Honesty schrieb:Nein Lana, umgekehrt.
Lana schrieb:Aha, heißt also die Richter würden "gerechter" strafen, wenn die Gesetze ihnen dies ermöglichen würden?
(Diesmal richtig verstanden?)
Lana schrieb:Du fragst wie Martin auf unser derzeitiges System vertrauen kann, das hat sich zumindest so angehört, als würdest du das ziemlich naiv finden?
Lana schrieb:Auf der anderen Seite würdest du aber an ein reformiertes Strafsystem glauben und darauf vertrauen, und dies obwohl es noch nie ein derartiges funktionierendes System gegeben hat. Wie passt das zusammen?
Honesty schrieb:
Dobifreund schrieb:Gibt man damit nicht diese "Menschen" öffentlich zum Abschuss frei ?
Bürste schrieb:Das mag sein. Allerdings möchte ich schon wissen, wenn ich mit meinen Kinden neben so einem Sch.... wohne...
Dobifreund schrieb:Mich macht das Thema rund um Psychopathen eh sehr depressiv !
Weil ich die Vergangenheit des Strafvollzugs kenne.Honesty schrieb:Martin, eine Frage noch, woher kommt dein großes Vertrauen in unsere Justiz?
Beschwerst du dich über einen Zustand, an dem du selbst beteiligt bist oder mißbilligst du andere Meinungen als deine!?Honesty schrieb:Oh jetzt hat der Thread schon 20 Seiten.
Stinker schrieb:Hier möchte ich noch mal ansetzen.
"§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befreidigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Starftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."
Daraus stellt sich die Frage, ob nur natürliche Personen einen Mord begehen können oder auch juristische Personen.
Wenn eine juistische Person wie der Staat nicht für einen Mord belangt werden kann, kann dieser im Umkehrschluß auch keinen Mord begehen.
Demzufolge ist die Hinrichtung eines Schwerverbrechers kein Mord (juristisch betrachtet)! Oder?
Stinker
The Martin schrieb:Weil ich die Vergangenheit des Strafvollzugs kenne.
The Martin schrieb:Beschwerst du dich über einen Zustand, an dem du selbst beteiligt bist oder mißbiligst du andere Meinungen als deine!?
Von Quellen. Ich muss dich leider enttäuschen: Nicht von Wikipedia!Honesty schrieb:Woher?
Doch. Es sei denn, du kennst die Geschichte des Strafvollzugs nicht.Honesty schrieb:Im übrigen beantwortet dein Posting nicht meine Frage.
Drück dich halt anders aus, dann versteht man dich besser!Honesty schrieb:Wo beschwere ich mich?
Das ist für mich ein echtes Kompliment!Honesty schrieb:Martin du bist sehr anstrengend.
The Martin schrieb:Von Quellen. Ich muss dich leider enttäuschen: Nicht von Wikipedia!
The Martin schrieb:Doch. Es sei denn, du kennst die Geschichte des Strafvollzugs nicht.
The Martin schrieb:Drück dich halt anders aus, dann versteht man dich besser!
Das ist für mich ein echtes Kompliment!
PerlRonin schrieb:Ich hab' mich ja mittlerweile auch nicht ganz ruehmlich hervorgetan mit meinem Tonfall, aber koennten wir uns bitte alle nochmal am Riemen Reissen und mit dem "Mein Sandkuchen ist aber groesser als Deiner" aufhoeren? Persoenliche Differenzen per PM...
Stinker schrieb:Hier möchte ich noch mal ansetzen.
Bei der Diskussion fällt immer wieder die Bezeichnung "Mord".
Hierzu habe ich mir mal den entsprechenden § aus dem Strafgesetzbuch angeschaut, der wie folgt lautet:
"§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befreidigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Starftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."
Daraus stellt sich die Frage, ob nur natürliche Personen einen Mord begehen können oder auch juristische Personen.
Wenn eine juistische Person wie der Staat nicht für einen Mord belangt werden kann, kann dieser im Umkehrschluß auch keinen Mord begehen.
Demzufolge ist die Hinrichtung eines Schwerverbrechers kein Mord (juristisch betrachtet)! Oder?
Stinker
RiSchäBoCo schrieb:Zu Deiner Frage, ob ein Staat überhaupt einen Mord begehen kann: Rache ist ein niederer Beweggrund, wegen dem schon viele Menschen als Mörder und nicht wegen Todschlags verurteilt wurden.
Und woraus schließt Du, dass ein Staat nicht als Mörder (vorsätzlich aus niederen Beweggründen) belangt werden kann (jede natürliche oder juristische Person kann bei uns verklagt werden)?
Und dann kann auch der Staat, Richter, Henker angeklagt und verurteilt werden, da er den Mord angeordnet, gebilligt, ausgeführt hat.
RiSchäBoCo schrieb:Wir reden aber nicht über Fehler von Bediensteten (also Todesurteile) sondern über die geänderte Rechtsgrundlage durch Einführung der Todesstrafe, dann kann der Staat natürlich nicht mehr angeklagt werden (im eigenen Land, da er und seine Bediensteten nach gültigem Recht handelt)