VDH-Europasieger & Frühjahrssieger-Ausstellung -
Tierschutz-Hundeverordnung
Die neue Tierschutzhundeverordnung sieht ein Ausstellungsverbot für Hunde vor, die Qualzuchtmerkmale aufweisen. Die Veterinärämter haben dazu bereits bei vielen Ausstellungen weitreichende Anordnungen erlassen.
Um auf tierärztliche Eingangskontrollen und Untersuchungen der Ausstellungshunde am Eingang verzichten zu können, hat sich der VDH mit den zuständigen Behörden für die VDH-Europasieger-& Frühjahrssieger-Ausstellung auf folgendes Konzept verständigt.
Bei jedem Hund, der zur Ausstellung gemeldet ist, muss im Vorfeld eine allgemeine tierärztliche Untersuchung auf sichtbare Qualzuchtmerkmale durchgeführt werden und es muss mit einem einheitlichen Formular bescheinigt werden, dass der Hund keine sichtbaren Qualzuchtmerkmale hat.
Bei Hunden bestimmter Rassen müssen im Vorfeld zusätzlich zur allgemeinen tierärztlichen Untersuchung auf sichtbare Qualzuchtmerkmale weitere Untersuchungen auf verdeckte Qualzuchtmerkmale durchgeführt werden.
Die entsprechenden Formulare und weitere Informationen finden Sie hier:
Aufgrund der neuen Situation wurde der Meldeschluss bis 25. April verlängert.
Alle Infos zur Ausstellung:
Online-Meldung: