Neue Verordnung für das züchten von ListenHunden

Es ist ausnahmslos verboten !!!

Aber bei manchen Leuten passiert es eben „zufällig“ das da eine Hündin „zufällig“ von einem passenden Rüden gedeckt wird Und wenn die niedlichen Welpen schon mal „zufällig“ da sind kann man damit ja ganz gut Kasse machen. :eg: :eg: :eg:

Kotz.
 
  • 27. April 2024
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Original geschrieben von Wolf II
Es ist ausnahmslos verboten !!!

Aber bei manchen Leuten passiert es eben „zufällig“ das da eine Hündin „zufällig“ von einem passenden Rüden gedeckt wird Und wenn die niedlichen Welpen schon mal „zufällig“ da sind kann man damit ja ganz gut Kasse machen. :eg: :eg: :eg:

Kotz.

Hallo Wolf 2!
Genau, in dem Wort ´´´zufällig``liegt die Lücke in der LHV/LHG und Bundesgesetz zum Zuchtverbot!
Es ist nur Traurig, das der Mensch sich diese Lücken immer und immer wieder zu Nutzen macht und sich so, zu einer begangenen Straftat herrausredet und straffrei bleibt!
Vorallem, wenn man bedenkt, dass ein Deckakt bis zu Dreissig- Minuten dauert bis er vollzogen ist!
Ich frage mich, wo kann man hier noch von ´´zufall`` reden!

Mit freundlichen Grüssen
Edgar Meinhard

Ps. Bei diesen Aussagen, bekomme ich auch den Brechreitz!!!!!
 
Hast du echt gut gemacht @ Angelotti mehr konntest du nicht machen. Hoffe es wird noch alles gut!!!
Drücke ganz fest die Daumen...
 
Original geschrieben von Edgar Meinhard


Genau, in dem Wort ´´´zufällig``liegt die Lücke in der LHV/LHG und Bundesgesetz zum Zuchtverbot!
Es ist nur Traurig, das der Mensch sich diese Lücken immer und immer wieder zu Nutzen macht und sich so, zu einer begangenen Straftat herrausredet und straffrei bleibt!
In NRW spielt es keine Rolle, ob zufällig oder gewollt. Wer nicht sicherstellt, dass eine Verpaarung seines gefährlichen Hundes nicht erfolgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann dafür mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 € belegt werden.
 
Original geschrieben von Wolfgang

In NRW spielt es keine Rolle, ob zufällig oder gewollt. Wer nicht sicherstellt, dass eine Verpaarung seines gefährlichen Hundes nicht erfolgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann dafür mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 € belegt werden.

Hallo Wolfgang!

So steht es im Gesetz! Aber auch nur dort!
In unserer Region von NRW bzw. Kumune sieht das anders aus.
Bekommt das Amt mit, dass ein zufälliger Wurf vorhanden ist, oder war. der Hund bzw. Hündin Ordnungsmässig gemeldet ist, werden die Welpen eingesammelt, auch wenn sie schon Veräussert wurden und dem Tierheim übergeben. Die Wurfhündin bleibt bei ihrem Besitzer und es gibt eine kleine Ordnungsstrafe.
Kommen die Welpen nicht schnell genug unter, sind sie dann mal so ganz schnell von Heute auf Morgen verschwunden.
Auf unangenehme fragen gibt es dann die unterschiedlichsten und dubiosen Antworten.

Mit freundlichen Grüssen
Edgar Meinhard
 
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