Morgen ist es soweit, Termin beim VG wg. Klage gegen erhöhter Hundesteuer

Bei uns (ist ja auch nicht weit weg von Euch) ist es auch so, das bei bestandenem Verhaltenstest und der damit verbunden Maulkorb- und Leinenbefreiung die Steuer auf ein normales Maß gesenkt wird.

Ja, dafür waren wir vor dem VG Köln und haben einen Vergleich mit der Stadt erzielt. :D
 
  • 29. April 2024
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Hi Nala ... hast du hier schon mal geguckt?
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Darf man erfahren wie der Vergleich aussieht.
Schade ist nur, das ein Vergleich immer nur für den Einzelfall angewendet wird.

Servus
Michel
 
Hallo Michel,

so wie Sammy geschrieben hat: Hat der Anlage-Hund die Maulkorb- und Leinenbefreiung, wird der normale Hundesteuersatz veranlagt. Wir waren damals 13 Rotti-Halter, deren Klage vor dem VG zusammengefasst wurde.
 
Ich glaube aber, mich daran zu erinnern, dass es hier zunächst nur für die Anlage 2 (also Rotti etc.) galt, oder? Bei Anlage 1-Hunde war die Rückstufung zur normalen Steuer bei Leinen- und Maulkorbbefreiung zunächst nicht möglich.
Mittlerweile gilt das aber auch für Anlage 1-Hunde wie Staff, Pit & Co. :)

@ michaels: Hier in diesem Fall gibt es ja dann wohl einen Gerichtsentscheid ohne Vergleich, da dieser ja von den Klägern abgelehnt wurde.

@ Nala: Wie geht´s eigentlich Deinen beiden Stinkern im Moment?
 
Kenne einen der hatte einen Rotti als "Wachhund" für seinen Laden eingetragen.
Hat gar keine Steuer gezahlt.

Zum Glück zahlen wir hier bei uns pro Hund 30 Euro Hundesteuer (Rotti in Bayern).


Tom
 
Hey das ist ja mal ne super Nachricht "herzlichen Glückwunsch" freu mich voll für euch.....
 
Ich teile hier mal etwas verhaltene Freude.
In Ffm. war es ähnlich. Der VGH in Kassel hat die Hundesteuersatzung der Stadt Ffm. einkassiert, weil diese die Hunde in 2 Kategorien eingeteilt hatten...unwiderlegbar gefährlich und widerlegbar gefährlich. Für erstere 900 Euro für letztere normaler Satz von 90 Euro.
Ffm. mußte die zu Unrecht gezahlt Steuer nachträglich den Hundebesitzern zurückzahlen.
Daraufhin wurde dann die Satzung flugs geändert und nun gibt es ganz einfach 11 Hunderassen auf selbiger, die mit 900 Euro besteuert werden, mit bestandener BH wird auf 225 Euro reduziert.
 
Ich teile hier mal etwas verhaltene Freude.
In Ffm. war es ähnlich. Der VGH in Kassel hat die Hundesteuersatzung der Stadt Ffm. einkassiert, weil diese die Hunde in 2 Kategorien eingeteilt hatten...unwiderlegbar gefährlich und widerlegbar gefährlich. Für erstere 900 Euro für letztere normaler Satz von 90 Euro.
Ffm. mußte die zu Unrecht gezahlt Steuer nachträglich den Hundebesitzern zurückzahlen.
Daraufhin wurde dann die Satzung flugs geändert und nun gibt es ganz einfach 11 Hunderassen auf selbiger, die mit 900 Euro besteuert werden, mit bestandener BH wird auf 225 Euro reduziert.

Nun ja, ich bin mal gespannt wie das Urteil letzendlich detailliert aussehen wird. Meine Angst ist nämlich, daß das VG der Stadt noch irgend ein Hintertürchen offen läßt.

Wenn die Stadt natürlich hingeht und die Satzung dahingehend ändert das sie die Kat. II Hunde mit den Kat. I zusammen würfelt dann sähe es schlecht aus.

Aber ob sie dies tun wird. Ich glaube eher nicht. Denn dann werden eine Menge Leute
( Kat. II Hundebesitzer ) dem Bürgermeister b.z.w. der Stadt aufs Dach steigen.
 
genau das hatte ich beim ersten Lesen im Sinn--
habe keine Ahnung wieviele Kat2 Halter es bei euch gibt, aber DER Schuss könnte nach hinten los gehen...
 
Urteil des VG Aachen ist heute bei Herrn L.-J. Weidemann eingegangen.

Ich bekomme es in den nächsten Tagen.

Herr Weidemann hat vorab schon einmal etwas auf der Homepage von Hund und Halter
eingestellt.
 
Glückwunsch...ich glaube schon, das sich Stadt oder Gemeinde überlegen bevor es in die nächste Instanz ginge...
 
Was soll er dazu sagen. Das Gericht bemängelte bei seiner Entscheidung den Unterschied zwischen Kategorie I + II Hunden.
Wörtlich sagte der vors. Richter beispw., sie ( also 3 Richter u. 2 Schöffen ) können nicht einsehen weshalb der Amstaff ( Kat. I ) gefährlicher sein soll als der Rottweiler
( Kat.II ).

Also diese Einteilung störte die Richter an der Satzung der Stadt Baesweiler. Diese hat sich das jetzt zunutze gemacht und behandelt die ehemals Kat.II Hunde in Zukunft so wie die Kat.I Hunde. Natürlich in meinen Augen das letzte. Hatte auch nicht damit gerechnet, daß der Bürgermneister sich für die Zukunft so viele Feinde macht.
Gerechter wäre gewesen die Kat. I Hunde in Zukunft so zu behandeln wie die Kat.IIer, also nach bestandenem Wesenstest "normale Steuer".
Aber wieder sieht man Gier kommt bei den Verantwortlichen vor Verstand.

Ich hoffe das zukünftige Kat. II Besitzer auch den Weg zum VG suchen.

Denn, wieso sollte ein Rottweiler, Dog Argentino oder American Bulldog per se
gefährlicher sein als beispw. ein Malinois, Dobermann, Labrador oder Schäferhund?

Damit würde ich mich auf die Aussage des Richters in obigen Absatz beziehen.
 
Es ist sch... das nun weitere 9 Hunderassen ohne Aunahme hoch besteuert werden.
Ich glaube nicht, dass weitere Halter das VG aufsuchen werden, sondern bei der Anschaffung eines Hundes dann einige Rassen nun auch weniger in Betracht kommen!
Dies wird dann vornehmlich den Am.Bulldog, den Dogo und den Rotti treffen. Die anderen 6 "nachgerutschten Rassen" sind mehr die Exoten.
 
Also ich kann dann die Halter nicht verstehen wenn sie nicht das VG aufsuchen.
Wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe und sie in einem solchen Fall nicht nutze, dann darf ich mich auch nicht beklagen.
Ich lasse mir von unserem Oberguru hier im Ort und seinem überwiegend nichtsnutzigen und feigen Stadtrat nicht vorschreiben welche Hunderasse ich halten möchte.
Und selbst ohne RS-Versicherung sollte zumindest die erste Instanz einer Klage zu bewältigen sein, da ja der Streitwert nicht so hoch ist.
 
Sicherlich sollte man nicht den Kopf in den Sand stecken und sich mit allem zufrieden geben, da stimme ich vollkommen zu.
Aber was hast du jetzt durch den Entscheid bewirkt ?
Nun gibt es keine Kat. II Hunde mehr, sie stehen alle auf einer Liste und
"Neu angeschaffte Hunde dieser Rassen sollen nun ohne Ausnahme hoch besteuert werden".
 
Also ich kann dann die Halter nicht verstehen wenn sie nicht das VG aufsuchen.
Wenn ich eine Rechtsschutzversicherung habe und sie in einem solchen Fall nicht nutze, dann darf ich mich auch nicht beklagen.
Ich lasse mir von unserem Oberguru hier im Ort und seinem überwiegend nichtsnutzigen und feigen Stadtrat nicht vorschreiben welche Hunderasse ich halten möchte.
Und selbst ohne RS-Versicherung sollte zumindest die erste Instanz einer Klage zu bewältigen sein, da ja der Streitwert nicht so hoch ist.

Wahre Worte - wer jammert und auf eine andere Rasse umsteigt, hat diese nicht "verdient". Ich bin aber sicher das sich sehr wohl Menschen finden, die für Ihre Hunde klagen werden.
 
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