Original geschrieben von thorfrei
Moin Moin,
da hab ich mal ne Frage dazu.
Was ist eigentlich das Schlimme am Züchten dieser Hunde ?
Nur das es von irgendeiner schwachsinnigen Verordnung verboten wird ?
Sonst sind hier doch alle gegen diese Verordnungen, aber sobald jemand dagegen verstösst wird er gnadenlos denunziert.
Vielleicht sehe ich das ja falsch, für Aufklärung wäre ich dankbar.
Gruss
Thorsten
Hallo Thorsten,hallo Leute!
Erst einmal Sorry,ich habe das gleiche Zitat wie oben gesendet ohne Beitrag.Musste mich noch ein wenig zurecht finden!
Thorsten,ich habe mir alle Eintraege dieser drei Seiten durchgelesen,auch Deine Meinung zu der Hundezucht mit den Hunden der besonderen Rasse!
1) Seit dem 21.04.01, ist die Zucht mit diesen Hunden als Rasse oder als Mixe mit anderen Rassen,mit inkrafttreten des Bundesgesetzes generell in der BRD verboten!
Somit ist die Ausrottung dieser Hunderassen besiegelt, nicht Weltweit sondern nur fuer die BRD!
Hierzu gehoert nicht nur das Bundesgesetz, sondern auch die LHV/LHG der Laender und die bestimmungen der Kumunen.
Um an die sozusagenden Altlasten ( Hundehaltung der auf dem Index stehenden Hunderassen,in haltung oder Besitz,von vor 2000 zugriff zu erlangen) zu reduzieren, wurde das ganze Paket mit Auflagen in aller haerte erschoepft.
Die wie folgt aussehen: Grundgesetzeinschraenkungen, Polizeiliches Fuehrungszeugniss, Melde und Genehmigungspflicht,Beweisumkehrlast(Verhaltenstest),Sachkundenachweis,Haftpflichtversicherung,Kampfhundesteuer bis zu dem 12fachem Satz der normalen Hundesteuer,Ausbruchsichere unterbringung(2m hohe Zauene,
Korridorschleusen,abgeaenderte Tuerdrueckergarnituren usw.!
Dieses wird dann Eindaemmung zu diesen Hunderassen genannt!
Zusaetzlich mussten in einigen Bundeslaender die Tiere noch Kastriert werden, an Kurzen Leinen mit Maulkorb versehen gefuehrt werden usw., oeffendliche Verkehrsmittel sind fuer auf dem Index stehende Hunde und Halter Tabu oder sind mit nochmaligen auflagen versehen!
Natuerlich gehen saemtliche kosten zu lassten der Hundehalter,die natuerlich jede Menge Geld kosten!
Auch kommt noch hinzu,wenn man alle diese Auflagen erfuellt hat und eine Haltergenehmigung fuer sein Hund/Hunde der besonderen Rasse erworben hat,kannst du oder darfst du diese Hunde noch nicht einmal Artgerecht ueberall ausfuehren oder laufen und Spielen lassen. Die Menschliche Beziehungen unter Hundehalter anderer Rassen, Spaziergaenger, Radfahrer, Jogger usw.werde ich garnicht weiter in ausfuehrung schreiben!
Weiterhin, auch wenn man eine Haltergenehmigung erworben hat, kann das Amt oder die Kumune bei dem geringsten nichtbeachten der Auflagen, oder eine beschwerde deiner Nachbarschaft usw.auf deinen Hund/Hunde zugriff nehmen und sie dir enteignen(in ein Tierheim unterbringen oder Toeten)!
Auch sind diese Genehmigungen nicht unbefristet, sondern muessen in einem Zeitraum von 2-5Jahre widerholt werden(ALLE)!
Lieber Thorsten,nun zu den Hunden der besonderen Rassen die in den TH fristen!
Wie Du ja oben lesen konntest, sind diese Hunderassen in der BRD unatraktiv gemacht worden. Was glaubst Du, was mit diesen Hunden seit dem Jahr 2000 geschieht? Richtig, sie werden Opfer der Giftspritze, ob Welpe oder Althund!
Das ist Fakt!!!!!!!
Ich hoffe, Du wirst verstehen, warum die Mitglieder dieses Forums und ich, diese Wilde oder Schwarzzucht verteufeln und ablehnen!!!!!!!!
Nun zu den Klagen:
Die klagen beziehen sich nicht auf das zuechten duerfen mit den Hunden der besonderen Rassen,sondern gegen die Grundgesetzeinschraenkungen der Halter und der Rasselisten!
Thorsten, ich hoffe ich konnte ein bischen aufklaerung betreiben.
Mit freundschaftlichem Gruss
an Dich und den Forum-Mitgliedern
Euer Edgar Meinhard