die Tierschützer vorm Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen die Verordnung geklagt und teilweise Recht bekommen: Zuchtverbot und Maulkorbzwang wurden gekippt. Die von den Tierschützern kritisierten Rassekataloge (siehe unten) hatten jedoch Bestand. Vorm Bundesverwaltungsgericht geht der Streit weiter. Die Landesregierung präsentiert Statistiken über Beißzwischenfälle: Auf hundert Welpen, deren Geburt von Zuchtverbänden gemeldet werde, kämen bei Rottweilern 20,9 Bisse, beim Dobermann 18,7. Beim Schäferhund seien es dagegen nur 7,3. Deshalb tauche der auch nicht in der Verordnung auf. Seit dem Lüneburger Urteil warten Polizei und Rathäuser dringend auf die endgültige Entscheidung. Tierarzt Bernd Wichern vom hannoverschen Ordnungsamt: Wir setzen den Maulkorbzwang weiterhin durch. Auf die Anordnung von Kastrationen verzichten wir aber, die würde sich ja nicht mehr rückgängig machen lassen. 142 Tiere der Kategorie eins leben legal in der Stadt. 72 Verfahren laufen noch, 36 Tiere wurden eingezogen. Aus der zweiten, ungefährlicheren Kategorie gibts 240 legale Tiere. Drei wurden beschlagnahmt, über 107 ist noch nicht entschieden. Noch eine zweite Statistik führt das Amt: über Hundebisse. Unter leichte, bis mittelschwere Verletzungen von Menschen tauchen Kampfhunde im vergangenen Jahr neunmal auf. Alle anderen Hunderassen zusammen vom Pudel bis zum Schäferhund bissen 35-mal zu. Wer gebissen wird, dem ist es egal, von wem er gebissen wird, sagte im Prozess der Vorsitzende des 6.Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Franz Bardenhewer. Ganz wohl fühlte er sich bei der tierischen Materie nicht: „Wir operieren hier auf ungesicherter Erkenntnisgrundlage.” Und so verzögerte sich das Urteil denn auch immer weiter. Tierschützerin Brünig würde es so formulieren: Es gibt keine Kampfhunde.”

VON DIRK ALTWIG

03.07.2002 20:20

...Und die HAZ schreibt um 21.10:
"Bartels will Kampfhundeverordnung in Gesetz gießen

Hannover (dpa) - Nach dem Scheitern der niedersächsischen Kampfhundeverordnung vor dem Bundesverwaltungsgericht will Agrarminister Uwe Bartels das Papier in Gesetzesform gießen. Das Gericht scheine die Inhalte der Verordnung nicht zu kritisieren, auch nicht die Rasselisten, sagte er der dpa. Daher solle nach der Sommerpause aus der Verordnung ein Gesetz gemacht werden. Das Berliner Bundesgericht hatte die Kampfhundeverordnung am Abend für nichtig erklärt.
03.07.2002 21:10 MEZ "

..Und die Blödzeitung, sorry, Blutzeitung, nein Bildzeitung schreibt relativ sachlich:
"Kampfhundeverordnung ist nichtig

Herber Rückschlag für Niedersachsen: Das Bundesverwaltungs-gericht hat die Kampfhundeverordnung des Landes für nichtig erklärt. Die Richter: Die Gefährlichkeit von Hunden könne nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden.

Für bestimmte Rassen bestehe derzeit zwar der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehen. In der Wissenschaft sei jedoch umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor zukomme. "

ciao
Andreas

<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Andreas am 04. Juli 2002 editiert.]</font>
 
In erster Linie freu ich mich einfach nur. 2 Urteile auf die wir uns bei unserem Termin in Berlin breufen können (einmal Schleswig selbst) und dann Berlin.

Die Schlacht ist noch nicht gewonnen, richtig. Aber:

It´s not the size of a dog in a fight
it´s the size of the fight in the dog

Ich hätt´s nicht gedacht, umsomehr freue ich mich

Meike

 
Hi Leute,

Ich habe heute morgen bei NDR1 Niedersachsen ein
Interview mit Herrn Bartels verfolgt. Unter anderem teilte er mit:
Die Gefahrtierverordnung hat weiter Bestand.

Warum sagt er sowas?

Gruß Michi
 
Nichtig ist nichtig = nicht existent = nie gültig gewesen, oder??

Wenn es aber nun über die Landtagsabgeordneten geht, habt jeder einzelne Niedersachse von uns die Chance, etwas zu tun - sucht Euren Abgeordneten auf, präsentiert gute Argumente und eine möglichst lange Liste mit Unterschriften gegen ein Gesetz mit Rasselisten - hier geht es um die Wiederwahl der Leute!

Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe

Solange Menschen denken,
dass Tiere nicht fühlen,
müssen Tiere fühlen,
dass Menschen nicht denken

Noka






 
Wie bereits am 17.05. unter „Wichtige Ankündigungen/ Neue Landeshundegesetze statt Verordnungen“ angekündigt sind entsprechende Gesetze in fast allen Bundesländern in Vorbereitung.

Man muss sich halt entscheiden ob man sich bei solchen Ankündigungen mit deren Inhalten beschäftigt oder lieber über die Kompetenz der Referentin und die Zuverlässigkeit der Informationsquelle palavert um irgendwann fassungslos vor den Realitäten zu stehen.


-----------------------

Wolfs

Nächster AK Tierschutz Do.29.08.02, 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover, Raum 1207.
 
Herzlichen Glückwunsch und Dank an alle, die in Berlin gekämpft haben.

Aber: Dieses Urteil ist nur ein kleiner Schritt, der Sieg basiert lediglich auf einer Formalie, nämlich der dass der Verordnungsgeber es versäumt hat, das Parlament entscheiden zu lassen.

Danach ist es durchaus möglich, dass die gleiche Verordnung demnächst als Gesetz kommt.

Weil dieser Vorgang von entscheidender Bedeutung für uns alle ist, erlaube ich mir auf einige meiner älteren Beiträge in diesem Forum hinzuweisen: langfristig hilft es uns nur, wenn wir in Kreisen der zuständigen Politiker verbündete gewinnen.
In meinen inzwischen zahllosen Gesprächen habe ich immer wieder festgestellt, dass weder Politiker noch Medienvertreter mehrheitlich bösartig sind, sondern ihr falsches Handeln überwiegend auf *Unwissen* basiert.
Daher noch einmal meine eindringliche Bitte: Präsentiert eure Hunde und euch selbst in eurem Lebensraum als *positive** Beispiele, nutzt die öffentlichen Sprechstunden der für euch zuständigen Landtagsabgeordneten, überzeugt sie mit Argumenten und mit euren gut solialisierten Hunden.
Das ist möglich, auch wenn der Weg lang ist. Ich gehe ihn seit zwei Jahren, und zwar nicht nur für mich sondern auch für andere, denn ich kann *meinem* Hund auf unserer kleinen Ranch ideale Lebensbedingungen bieten.
Zum Thema noch zwei aktuelle Details: Am Dienstag bin ich nach Dessau gefahren um mit dem innenpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion über die Hundeverordnung in Sachsen-Anhalt zu diskutieren.
Der Mann war bis dahin noch nicht mit dem Thema konfrontiert worden (Zwischenfrage: Ob es wohl in Dessau und Umgebung keine Halter von Litenhunden gibt?) und Argumenten durchaus zugänglich.
Zweites Beispiel:
Das ZDF hat gestern den Beitrag über AmStaff Ina gesendet. Wie positiv mein Hund dargestellt worden ist hat selbst mich überrascht. Auch das zeigt: Es ist möglich, positive Signale zu setzen, wenn man bereit ist Zeit und Hirn einzusetzen und natürlich auch Vorurteile über Bord zu werfen und Verallgemeinerungen künftig zu unterlassen.
Tut es - auch wenn es schwer fällt!
Gruß
Wolfgang M. und Ina
 
Zum Thema Politik und Verbündete schaffen:


Unsere AG wurde in Zusammenarbeit mit der FDP SH gegründet, mit einem starken Partner nehmen und Medien und andere Parteien schon ganz anders wahr.

Gruß
Meike

 
Hi, nach langer Abstinenz muss ich mich hier erst mal freuen, aber ich suche jetzt schon mal das Krokodil, denn das Sommerloch der BLÖD ist unterwegs
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Liebe Grüsse :)


*************************************************
Es gibt im Leben nur eine Sünde, und die ist: den Mut zu verlieren.
Autor: Johannes Mario Simmel (*1924), östr. Schriftsteller
 
Also auf der Seite des Landwirtschaftsministeriums konnte ich noch keine Infos finden. Dafür habe ich diesen interessanten GB-Eintrag gefunden:

Sehr geehrter Herr Bartels,
ich war gestern bei der Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts dabei und konnte mich überzeugen, wie sich die 3 Vertreter Ihres Ministeriums durch ihr Unwissen blamiert haben. Für die Richter war das teilweise Anlass zu offener Heiterkeit. Akzeptieren Sie endlich Ihre endgültige Niederlage und lassen Sie uns verantwortungsbewusste Hundehalter und unschuldige Tiere in Ruhe!!! Sie haben genug Leid in sinnloser Weise und auf Kosten der Steuerzahler geschaffenen!


Ich bin jetzt einfach nur mal neugierig: Weiß jemand, wie bzw. womit die Vertreter der Landesregierung sich blamiert haben und was die Richter so erheiternd fanden??

Für alle, die Herrn Bartels einen netten Gruß mitteilen möchten
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:

Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe

Solange Menschen denken,
dass Tiere nicht fühlen,
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dass Menschen nicht denken

Noka






 
Püh...dann halt hier noch einmal ein dickes Dankeschön an Dobi für seine Telefonate mit mir, und daß er mich die Urteile von Berlin "live" am Telefon hat miterleben lassen. Tolles Gefühl
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Ich hab zwar nicht allzuviel verstanden, aber das "nichtig" und "die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner" - das hab ich mitgekriegt
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Nochmals Danke Wolfgang. Ich hoffe, ich kann's irgendwann irgendwie gut machen
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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Die Verhandlung war sehr langwierig:von 10.00-13.50 Uhr und von 14.-14.50 Uhr.Danach Beratung bis ca.19.30 Uhr. Dr.Graulich (einer der Richter)hat ein-zweimal Fragen an Lindemann und Co gestellt wo deutlich wurde dass er ihre Ansichten zu einer Frage nicht bierernst nahm. Er hat z.B. auf eine Äusserung einen Vergleich mit einem Mannbarkeitsritual der Massai- Krieger angeführt.Frag mich aber nicht mehr in welchem Zusammenhang das stand.Ich hatte gestern einen 18 Stunden Tag.
Zu Kat 2 Hunden wurde seitens der Politik z.B auch angeführt das insbesondere Dobermänner als Ausweich- Kampfhunde gesehen werden; dass man sich bei Aufnahme des DSH in eine Liste,w e n n es sein müsste, auch über die Befindlichkeiten der öffentlichen Meinung (H. Lindemann meinte damit wohl auch,verklausuliert, die Interessenvertretung der SH - Besitzer)hinwegsetzen würden.Und falls das längerfristig einen erhöhten Personalaufwand nach sich zöge,würde das wohl in einem überschaubaren Rahmen auch erfolgen.
Die Ärztin, Dr.Dayenn blieb eigentlich in ihren Antworten substanzlos und konnte keine der "Beweise" der Regierungsseite untermauern.Die Referendarin die noch mit da war, hat nur den Haushalt belastet.Sie hat nicht ein Wort von sich gegeben.
Aufgrund der Tatsache dass der Senatsvorsitzende der Regierungsseite immer Winke mit dem Zaunpfahl gab,in der Art: das sehe ich doch richtig oder?,oder: das haben Sie doch so gemeint, etc. hatte ich ein solches Urteil eigentlich nicht erwartet.
Naja,wenigstens bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes dürfen die Hunde wieder Hunde sein.Ich schätze ,über kurz oder lang wird das ein Wahlkampfthema:sind ja noch Wahlen im Herbst.

Wolfgang,Angela,Sabrina
Rambo+Gina
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<font size=1>[Dieser Beitrag wurde von Dobi am 09. Juli 2002 editiert.]</font>
 
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