Saddam Hussein wurde heute nacht hingerichtet

Stinker schrieb:
Danke, genau das meine ich!

Würde die Todesstrafe gültigem Recht entsprechen, dann handelt es sich nicht um Mord. Somit ist der Vergleich "die Todesstrafe sei Mord" hinfällig.

Stinker

Mauerschützen? 3.Reich? da war auch alles rechtens...?
 
  • 24. April 2024
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Hi angy1983 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wenn Du die Mauerschützenprozesse verfolgt hast, waren genau das die juristischen Probleme, die Frage kann man jemanden, der nach, zu diesem Zeitpunkt, geltendem Recht keine Straftat begangen hat, nach Veränderung der Rechtsgrundlage bestrafen. Das hat juristisch ganz schöne Klimmzüge gekostet, obwohl das Rechtsempfinden klar sagt, dass das nicht richtig ist.
 
@Honesty
das hat sie auch nicht getan. es ist jedoch so, dass viele der in der vergangenheit begangenen verbrechen mit dem damaligen recht verienbar waren. insoweit ist die frage angebracht.

darf ein staat töten, nur weil er es sich in seine gesetze schreibt? ist das töten von juden rechtens gewesen, nur weil es in den damaligen gesetzen stand? durfte man flüchtlinge erschießen, weil es einen entsprechenden befahl gab? darf man in den irak einmarschieren, nur weil man es für angebracht hält? darf man menschen ohne anklage, anwalt und rechte in kuba inhaftieren, nur weil man sie für ptenziell gefährlich hält und sich daher entsprechende gesetze schafft?

die frage ist also, ob sich eine solche handlung, und da gehört auch die tötung von menschen hinzu, mittels selbst geschaffenen normen rechtfertigen kann oder ob es andere, vielleicht höhere instanzen gibt.

pete
 
Ich denke da werden Äpfel mit Birnen verglichen. Im 3. Reich waren es unschuldige Menschen die getötet wurden.
 
Honesty schrieb:
Ich denke da werden Äpfel mit Birnen verglichen. Im 3. Reich waren es unschuldige Menschen die getötet wurden.

es ging nicht um das wer und warum sondern nur um die frage ob staatliche gesetzgebung als grundlage für die rechtmäßigkeit gilt.

ich verstehe deine bedenken und teile sie in der sache zutiefst. aber freisler hat bei keinem seiner urteile gegen geltendes recht verstoßen und dennoch würde ihn heute jeder verständige jurist als verbrecher bezeichnen? warum? weil es etwas gibt, was über dem gesetz steht.

pete
 
Pete23021972 schrieb:
es ging nicht um das wer und warum sondern nur um die frage ob staatliche gesetzgebung als grundlage für die rechtmäßigkeit gilt.

Da hast du Recht, aber da kann man sich ewig drüber streiten.
 
hi
pete hat es richtig erfasst...

@Honesty: die sachlage um die es geht ist vergleichbar, abgesehen davon ist nun mal jedes Menschenleben unantastbar, darum geht es in der ganzen diskussion.

LG Angy
 
angy1983 schrieb:
abgesehen davon ist nun mal jedes Menschenleben unantastbar, darum geht es in der ganzen diskussion.

Warum?

Dies kann man so festlegen oder auch nicht!
Jede Gesellschaft kann dies mehr oder weniger bestimmen.

Das im 3.Reich nur Unschuldige getötet wurden ist so auch nicht richtig.
Oder will man behaupten, dass es im 3. Reich keine Starftäter gab,
bzw. diese alle unschuldig waren. Bei bestimmten Straftaten wurden
angemessene Strafen verhängt.

Ein Kinderschänder wurde hingerichtet!

Dies war aber auch schon davor, zu "Kaiser Wilhelms Zeiten", so.

Ebenso ist eine Diskussion über die "Mauerschützen" hinfällig.
Die Grenzsoldaten habe ihr Pflicht erfüllt und nach den Gesetzen gehandelt,
wie unmenschlich man dies auch empfinden mag.
Diese im nachhinein zu bestrafen kommt einer Rechtsbeugung gleich.

Ob die Entwicklung der letzten Jahrzehnte und die damit verbundene Distanzierung von der Todesstrafe für die Gesellschaft nun wirklich eine "Weiterentwicklung" ist, mag ich zu bezweifeln.

Stinker
 
angy1983 schrieb:
@Honesty: die sachlage um die es geht ist vergleichbar, abgesehen davon ist nun mal jedes Menschenleben unantastbar, darum geht es in der ganzen diskussion.

LG Angy

Jedes Menschenleben ist unantastbar?! Meinst du darüber haben sich die Täter, um die es hier geht, Gedanken gemacht?

Stinker schrieb:
Ob die Entwicklung der letzten Jahrzehnte und die damit verbundene Distanzierung von der Todesstrafe für die Gesellschaft nun wirklich eine "Weiterentwicklung" ist, mag ich zu bezweifeln.

Stinker

Richtig!
 
Honesty schrieb:
Jedes Menschenleben ist unantastbar?! Meinst du darüber haben sich die Täter, um die es hier geht, Gedanken gemacht?

Wohl nicht, aber für mich ist das nicht relevant in der Diskussion ob Todesstrafe oder nicht.
Ein Unrecht lässt sich nicht mit einem anderem Unrecht abgelten!


@Stinker: Ich für mich denke nun mal dass kein Mensch einen anderen töten darf. Punkt. Wenn du meinst es steht dir zu zu richten und zu urteilen und zu entscheiden wer leben darf und wer nicht dann hast du da wohl eine andere Auffassung.
Ich sage mal zum Glück steht die Todesstrafe nicht ernsthaft zur Diskussion (also die Einführung).

LG Angy
 
angy1983 schrieb:
Ein Unrecht lässt sich nicht mit einem anderem Unrecht abgelten!
Wenn du meinst es steht dir zu zu richten und zu urteilen und zu entscheiden wer leben darf und wer nicht dann hast du da wohl eine andere Auffassung.
Ich sage mal zum Glück steht die Todesstrafe nicht ernsthaft zur Diskussion (also die Einführung).LG Angy

"Ein Unrecht lässt sich nicht mit einem anderem Unrecht abgelten!"

Auch hier eine Frage des Standpunktes!
Insofern die Todesstrafe im Strafgesetz verankert ist, ist sie auch kein "Unrecht"

Zwar sieht man jedes Leben als schützenswert an, räumt aber auf der anderen Seite ein, dass z.B. in Notwehrsituationen zum Schutz des eigenen Lebens getötet werden darf. Irgendwie sind die Argumente gegen die Todesstrafe ziemlich schwammig.

Aber nein, es steht mir nicht zu unmittelbar über Leben und Tod zu richten.
Dies währe die Aufgabe der Judikative, über mehrere Instanzen.

Letztlich würde die Todesstrafe für mich nur den Zweck erfüllen, Schwerverbrecher aus der Gesellschaft zu entfernen. Auch rechne ich der Todesstrafe keine abschreckende Wirkung zu.

Für bestimmte Vergehen kann es nur diese Strafe geben.

Sollte die Anzahl an Wiederholungstätern steigen, wird sich der Staat und die Gesellschaft darüber Gedanken machen müssen, ob das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit nicht die Todesstrafe rechtfertigt.

Stinker
 
Stinker schrieb:
"Ein Unrecht lässt sich nicht mit einem anderem Unrecht abgelten!"

Auch hier eine Frage des Standpunktes!
Insofern die Todesstrafe im Strafgesetz verankert ist, ist sie auch kein "Unrecht"

Falsch, auch dann stellt es ein Unrecht dar, da eine derartige Regelung gegen Art. 102 GG verstoßen würde. Erforderlich wäre also eine Grundgesetzänderung, die Änderung des Strafgesetzes wäre in keinem Fall ausreichend.
Und auch das wäre nicht genug. Die herrschende Meinung in der juristischen Literatur und Rechtsprechung geht davon aus, dass die Todesstrafe einen Verstoß gegen die Menschenwürde (Art. 1 GG) darstellt. Art. 1 GG darf aber in seinen Grundsätzen nicht verändert werden.
Es wäre mehr als problematisch die Todesstrafe einzuführen.

Zwar sieht man jedes Leben als schützenswert an, räumt aber auf der anderen Seite ein, dass z.B. in Notwehrsituationen zum Schutz des eigenen Lebens getötet werden darf. Irgendwie sind die Argumente gegen die Todesstrafe ziemlich schwammig.

Was ist daran schwammig?
Macht es für dich tatsächlich keinen Unterschied, ob du einen gefesselten, wehrlosen Menschen tötest oder jemanden, der dich gerade mit einem Messer angeht?
 
Stinker schrieb:
"Ein Unrecht lässt sich nicht mit einem anderem Unrecht abgelten!"

Auch hier eine Frage des Standpunktes!
Insofern die Todesstrafe im Strafgesetz verankert ist, ist sie auch kein "Unrecht"
Lebst du nur nach geschriebenen aktuelle Gesetzten oder hast du auch moralische Werte? Einen wehrlosen Menschen zu töten ist Unrecht, immer, egal was ein Gesetzt sagt. Jedenfalls ist das meine Moralvorstellung.

Zwar sieht man jedes Leben als schützenswert an, räumt aber auf der anderen Seite ein, dass z.B. in Notwehrsituationen zum Schutz des eigenen Lebens getötet werden darf. Irgendwie sind die Argumente gegen die Todesstrafe ziemlich schwammig.
Wenn du ernsthaft keinen Unterschied siehst ist das deine Sache. verständliche Ausführungen die den Unterschied recht deutlich machen findest du auf den Seiten vorher.

Aber nein, es steht mir nicht zu unmittelbar über Leben und Tod zu richten.
Dies währe die Aufgabe der Judikative, über mehrere Instanzen.
Ach die "Drecksarbeit" jetzt ganz schnell den anderen zuschieben...Wenn du aktiv die Todesstrafe befürwortest und für die Einführung bist richtest/urteilst du doch bereits. Zwar nicht über eine konkrete Person, aber über eine Personengruppe.
Irgendwer muss aber zum Mörder(moralisch nicht unbedingt strafrechtlich) werden dabei, aber das sind dann ja die Anderen und nicht die eigenen Hände an denen Blut klebt...


Sollte die Anzahl an Wiederholungstätern steigen, wird sich der Staat und die Gesellschaft darüber Gedanken machen müssen, ob das Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit nicht die Todesstrafe rechtfertigt.
Einsperren? vielleicht die Option überarbeiten und verbessern?

Stinker

LG Angy
 
Lana schrieb:
Falsch, auch dann stellt es ein Unrecht dar, da eine derartige Regelung gegen Art. 102 GG verstoßen würde. Erforderlich wäre also eine Grundgesetzänderung, die Änderung des Strafgesetzes wäre in keinem Fall ausreichend.......

Was ist daran schwammig?
Macht es für dich tatsächlich keinen Unterschied, ob du einen gefesselten, wehrlosen Menschen tötest oder jemanden, der dich gerade mit einem Messer angeht?

Gut, erweitern wir die Formulierung.

Wenn die Todesstrafe, ähnlich wie in den Staaten, ein legitimes Mittel des Starfvollzuges ist, kann man nicht von Unrecht sprechen und schreiben.

Besser so?

Das die Möglichkeit der Einführung der Todesstrafe in Deutschland praktisch nicht gegeben ist, darüber braucht man nicht diskutieren. Dies ist zu bedauern!

Bei einer Hinrichtung von einem gefesselten und wehrlosen Menschen zu schreiben, ist glatt eine Frechheit. Mit unter handelt es sich dabei um einen Strolch der kleine Kinder vernascht hat!

Hatte ich schon geschrieben, solche "gefesselte und wehrlose Menschen" sollte man mit ihrem Hintern im "old sparky" festschnallen und einer schmeißt den Hebel um.

Es ist beschämend für die Opfer, wenn sich Menschen noch für solche "Schweine" einsetzen.

Sollte sich ein Strolch an meiner Tochter vergehen, interessiert mich unserer Rechtssystem nicht mehr. Punkt.:sauer:

Stinker
 
@Stinker

sorry stinker, gelegentlich bringst du ja ansätze, welche in mir das interesse wecken, mich mit dir auseinanderzusetzen.

aber eben nur gelegentlich. im regelfall muss ich sagen, disqualifizierst du dich mit deinen ausführungen derart, dass sich eine sachliche argumentation verbietet.

entschuldige, wenn ich es so deutlich sage, aber du machst auf mich nicht den eindruck, als habest du interesse an einem wirklichen gedankenaustausch, vielmehr scheinst du nur darauf aus zu sein, zu stenkern. ich finde dies bei einem solch sensiblen thema aüßerst ärgerlich und unagebracht.

für den fall, dass ich mich irre, empfehle ich dir dringend, an deiner ausdrucksweise und deinen imanenten, herabwürdigen wertungen zu arbeiten.

Weder ist es eine frechheit, wenn man einen gefesslten menschen als wehrlos bezeichnet, noch ist es beschämend, wenn sich jemand auch für menschen, welche unermessliche schuld auf sich geladen haben, einsetzt.

pete
 
Stinker schrieb:
Sollte sich ein Strolch an meiner Tochter vergehen, interessiert mich unserer Rechtssystem nicht mehr. Punkt.:sauer:

@Pete23021972,
ich kann die von Stinker gemachte Aussage verstehen.
Habe ich das selbe gesagt Aufgrund meiner gemachten Erfahrungen.
Packt jemand mein Kind an dann....................
 
Das hatte ich ja auch schon erwähnt, dass ich im Falle einer straftat an meine Kindern vermutlich auch keine Gnade für den Täter würde walten lassen (mir fallen dabe sehr wohl Foltermethoden ein, die im Mittelalter jeden gefügig gemacht haben).
Trotzdem bin ich der Meinung, das ein zivilisierter Staat nicht das Recht hat, einen Menschen, egal was er verbrochen hat, hinzurichten (Abschlachten/beseitigen/Euthanasieren, wie auch immer man das nennen mag).
Ich nehme für mich dann im Übrige auch nicht in Anspruch mildernde Umstände zu bekommen, Rache ist und bleibt ein niederes Motiv für eine Straftat, damit ist Mord die logische Konsequenz und die Lebenslange Haft auch.
 
Würde jemand sich an meinem Kind vergehen und es umbringen würde ich wohl dasselbe mit dem jenigen machen, da fallen mir auch noch ganz andere Sachen ein. Ich bin aber ein emotionaler Mensch und nicht der Staat. Das macht den Unterschied.
Und trotzdem würde das eine Unrecht nicht durch meines gerechter werden, aber ich würde mich besser fühlen, vielleicht.
 
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