Saddam Hussein wurde heute nacht hingerichtet

Honesty schrieb:
Nein Lana, umgekehrt. :rolleyes:

Aha, heißt also die Richter würden "gerechter" strafen, wenn die Gesetze ihnen dies ermöglichen würden?
(Diesmal richtig verstanden ;) ?)
Zwar habe ich da schon leichte Zweifel, wenn ich mir so ansehe was heute an Strafe möglich wäre und was letztendlich verhängt wird, aber gut.

Du fragst wie Martin auf unser derzeitiges System vertrauen kann, das hat sich zumindest so angehört, als würdest du das ziemlich naiv finden?
Auf der anderen Seite würdest du aber an ein reformiertes Strafsystem glauben und darauf vertrauen, und dies obwohl es noch nie ein derartiges funktionierendes System gegeben hat. Wie passt das zusammen?
 
  • 29. März 2024
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Hi Lana ... hast du hier schon mal geguckt?
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Lana schrieb:
Aha, heißt also die Richter würden "gerechter" strafen, wenn die Gesetze ihnen dies ermöglichen würden?
(Diesmal richtig verstanden ;) ?)

Das habe ich nicht gesagt. Ich sage lediglich, dass sich die Richter nach unseren Gesetzen richten müssen ;)

Lana schrieb:
Du fragst wie Martin auf unser derzeitiges System vertrauen kann, das hat sich zumindest so angehört, als würdest du das ziemlich naiv finden?

Nein, das war eine stinknormale Frage. Denk doch nicht immer gleich so negativ :hallo:

Lana schrieb:
Auf der anderen Seite würdest du aber an ein reformiertes Strafsystem glauben und darauf vertrauen, und dies obwohl es noch nie ein derartiges funktionierendes System gegeben hat. Wie passt das zusammen?

Vertrauen würde ich das nicht nennen, allerdings gäbe es dann mehr Möglichkeiten bestimmte Täter gerecht zu bestrafen bzw. so zu bestrafen, dass sie Ihre Taten nicht wiederholen können.



Im übrigen finde ich diese Möglichkeit zum Schutz der Allgemeinheit auch interessant:

 
Honesty schrieb:
Im übrigen finde ich diese Möglichkeit zum Schutz der Allgemeinheit auch interessant:


Gibt man damit nicht diese "Menschen" öffentlich zum Abschuss frei ?
 
Dobifreund schrieb:
Gibt man damit nicht diese "Menschen" öffentlich zum Abschuss frei ?

Das mag sein. Allerdings möchte ich schon wissen, wenn ich mit meinen Kinden neben so einem Sch.... wohne...
 
Bürste schrieb:
Das mag sein. Allerdings möchte ich schon wissen, wenn ich mit meinen Kinden neben so einem Sch.... wohne...

Na mir soll es Recht sein. Mich macht das Thema rund um Psychopathen eh sehr depressiv ! :(
 
Auch interessant, der Videoclip in der FAZ in derselben Rubrik zu den indischen Serienmördern...

Es wurden 17 Leichen von vorwiegend Kindern gefunden und jetzt will die indische Polizei, auch wenn es vor Gericht nicht anerkannt wird (wieso eigentlich nicht ???!!!), ein Wahrheitsserum bei den beiden Verdächtigen einsetzen, um "Licht ins Dunkel zu bringen".

:( :( :(
 
Honesty schrieb:
Martin, eine Frage noch, woher kommt dein großes Vertrauen in unsere Justiz?
Weil ich die Vergangenheit des Strafvollzugs kenne.

Honesty schrieb:
Oh jetzt hat der Thread schon 20 Seiten.
Beschwerst du dich über einen Zustand, an dem du selbst beteiligt bist oder mißbilligst du andere Meinungen als deine!? :verwirrt:
Sorry, wenn ich falsch liege, kommt aber so rüber!
 
Stinker schrieb:
Hier möchte ich noch mal ansetzen.

"§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befreidigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Starftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet."

Daraus stellt sich die Frage, ob nur natürliche Personen einen Mord begehen können oder auch juristische Personen.

Wenn eine juistische Person wie der Staat nicht für einen Mord belangt werden kann, kann dieser im Umkehrschluß auch keinen Mord begehen.

Demzufolge ist die Hinrichtung eines Schwerverbrechers kein Mord (juristisch betrachtet)! Oder?

Stinker

Da du mein Posting zum Anlass nimmst, antworte ich mal denn du beziehtst dich ja darauf. Ich meinte das im moralischem/ethischem Sinne und das hast du sicherlich auch begriffen. Für mich macht es einfach keinen Unterschied ob es nach juristischer Definition einen Mord von staatlicher Seite gibt. Der Richter, der urteilt, ist ein Mensch, der Henker ist ein Mensch, und alle die die Todesstrafe befürworten sind verantwortlich für den Tod eines Menschen wenn die Strafe verhängt und vollzogen wird, mittelbar und unmittelbar.

Ich bin mir sicher wenn du dich in die juristische Literatur einliest findest du eine Antwort auf deine Frage, auch wenn ich nicht verstehe warum es für dich einen Unterschied macht.

LG Angy
 
The Martin schrieb:
Weil ich die Vergangenheit des Strafvollzugs kenne.

Woher?

Im übrigen beantwortet dein Posting nicht meine Frage.

The Martin schrieb:
Beschwerst du dich über einen Zustand, an dem du selbst beteiligt bist oder mißbiligst du andere Meinungen als deine!? :verwirrt:

Wo beschwere ich mich? :unsicher:

Martin du bist sehr anstrengend. Ich wollte damit lediglich zum Audruck bringen, dass es mühsam ist, sich durch die ganzen Beiträge zu wühlen...
 
Honesty schrieb:
Von Quellen. Ich muss dich leider enttäuschen: Nicht von Wikipedia!

Honesty schrieb:
Im übrigen beantwortet dein Posting nicht meine Frage.
Doch. Es sei denn, du kennst die Geschichte des Strafvollzugs nicht.

Honesty schrieb:
Wo beschwere ich mich? :unsicher:
Drück dich halt anders aus, dann versteht man dich besser!

Honesty schrieb:
Martin du bist sehr anstrengend.
Das ist für mich ein echtes Kompliment!
 
The Martin schrieb:
Von Quellen. Ich muss dich leider enttäuschen: Nicht von Wikipedia!

Na komm, dann nenn sie auch :)

Im übrigen fände ich es sehr nett, wenn du nicht jedes Posting zig mal editieren würdest. Das würde das antworten erleichtern.

The Martin schrieb:
Doch. Es sei denn, du kennst die Geschichte des Strafvollzugs nicht.

Klär mich auf, dir brennt´s doch unter den Nägeln ;)


The Martin schrieb:
Drück dich halt anders aus, dann versteht man dich besser!


Das ist für mich ein echtes Kompliment!

Kindergarten... :nee:
 
Ich hab' mich ja mittlerweile auch nicht ganz ruehmlich hervorgetan mit meinem Tonfall, aber koennten wir uns bitte alle nochmal am Riemen Reissen und mit dem "Mein Sandkuchen ist aber groesser als Deiner" aufhoeren? Persoenliche Differenzen per PM...
 
PerlRonin schrieb:
Ich hab' mich ja mittlerweile auch nicht ganz ruehmlich hervorgetan mit meinem Tonfall, aber koennten wir uns bitte alle nochmal am Riemen Reissen und mit dem "Mein Sandkuchen ist aber groesser als Deiner" aufhoeren? Persoenliche Differenzen per PM...

Gerne!
 
Stinker schrieb:
Hier möchte ich noch mal ansetzen.

Bei der Diskussion fällt immer wieder die Bezeichnung "Mord".

Hierzu habe ich mir mal den entsprechenden § aus dem Strafgesetzbuch angeschaut, der wie folgt lautet:

"§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befreidigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Starftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet."

Daraus stellt sich die Frage, ob nur natürliche Personen einen Mord begehen können oder auch juristische Personen.

Wenn eine juistische Person wie der Staat nicht für einen Mord belangt werden kann, kann dieser im Umkehrschluß auch keinen Mord begehen.

Demzufolge ist die Hinrichtung eines Schwerverbrechers kein Mord (juristisch betrachtet)! Oder?

Stinker

Zu Deiner Frage, ob ein Staat überhaupt einen Mord begehen kann:

Rache ist ein niederer Beweggrund, wegen dem schon viele Menschen als Mörder und nicht wegen Todschlags verurteilt wurden.

Und woraus schließt Du, dass ein Staat nicht als Mörder (vorsätzlich aus niederen Beweggründen) belangt werden kann (jede natürliche oder juristische Person kann bei uns verklagt werden)?

Und zurück zum Ausgangspost: Nach unserer (Deutschland) Definition hätte Saddam gar nicht als Mörder verurteilt werden können (ist er auch nicht, sondern wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit), oder vielleicht doch, weil er die Morde angeordnet hat? Und dann kann auch der Staat, Richter, Henker angeklagt und verurteilt werden, da er den Mord angeordnet, gebilligt, ausgeführt hat. Ich finde es ist gut, dass wir in Deutschland keine Todesstrafe mehr haben, wohingegen an der derzeitigen Umsetzung bestehender Gesetze noch gearbeitet werden muß.
Wie ja schon zitiert: Ein Mörder muß "lebenslänglich" eingesperrt werden.
Der Tote ist auch "lebenslänglich" tot.
 
RiSchäBoCo schrieb:
Zu Deiner Frage, ob ein Staat überhaupt einen Mord begehen kann: Rache ist ein niederer Beweggrund, wegen dem schon viele Menschen als Mörder und nicht wegen Todschlags verurteilt wurden.
Und woraus schließt Du, dass ein Staat nicht als Mörder (vorsätzlich aus niederen Beweggründen) belangt werden kann (jede natürliche oder juristische Person kann bei uns verklagt werden)?

Und dann kann auch der Staat, Richter, Henker angeklagt und verurteilt werden, da er den Mord angeordnet, gebilligt, ausgeführt hat.

Kann ein Staat Gefühle entwickeln wie "Rache"?

Sicher kann jede natürliche oder juristische Person verklagt werden.

Bei juristischen Personen gibt es Verantwortliche, die u.U. persönlich Haften!
Daraus resultiert aber auch, dass dann eine natürliche Person angeklagt wird.
Die juristische Person (Staat) ist dann "außen vor!"

Ich glaube nicht, dass der Staat wegen Mordes angeklagt werden kann, nur die ausführenden Personen. Ist jedoch die Todesstrafe in den Gesetzen verankert, habe ich keinen Mord.

Demzufolge ist die Hinrichtung eines Schwerverbrechers, insofern eine rechtliche Grundlage besteht, kein Mord!

Also kann man eine Hinrichtung nicht als Mord darstellen!

Wo sind hier die Experten?

Die Frage finde ich durchaus interessant!

Kann ein Staat morden und als juristische Person dafür belangt werden?

Stinker
 
Natürlich kann der Staat als juristische Person verklagt werden, die jeweiligen zuständigen Personen vertreten die Bundesrepublik Deutschland, daher gilt als erste Haftung bei Fehlern, die durch staatliche Organe geschehen, die Amtshaftung (also der Staat haftet für Fehler, die seine Organe und deren Bediensteten begangen haben), erst wenn dann im Nachhinein dem Bediensteten grobe Fahrlässigkeit oder höher vorgeworfen werden kann, dann nimmt der Staat seine Bediensteten in Regress, genau für den Fall "grobe Fahrlässigkeit" gibt es die sog. Diensthaftpflichtversicherung, die sich jeder, der mal nen Fehler mit teuren Folgen machen könnte, haben sollte (z.B. Ich).
Wir reden aber nicht über Fehler von Bediensteten (also Todesurteile) sondern über die geänderte Rechtsgrundlage durch Einführung der Todesstrafe, dann kann der Staat natürlich nicht mehr angeklagt werden (im eigenen Land, da er und seine Bediensteten nach gültigem Recht handelt), aber es bliebe eine Klage vor dem Gerichtshof der Vereinten Nationen oder innerhalb Europas evtl. vor dem Europäischen Gerichtshof, da meines Wissens die Todesstrafe innerhalb Europas geächtet ist (was den Beitritt der Türkei abermals erschwert).
Nach derzeitiger Rechtsgrundlage ist diese Betrachtung aber rein Philosophischer Natur, da ein Todesurteil gegen geltendes Recht verstößt und schon im Ansatz gekippt würde.
 
RiSchäBoCo schrieb:
Wir reden aber nicht über Fehler von Bediensteten (also Todesurteile) sondern über die geänderte Rechtsgrundlage durch Einführung der Todesstrafe, dann kann der Staat natürlich nicht mehr angeklagt werden (im eigenen Land, da er und seine Bediensteten nach gültigem Recht handelt)

Danke, genau das meine ich!

Würde die Todesstrafe gültigem Recht entsprechen, dann handelt es sich nicht um Mord. Somit ist der Vergleich "die Todesstrafe sei Mord" hinfällig.

Stinker
 
Nein, so einfach ist das eben nicht, das gilt für nationales recht, aber wenn z.B. Die europäische Verfassung in Kraft tritt ist es nicht mehr alleine deutsche Angelegenheit, die Todesstrafe einzuführen, sondern europäische Angelegenheit und dann wäre die gesetzliche Einführung der Todesstrafe nicht rechtens.
 
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