Ich teile hier mal etwas verhaltene Freude.
In Ffm. war es ähnlich. Der VGH in Kassel hat die Hundesteuersatzung der Stadt Ffm. einkassiert, weil diese die Hunde in 2 Kategorien eingeteilt hatten...unwiderlegbar gefährlich und widerlegbar gefährlich. Für erstere 900 Euro für letztere normaler Satz von 90 Euro.
Ffm. mußte die zu Unrecht gezahlt Steuer nachträglich den Hundebesitzern zurückzahlen.
Daraufhin wurde dann die Satzung flugs geändert und nun gibt es ganz einfach 11 Hunderassen auf selbiger, die mit 900 Euro besteuert werden, mit bestandener BH wird auf 225 Euro reduziert.