Morgen ist es soweit, Termin beim VG wg. Klage gegen erhöhter Hundesteuer

Bewirkt habe ich in erster Linie nun einmal, daß die Stadt mich nicht weiter mit 600,--€ jährlich abzockt.
Was die nun daraus gemacht haben liegt nich in meinem Ermessen. Darum sage ich ja,
auch gegen die neue Satzung sollte man klagen.
Und sollte die Stadt nochmals verlieren und die gesamten Verfahrenskosten tragen müssen, werden sie sich vielleicht überlegen ob sie weiterhin die Steuergelder wg. solch hirnrissiger Satzungen verplempern.
 
  • 29. April 2024
  • #Anzeige
Hi kelly1 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Find ich eine super Einstellung von dir Kelly1:zufrieden:

Wir sich nicht wehrt, hat auch keine Ar... in der Hose!!!
Mach doch mal einen öffentlichen Aufruf an die HH mit Plakaten oder einem Zeitungsbericht. Oder mal die Zeitschrift Wuff anschreiben, die berichten gern über solche Frechheiten:eg:
 
Habe heute die Wuff erhalten.
So wie ich gesehen habe hat RA L.-J. Weidemann einen ausführlichen Bericht über das Verfahren dort eingestellt.
Und mit der Argumentation im letzten Abschnitt des Artikels sehe ich persönlich in Zukunft Chancen die Rasselisten zu kippen.
Ich vergesse hier den Satz des Richters nicht als er sagte,- warum soll der Amstaff gefährlicher sein als der Rottweiler.
Wie ich schon vorher schrieb würde ich als Kat. II Besitzer nun definitiv gegen die "Rasseliste" klagen und argumentieren, denn warum sollte der Rottweiler beispw. gefährlicher sein als der Schäferhund, Dobermann,Labrador oder Golden Retriever.
Und es sollte mehrfach geklagt werden, ich meine damit von Betroffenen in verschiedenen Bundesländern.
Es wird doch immer von vielen Politikern und anderen Verantwortlichen geschrien wenn es um Menschen geht:

Gegen Rassismus, gegen Diskriminierung etc.
Aber bei Tieren kann man es machen, nein, vielmehr noch es wird gefördert und insbesondere in regelmäßigen Abständen bei
den Boulevard-Medien ( ob Print oder Fernsehen ).
 
Und es sollte mehrfach geklagt werden, ich meine damit von Betroffenen in verschiedenen Bundesländern.
Es wird doch immer von vielen Politikern und anderen Verantwortlichen geschrien wenn es um Menschen geht:
.

Wird für Bayern erledigt ;) Am 18. Jan. ist unsere Verhandlung (selbe Thematik)
 
Würde mich ja brennend interessieren, wie man diesen Absatz erklären möchte:
Die Gefährlichkeit eines Hundes nach Buchstabe e) wird nicht vermutet, wenn der Hund bereits vor dem 01. Januar 2012 im Stadtgebiet gehalten wurde und der Hundehalter oder die Hundehalterin für den betreffenden Hund im Besitz eines von der örtlichen Ordnungsbehörde anerkannten gültigen Entlastungsnachweises (Wesenstest) war.
Das heißt, Gefährlichkeit ist abhängig vom Datum der Anmeldung? :lol:

@rimini: Ich warte gespannt auf Berichte :)
 
Und es sollte mehrfach geklagt werden, ich meine damit von Betroffenen in verschiedenen Bundesländern.
Es wird doch immer von vielen Politikern und anderen Verantwortlichen geschrien wenn es um Menschen geht:
.

Wird für Bayern erledigt ;) Am 18. Jan. ist unsere Verhandlung (selbe Thematik)

Klagt ihr gegen die steuerliche oder ordnungsrechtliche Rassendiskriminierung?
Und ja, bitte auf dem Laufenden halten...
 
Dann gleich noch eine Frage hinterher (evtl. auch erst nach dem Gerichtstermin beantworten:( Klagt Ihr gegen die drastische Erhöhung oder generell gegen die erhöhte Steuer? Natürlich auf Deinen Einzelfall bezogen.
 
Dann gleich noch eine Frage hinterher (evtl. auch erst nach dem Gerichtstermin beantworten:( Klagt Ihr gegen die drastische Erhöhung oder generell gegen die erhöhte Steuer? Natürlich auf Deinen Einzelfall bezogen.

Also bei mir war es generell gegen eine erhöhte Steuer.

Nächstes Ziel sollte sein, die Chancen auszuloten gegen die Rasselisten zu klagen.
 
Dann gleich noch eine Frage hinterher (evtl. auch erst nach dem Gerichtstermin beantworten:( Klagt Ihr gegen die drastische Erhöhung oder generell gegen die erhöhte Steuer? Natürlich auf Deinen Einzelfall bezogen.

Wir hatten hier keine Unterschiede. Jeder Hund bezahlte die selbe Steuer (Kat 2 nach bestandenen Test = normaler Hund) Wir sind drei Hundehalter die klagen.
 
Ok, also geht es darum, dass grundsätzlich keine höhere Steuer für Kat2 mit WT gelten soll. Na dann bin ich mal gespannt und drück die Daumen, hätte ja dann nicht nur in Fürth Auswirkungen ;)
 
Doch hat nur für Fürth Relevanz bzw. es ist höchstens zu erwarten das ähnliche Klagen im Gebiet des VG Ansbach gleich entschieden werden.
Wir haben das schon in Nürnberg durchgezogen. Die Stadt Nürnberg hat Ihre Erhöhung damals zurückgezogen.
 
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