VDH Begleithundeprüfung

Ole

15 Jahre Mitglied
Hallihallo!

Ich würde gern mit meiner Hündin nach der Ausbildung auf dem Hundeplatz die BH-Prüfung machen.Ich weiß aber nicht so genau wie das ist mit dem VDH weil mein Hundeplatz da nicht Mitglied ist.Der VDH gibt mir auf meine Fragen leider keine Antworten und jetzt hoffe ich ihr könnt mir helfen.
Also wie werde ich beim VDH Mitglied?Was kostet das so?
Was gibt es sonst noch über die BH-Prüfung zu wissen???
Ich hoffe ihr habt ein paar Tips für mich .Danke

Ole
 
  • 29. April 2024
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Hi Ole ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi Ole,
Dein Hundeplatz muß dem DHV (Deutscher Hundesport Verband) angeschlossen sein.
Du hast 2 Möglichkeiten, entweder trittst du dem örtlichen Hundeverein bei, dann kannst du da auch Prüfung machen und auf allen anderen DHV angeschlossenen Hundeplätzen auch. Dazu mußt du nicht unbedingt VDH Mitglied sein (Verband für das Deutsche Hundewesen!) VDH-Mitglied kannst Du am einfachsten werden in dem Du einem Rassezuchtverein beitrittst, am dem der Deine Rasse betreut
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Schau mal auf die Seite da findest Du eigentlich alle Infos die Du brauchst.


Gruß Lupo
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"Freundschaft beruht darauf, das eben nicht alles gesagt wird, nur so ist Beieinandersein möglich" K.Tucholsky
 
  • 29. April 2024
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Mein Benny ist auch so ein echter Chaoshund... 



Habt ihr es schon mit einer Hundeschule probiert? In zwei Hundeschulen haben wir seine Macken nicht in den Griff bekommen. Wir haben es dann letztlich mit einem Online Hundetraining von einer Hundetrainerin geschafft. Deutlich günstiger als die Hundeschule vor Ort ist es auch noch gewesen!

Hier der Link zu ihrer Seite! 
Möchte ich jedem Hundehalter ans Herz legen, der sich offen eingestehen kann, dass er seinen liebsten Vierbeiner eben doch nicht immer wie gewünscht im Griff hat.

Melde dich doch mal zurück, ob sie dir auch helfen konnte! 

LG Meike mit Benny
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Ist Dein Hundeplatz denn ein DVG-Vereinß die sind dem VDH nämlich angeschlossen?

BhH finde ich besonders in der heutigen Zeit sehr wichtig.

Keine Antwort von VDH ist wohl wirklich üblich, das ist mir auchschon 2 Mal passiert.

gruß nelehi
 
Hier mal eine Stellungnahme des DVG zur Hundeverordnung:

Landeshundeverordnungen, Gefahrenabwehrverordnungen,
"Kampfhundeverordnungen" ......

So oder so ähnlich lauteten die Überschriften in den einzelnen Tageszeitungen, Magazinen und es gab sogar Sondersendungen wie im Kosevo-Krieg.
Krieg ist, glaube ich, auch die richtige Bezeichnung für das, was die Nation in zwei Lager spaltete. Wenigstens in einem Punkt waren sich alle einig, jeder Beißunfall mit einem Hund ist einer zuviel. Die populistischen Veröffentlichungen ganz gleich ob von der Politik, den Medienvertretern, den betroffenen Hundehaltern oder den Hundehaltern allgemein, halfen das zu dieser Jahreszeit vorhandene "Sommerloch" hervorragend zu füllen. Es kamen viele Fragen auf, was tut "ihr", ohne nähere Spezifikation war damit sicherlich der Vorstand gemeint, es fehlte mir die Frage, was können " w i r" tun.
Um es vorweg zu nehmen, innerhalb des VDH und des DVG gab es Sondersitzungen der Präsidien, die sich ausschließlich mit dieser Materie beschäftigten. Innerhalb des DVG wurden Gespräche mit Politikern, den verantwortlichen Mitarbeitern in den Ministerien, in den Kreisveterinärämtern aber auch mit Hundehaltern geführt. Es wurde vielfach mit dem gleichen Personenkreis Schriftverkehr geführt um Aufklärung zur Begleithundprüfung und zu den Hundehalterkursen mit dem Abschluss Team-Test zu geben. Ich halte ganz deutlich gar nichts davon mit Schmutz zu werfen, auf andere zu zeigen oder mich an Kettenbriefen und oder Demonstrationen zu beteiligen. Ich glaube auch nicht, dass die von uns beklagten Spontanaktionen der Politiker - Inkraftsetzung von nicht abgestimmten Verordnungen, deren Umsetzung sich - um es vorsichtig zu formulieren - mehr als schwierig erweist, mit ähnlich - in ihren Ausmaßen unüberschaubaren - wenig durchdachten, aber dafür ebenfalls spontanen Aktionen beantwortet werden sollten; denn wir möchten doch etwas erreichen, etwas verändern, aber dies geht nur, wenn die Thematik versachlicht wird.
Der nachstehende Beitrag soll ein wenig helfen, das Gewirr der neuen Verordnungen zu durchschauen. In vielen Verordnungen heißt es, der Halter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen, d.h., er hat ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Fast alle Verordnungen geben die Hundehalterhaftpflichtversicherung für die betroffenen Hunderassen als Pflichtversicherung vor. Hier können wir nur verbandsseitig sagen, dass diese Forderungen für organisierte Hundehalter nicht neues ist, da wir dieses schon länger als 25 Jahre in unserem Verband als Pflichtversicherung für jeden auf unseren Plätzen gearbeiteten Hund vorschreiben. Wichtig für unsere Vereine und deren Verantwortliche ist, generell festzustellen (Ausnahme ausschließlich Bundesland Schleswig-Holstein), dass die Hundesportplätze (mindestens die eingezäunte Übungsfläche) befriedetes Besitztum sind und somit die Ausübung des Hundesports auf den Plätzen in allen drei Sparten ungehindert durchgeführt werden kann. Für den Turnierhundsport kann es bei betroffenen Rassen zu Einschränkungen im Geländelauf kommen (evtl. Maulkorbzwang), sofern der Geländelauf nicht dort durchgeführt wird, wo Bundeswaldgesetz und/oder Landeswaldgesetze greifen und zum Führen von Hunden auf dortigen Flächen andere Aussagen machen. Analog kann dies auch für die Fährtenarbeit im SchH-Bereich greifen.
Bevor ich nun auf die einschränkenden Verordnungen eingehe, möchte ich alle Vereine dringend daran erinnern, dass wir uns als kompetente Hundesportvereine betrachten und dies niemals rassebezogen gesehen haben, im Gegenteil, wir waren immer stolz darauf, dass zu uns jeder kommen konnte, der bereit war, seinen Hund zum sozialverträglichen Partner zu erziehen. Dieses gilt uneingeschränkt heute noch. Wir sind für alle Hundehalter da.
Baden-Württemberg:
Diese Verordnung ist noch im Entwurfstadium und Fachverbände werden gehört und in die Ausarbeitung mit eingebunden.
Berlin:
Seit dem 5. 7.2000 gilt die geänderte Ordnung mit der Aufzählung von insgesamt 12 Hunderassen, die qua Abstammung zu gefährlichen Hunden deklariert werden und außerhalb des befriedeten Besitztums anzuleinen sind und einen Maulkorb zu tragen haben. Um diese Hunde halten zu dürfen, bedarf es der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Nach unserem Kenntnisstand gehören u.a. neben der Feststellung der Sachkunde des Hundehalters und dessen Beibringung eines polizeilichen Führungszeugnisses die Wesensüberprüfung des Hundes durch VDH-Sachverständige zu diesem Prozedere.
Brandenburg:
Hier stellte der Innenminister Schönbohm fest, dass die in diesem Land gültige Hundehalterverordnung, wenn sie denn dann vernünftig umgesetzt wird, ausreichend Schutz für die Bevölkerung bietet. Bremen: Leider auch hier seit dem 4. Juli 2000 eine "Rasseliste", die Hunde bedingt durch Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen zu gefährlichen Hunden deklariert. Eine Anzeigepflicht besteht für den Halter innerhalb von drei Monaten bei der Ordnungsbehörde. Auch hier gilt, innerhalb befriedeten Besitztums dürfen sich die Hunde frei bewegen.
Hamburg:
Hier wurde unterschieden; bei drei Rassen gilt, als unwiderlegbar gefährlich und bei 10 weiteren Rassen als widerlegbar gefährlich. D.h., Halter der Hunde, die als widerlegbar gefährlich gelten haben die Ungefährlichkeit ihres Hundes durch Vorlage eines "Attestes", ausgestellt von einem geeigneten Tierarzt oder Sachverständigen, nachzuweisen. Hier arbeitet der DVG im VDH-Auftrag sehr eng mit der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales zusammen, um somit Haltern dieser Hunde die Chance einzuräumen, ihren Hund auch weiterhin verhaltensgerecht führen zu können. Die Vereine des DVG erhielten auch zwischenzeitlich entsprechend Informationen der vorgenannten Behörde.
Hessen:
Der dort vorgestellte Entwurf hat bei allen Hundehaltern mehr als nur Unverständnis hervorgerufen, da er vorsah, bestimmte Hunderassen nicht nur mit Maulkorb, Leine und Zuchtverbot zu versehen, sondern schlicht das Halten derselben (auch bereits vorhandene Hunden) und somit das Einschläfern vorsah. Dank der intensiven Einflussnahme bestimmter VDH-Sachverständige, konnte erreicht werden, dass nicht mehr gilt, unauffällige Hunde dieser Rassen einzuziehen und einzuschläfern, sondern solche Hunde werden einem Wesenstest unterzogen, der von VDH-Sachverständigen abgenommen wird. Genaue Kriterien des Wesenstestes sind noch in Bearbeitung, sollen aber abgestimmt werden darauf, dass Hunde gleich welcher Rasse, sich unauffällig gegenüber Menschen und Artgenossen zu verhalten haben.
Mecklenburg-Vorpommern:
Halter von 12 Hunderassen haben nachzuweisen, dass auch die von ihnen gehaltenen Hunde nicht zu den gefährlichen gehören. Nachweis kann durch einen geeigneten Tierarzt oder einen Sachverständigen vorgelegt werden. Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand sind die Anforderungen bei dieser Überprüfung analog denen, der bis zum 4.7.2000 gültigen Sachkundeprüfung NRW . Die Gültigkeit der ausgestellten Bescheinigung ist befristet auf 5 Jahre, dann ist erneut eine Überprüfung gefragt.
Niedersachsen:
Die am 4.7. erlassene Verordnung wurde am 12.7.2000 durch deutliche Durchführungshinweise ergänzt. In Niedersachsen gibt es drei Hunderassen, die auch bei Bestehen des Wesenstestes weiterhin nur mit besonderen Auflagen und Kennungen gehalten werden dürfen. Weitere 12 Hunderassen sind zwar einer Überprüfung anzumelden, aber bezogen auf diese Rassen gilt die Überprüfung des Hundes bereits als erfolgreich nachgewiesen, wenn dieser eine VDH Begleithundprüfung oder z.B. eine Überprüfung nach vergleichbaren Regelungen abgelegt hat (z.B. Team-Test). Für die Arbeit auf unseren Hundeplätzen ist die Ausführung zum § 1 Abs. 6 ganz wichtig, dort ist niedergeschrieben, dass alle eingerichteten Hundeplätze und Örtlichkeiten, in denen Hundesportveranstaltungen durchgeführt werden als ausbruchsicher bezeichnet und entsprechend alle Hunde ohne Maulkorb und Leine geführt werden dürfen.
Nordrhein-Westfalen:
In NRW wurde die seit 1994 gültige GefahrHundVerordnung durch eine geänderte Landeshundeverordnung ab 7. Juli 2000 außer Kraft gesetzt. In dieser Verordnung gibt es drei Klassen von Hunden, Liste 1 13 Rassen, Liste 2 weitere 29 Rassen und die dritte Kategorie alle Hunde über 40 cm Schulterhöhe oder über 20 kg Körpergewicht. Die auf der Liste 1 stehenden Hunderassen dürfen nur bei nachgewiesener Zuverlässigkeit und Sachkunde des Halters sowie bei bestandenem Wesenstestes des Hundes weiterhin - allerdings erschwert -gehalten werden. Die Hunderassen der Liste 2 werden ebenfalls dem Wesenstest unterzogen und der Halter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen, ist dies alles erfüllt, können diese Hunde wieder so gehalten werden, wie vorher auch. (Danach also kein Maulkorbzwang) Für die "größeren" Hund gilt, dass deren Halter dann als sachkundig gilt, wenn er nachweisen kann, seit über drei Jahren bereits größere Hunde bisher unauffällig zu halten, auch er hat zusätzlich seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Im § 2a der Verordnung ist auch der Schutzhund als gefährlicher Hund erwähnt, der analog der gelisteten Hunderassen behandelt wird. Hier gibt es klare Aussagen des Ministeriums, dass es sich hierbei nicht um Schutzhunde handelt, die nach der erfolgreich abgelegten Begleithundprüfung in die Ausbildung zum Schutzhund gehen oder abgeschlossen haben, sofern diese nach den Regeln der VDH-PO durchgeführt wird. Alle betroffenen Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde selbst dem jeweiligen Ordnungsamt entsprechend dem vorstehend genannten anzugeben. Hier die Daten: Anzeigepflicht gegenüber der Behörde bis zum 7.7.2001. Einreichung des Führungszeugnisses und des Nachweises der Hundehalterhaftpflichtversicherung und der eigenen Sachkunde bis 1.1.2002, bis zum gleichen Datum sollten die betroffenen Hunde auch einen Mikrochip vorweisen, hier verhandeln wir derzeit noch, ob die Identifikation durch bereits vorhandene klare Tätowierungen analog Anerkennung findet. In NRW gilt derzeit die VDH-Begleithundprüfung nicht als Wesenstest, dieser obliegt den beamteten Tierärzten und kann daher wohl z.Zt. durchaus unterschiedlich ausfallen. Auch hier versuchen wir durch direkte Gespräche mit dem Ministerium einheitliche, transparente Tests zu entwickeln. Leider ist vom Ministerium aus nicht vorgesehen, die bisher für das Land NRW tätigen VDH-Sachverständigen auch zukünftig bei der Überprüfung der Hunde einzusetzen, ob sich hieran noch etwas ändern kann, vermag ich augenblicklich nicht zu sagen.
Rheinland-Pfalz:
Wie in allen anderen Ländern auch hier eine Rasseliste und betroffene Hunde unterliegen auch der Melde- und Kennzeichnungspflicht. Verschärft gilt hier, die nachzuweisende Sachkunde gilt immer nur für 5 Jahre und bezieht sich ausschließlich auf den im Wesenstest vorgestellten Hund.
Sachsen-Anhalt:
Die Liste weist drei Hunderassen auf, die der Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlichen Bereich unterliegen, weitere, den Sport einschränkende Maßnahmen sind hier z.Zt. nicht bekannt.
Schleswig-Holstein:
Dort weist die Liste 11 Hunderassen auf, die nach der Verordnung ausschließlich dann ohne Maulkorb und Leine sein dürfen, wenn sie sich auf dem Grund und Boden des Hundehalters bewegen. Egal wo sonst sind diese Hunde gehandicapt, d.h., auch auf unseren Hundeplätzen können sie nicht einmal in der Freifolge geführt werden. Ich hoffe ganz deutlich, dass hier etwas Gravierendes in den nächsten Tagen geschieht. Gute Anzeichen sind vorhanden, zumal zwei LV-Vorstandsmitglieder aktiv an Änderungs-/Ergänzungsvorschriften bezüglich noch zu verabschiedender Durchführungsvorschriften eingebunden sind.

Abschließend möchte ich feststellen, unabhängig davon, dass Rasselisten eingeführt wurden, gilt uneingeschränkt in allen Bundesländern, dass solche Hunde gefährlich sind, die bereits auffällig waren bezogen auf vorheriges Ordnungsrecht.
Bei den Aussagen zu den Verordnungen habe ich mich selbstverständlich nur auf die Passagen beschränkt, die dazu führen können, Irritationen für die Ausübung unseres Satzungszwecks, den Hundesport, hervorzurufen. D.h. selbstverständlich nicht, dass Vorstandsmitglieder des VDH und/oder unseres Verbandes die anderen weitergehenden Einschränkungen für bestimmte Hunderassen als richtig empfinden.
Alle betroffenen Hundehalter darf ich bitten, sich den derzeit gültigen Auflagen zu stellen, denn auch so, oder vielleicht gerade so, können diese helfen den Nachweis zu erbringen, dass es unsinnig ist, pauschal ganze Hunderassen für einzelne schwarze Schafe verantwortlich zu machen. Ich war stolz darauf, dass auf unseren Übungsplätzen eine so große Rassevielfalt zu verzeichnen war und ich wünsche mir dies auch zukünftig. Keine dieser Verordnungen darf dazu führen, dass wir uns als Hundehalter in verschiedene Kategorien aufteilen lassen. Wenn ich auch nur ansatzweise einen Sinn in all diesen Verordnungen sehen, dann ist es der, dass wir allesamt mit dem Thema Hundehaltung/-ausbildung sensibel umgehen, uns einer einheitlichen Sprache bedienen und negativ auffälligen Hundehaltern sagen, dass sie bei uns unerwünscht sind.
Christa Bremer
DVG-Präsidentin


Gruß Lupo
malis1.gif



"Freundschaft beruht darauf, das eben nicht alles gesagt wird, nur so ist Beieinandersein möglich" K.Tucholsky
 
Hi Ole,

ja, Du kannst irgendeinem Rasseverband beitreten oder einem Mitgliedsverein des DHV ( BLV ,SWHV ect), all diese vereine sind dem VDH angeschlossen und dann kannst Du auch ganz normal auf irgendeinem VDH Platz die anerkannte BH laufen.
Brauchst die Rasse nicht selbst zu haben, quini nur Dobis hat, aber trotzdem beim Boxerclub und beim Sv Mitglied ist und beim BK trainiert.
Bei diesen Vereinen kriegst Du auch die Prüfungsordnung ( ich kann sie Dir auch faxen, wennst magst)
Ansonsten wird nach einem festgelegten Schema folgendes verlangt:
Grundstellung
Leinenführigkeit (zzgl. je zwei Winkel links und rechts)in 3 Gangarten normal, schnell, langsam Schritt

Gehen durch eine Gruppe Menschen ( eine acht, in der Mitte halten und Grundstellung, das gleiche nochmal ohne Leine in der Freifolge)
Freifolge ( ohne leine )je 2 Winkel li & re, 3 Gangarten
Sitz aus der Bewegung mit Abholen
Platz aus der Bewegung mit Herranrufen und Vorsitzen
und das Abliegen ( ohne Leine)unter Ablengung ohne Hundeführer ca. 10 min, während der andere Hund die Unterordnung läuft
und natürlich der Verkehrsteil:
verhalten gegenüber: Menschen, Autos, Hunden, Joggern, Radfahrern ect, ect wird meist in der Stadt oder Gemeinde durchgeführt...............

herzlichst quini


 
  • 29. April 2024
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Alternativ gibt es noch den Team-Test, da brauchst Du keinem Verein anzugehören, der Testablauf ist aber fast derselbe.
Gruss
bones

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