Klage gegen neues Hundegesetz/Rasseverordnung Berlin

JoanDoe

Ich erwäge eine Klage gegen das neue Hundegesetz in Berlin aus folgendem Grund:

Das Gesetz sieht nun vor, dass ein "Gefährlicher Hund" nach §5 (3) (Das sind Nicht-Listenhunde MIT BEISSVORFALL o.ä.) 12 Monate nach der Einstufung als gefährlicher Hund einen Wesenstest ablegen darf, und nach bestandenem Test als "nicht mehr gefährlich" eingestuft werden kann.

So weit so gut, diese Regelung an sich finde ich prinzipiell begrüßenswert. Jedoch gibt es meiner Meinung nach nun ein großes Problem mit der Verhältnismäßigkeit: für einen unbescholtenen Hund, der auf der neuen Rasseliste steht (die neue Rasseliste ist nicht Teil des Hundegesetzes, sondern eine separate Verordnung, betroffen sind jetzt "nur" noch Pitbull, Bullterrier, AmStaff und Kreuzungen, an denen eine dieser drei Rassen beteiligt ist) ist diese Möglichkeit nicht vorgesehen.

Das muss man sich jetzt mal auf der Zunge zergehen lassen:
Schäferhund/Dackel/Spaniel beißt Kind ins Krankenhaus - nach 12 Monaten bestandener Wesenstest - Befreiung von der Maulkorbpflicht.
Pit/Bulli/Staff lässt sich nie etwas zuschulden kommen - Befreiung von der Maulkorbpflicht per Gesetz ausgeschlossen.

Eine Klage vor dem Verwaltungsgericht kann bis zu 5000 € kosten. Ich suche nun einen pfiffigen Anwalt für Verwaltungsrecht und freue mich auch über Gleichgesinnte, um sich evtl die Kosten zu teilen.


Auszüge der entsprechenden Stellen aus dem neuen Hundegesetz:

(3) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind ferner Hunde, deren
Gefährlichkeit die zuständige Behörde festgestellt hat. Die Gefährlichkeit eines Hundes
besteht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von ihm eine Gefahr für die
öffentliche Sicherheit ausgeht. Dies kann insbesondere der Fall sein, weil
1. er einen Menschen
a) gebissen oder
b) in sonstiger Weise wiederholt oder schwerwiegend gefährdet, insbesondere
in gefahrdrohender Weise angesprungen,
hat, ohne zuvor angegriffen oder provoziert worden zu sein,
2. er außerhalb der waidgerechten Jagd oder des Hütebetriebes ein anderes Tier
gehetzt, gebissen oder getötet hat, ohne zuvor angegriffen worden zu sein, oder
3. bei ihm von einer aus der Abstammung, Ausbildung, Haltung oder Erziehung
folgenden, über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft,
Angriffslust, Schärfe oder einer anderen, Menschen oder Tiere vergleichbar
gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist.
-------------------------
(4) Die zuständige Behörde hebt auf Antrag die Feststellung nach Absatz 3 Satz 1 für
die Zukunft auf, wenn die Halterin oder der Halter nachweist, dass von dem Hund keine
Gefahr im Sinne des Absatzes 3 Satz 2 mehr ausgeht. Als Nachweis nach Satz 1 gilt
insbesondere der Nachweis der Sozialverträglichkeit des Hundes gemäß § 8 Absatz 2.
Ein Antrag nach Satz 1 kann frühestens zwölf Monate nach Eintritt der Unanfechtbarkeit
der Feststellung der Gefährlichkeit gestellt werden.
 
  • 24. April 2024
  • #Anzeige
Hi JoanDoe ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 16 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Kann dir leider nicht helfen, aber ich wünsch dir viel Glück
 
Hi!
Also ich habe mich jetzt extra registriert um dieser Frage nachzugehen. :)
Ich habe mich nämlich in einen AmStaff Mischling aus dem Tierschutz verliebt und beschäftige mich gerade mit dem neuen Hundegesetz.

So wie ich das gelesen habe ist ein "gefährlicher Hund" der Definition nach entweder
- einer, der schon einen anderen Hund oder Menschen gebissen hat (oder "gefahrdrohend angesprungen" hat - moment ich lach kurz) oder
- einer, bei dem laut Abstammung (Rasse) von Gefährlichkeit auszugehen ist.

So stehts im ersten Absatz den du zitiert hast.
So wie ich das sehe wird da laut Definition nicht unterschieden. In allen Fällen ist dieser Hund dann ein "gefährlicher Hund" nach Feststellung. Ob er nun Rasse ist oder nicht. Ein bissiger Dackel ist dann ein "gefährlicher Hund" ebenso wie ein Pitbull wegen seiner Abstammung.

Und wenn man dann diesen Absatz liest:
(4) Die zuständige Behörde hebt auf Antrag die Feststellung nach Absatz 3 Satz 1 für
die Zukunft auf, wenn die Halterin oder der Halter nachweist, dass von dem Hund keine
Gefahr im Sinne des Absatzes 3 Satz 2 mehr ausgeht. Als Nachweis nach Satz 1 gilt
insbesondere der Nachweis der Sozialverträglichkeit des Hundes gemäß § 8 Absatz 2.
Ein Antrag nach Satz 1 kann frühestens zwölf Monate nach Eintritt der Unanfechtbarkeit
der Feststellung der Gefährlichkeit gestellt werden.


kommt für mich dabei rum, dass die Feststellung (als "gefährlichen Hund" zu gelten) durch den Wesenstest (Sozialverträglichkeit §:cool: aufgehoben werden kann.
Den Wesenstest muss man selbst bezahlen, ja. Aber dadurch kann auch ein Kampfi ein normaler Hund werden!

Oder hab ich nen Knick in der Optik?
Ich habe 8 Jahre studiert, aber dieses Kauderwelsch zu verstehen...... puuh.
#1
 
Hi Oniku,

leider ist das nicht so. Es gibt nämlich auch noch den §20 des neuen Hundegesetzes (googele mal: Berliner Hundegesetz pdf). Somit ist eine Maulkorbbefreiung für Hunde nach §5 Absatz 1 AUCH NACH BESTANDENEM WESENSTEST nicht vorgesehen.
Das ist absurd, wenn man bedenkt, dass ein Hund, der nachweislich gebissen hat, nach einem Jahr von der Auflage befreit werden kann. Ich habe inzwischen schon mit mehreren Anwälten gesprochen, die dort keine Verhältnismäßigkeit sehen.

§ 20
Maulkorbpflicht
(1) Gefährliche Hunde nach § 5 Absatz 1 müssen ab dem siebenten Lebensmonat
außerhalb des ausbruchssicheren Grundstücks, auf dem sie gehalten werden, und bei
Mehrfamilienhäusern außerhalb der Wohnung stets einen beißsicheren Maulkorb tragen.
(2) Die zuständige Behörde kann bei tierärztlicher Indikation Ausnahmen von der
Maulkorbpflicht zulassen, soweit keine Gefahren für Leben und Gesundheit von
Menschen oder Tieren zu befürchten sind. Die Ausnahmegenehmigung ist mitzuführen
und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Sie erlischt bei
Aufgabe der Haltung des Hundes.
(3) Gefährliche Hunde nach § 5 Absatz 1 sind von der Maulkorbpflicht befreit, soweit
dies für einen ordnungsgemäßen Wesenstest (§ 9) unerlässlich und die Sicherheit von
Menschen und Tieren gewährleistet ist.
 
Das hier ist übrigens, die neue "Gefährliche Hunde Verordnung".
Die Rasseliste ist ja nicht mehr Tel des Gesetzes, damit der Gesetzgeber nun Rassen von der Liste nehmen/Rassen auf die Liste setzen kann, ohne jedes Mal des Gesetz ändern zu müssen - jetzt ist es eine "Verordnung".
Dann können die das jetzt also ganz spontan nachmittags kurz bei Kaffee und Kuchen auswürfeln oder so...
 

Anhänge

You must be registered for see attachments list
Hi!

Bedeuten denn nicht genau dieser Absatz:
(3) Gefährliche Hunde nach § 5 Absatz 1 sind von der Maulkorbpflicht befreit, soweit
dies für einen ordnungsgemäßen Wesenstest (§ 9) unerlässlich und die Sicherheit von
Menschen und Tieren gewährleistet ist.

dass auch gefährliche Hunde von der Maulkorbpflicht ausgenommen werden können durch einen Wesenstest?

Und was bedeutet tierärztliche Indikation? Der Tierarzt kann festlegen, dass ein Hund keinen Maulkorb braucht?
Wie lange und in welchen Fällen? Heißt das man braucht nur einen guten TA oder wie?
Ich hasse es wenn es so geschrieben ist dass es nicht zu verstehen ist...

Mal eine andere Frage an dich:
Tragen deine Kampfis immer einen Maukorb? Überall? Wie gehst du damit um? Wurdest du schonmal verwarnt oder sowas?
 
"Verordnung" heißt auf jeden Fall dass sie es auswürfeln könnten, das stimmt.
Aber das bedeutet auch, dass es schneller zum positiven geändert werden könnte!
So wie in Niedersachsen. Keine Rasseliste und gut ist!
Das wär ein Traum.

Ich würde mich auf jeden Fall engagieren wegen der Klage. Wenn das so ist wie du schreibst...
Ich habe zwar kaum Geld, aber ich wäre dabei mehr Leute zu finden mit denen wir eine Klage schaffen könnten.
 
Also (3) bedeutet während der Durchführung des Wesenstests, also dass euer Gutachter entscheiden darf, dass ihr zB auf einer öffentlichen Straße ohne Maulkorb an einem anderen Hund vorbeilaufen sollt oder so.

Bei der tierärztlichen Indikation ist es wohl so, dass dein Haustierarzt attestieren muss, dass der Hund aus Gründen (Epilepsie usw.) keinen Maulkorb tragen kann, und dann wiederum der Amtstierarzt das "absegnen" und einen entsprechenden Wisch ausstellen kann. So weit ich weiß, muss man das dann alle 6 Monate erneuern lassen.
 
Ich würde mich auf jeden Fall engagieren wegen der Klage. Wenn das so ist wie du schreibst...
Ich habe zwar kaum Geld, aber ich wäre dabei mehr Leute zu finden mit denen wir eine Klage schaffen könnten.

Super!
Also die erste Phase (in der bin ich gerade :D) ist: Bekanntenkreis usw. abklappern, ob jemand einen pfiffigen Anwalt, der auf Verwaltungsrecht spezialisiert ist & den die Sache interessiert kennt, der einen guten Preis machen kann. Gerichtskosten lassen sich ja nicht beeinflussen, aber Anwaltskosten schon.
Sobald der Anwalt feststeht, könnte man ja auch über einen Kickstarter o.ä. nachdenken, um noch ein bisschen Geld zusammenzukriegen.
 
Ich will euch ja in eurem Eifer nicht unterbrechen, aber ich sehe da wenig Aussicht auf Erfolg. Das alte Berliner Hundegesetz sah für gefährliche Hunde (egal ob aus Rassegründen oder Vorfall) keine Möglichkeit der Rehabilitation vor. Da gibt es für diejenigen Hunde, die sozusagen durch negatives Tun "gefährlich" wurden, jetzt die Möglichkeit sich zu rehabilitieren.
Für die rassebedingt "gefährlichen" Hunde bleibt alles beim alten. Die Argumentation des Gesetzgebers wird in die Richtung laufen: "es wird ja für eine bestimmte Gruppe Hunde besser". So bescheuert das auch für die Listis ist, ist es durchaus juristisch nachvollziehbar und eben keine Ungleichbehandlung.

Btw. hier in Berlin trägt fast kein Listi Maulkorb, jedenfalls nicht da, wo ich unterwegs bin.
 
Das Gericht muss abwägen, ob im Hundegesetz eine Verhältnismäßigkeit gegeben ist, wenn einem Listenhund, der noch nie gebissen hat, die Möglichkeit der Befreiung von der Maulkorbpflicht nach bestandenem Wesenstest verwehrt wird, die einem Hund, der gebissen hat, zugestanden wird.

Was sich wo schon für wen verbessert hat, ist in dem Zusammenhang und für die Argumentation unerheblich.
 
Nö, das seh ich anders. Aber ich wünsche Dir trotzdem viel Glück :)
 
Von der Logik her gebe ich @JoanDoe Recht. Ob sie aber vor Gericht Recht bekommt, steht auf einem anderen Blatt.
Ich wünsche ebenfalls viel Glück.
 
Solange der Ausgangspunkt ist, diese Rassen sind unwiderlegbar gefährlich, also genetisch bedingt, kommt man mit dieser Logik nicht weit.
Der Hund, der wegen eines Beißvorfalls eingestuft wurde, hat dann eben einmalig einen schlechten Tag, Schmerzen oder was weiß ich gehabt, passiert Menschen ja auch, ist aber zum Zeitpunkt des Wesenstests ggf. wieder ok, vor allem genetisch ok.

Erst muß die durch keinerlei wissenschaftliche Beweise belegte unwiderlegbar Gefährlichkeit vom Tisch.
 
Solange der Ausgangspunkt ist, diese Rassen sind unwiderlegbar gefährlich, also genetisch bedingt, kommt man mit dieser Logik nicht weit.
Sorry, ich muss mich als komplett unwissend outen, da nicht Halterin eines Listis: Ein Ansatzpunkt kann doch sein, dass die Rassen wegen dieser Unwiderlegbarkeit gefährlich sind. Wenn dafür nun aber keine anerkannte Studie gibt? :kp: Oder gibt es die?
 
Solange der Ausgangspunkt ist, diese Rassen sind unwiderlegbar gefährlich, also genetisch bedingt, kommt man mit dieser Logik nicht weit.
Der Hund, der wegen eines Beißvorfalls eingestuft wurde, hat dann eben einmalig einen schlechten Tag, Schmerzen oder was weiß ich gehabt, passiert Menschen ja auch, ist aber zum Zeitpunkt des Wesenstests ggf. wieder ok, vor allem genetisch ok.

Erst muß die durch keinerlei wissenschaftliche Beweise belegte unwiderlegbar Gefährlichkeit vom Tisch.

So sieht es aus. Vorher kommt man mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht weiter. Auch der Gleichheitsgrundsatz kommt deswegen nicht zum tragen, da ja nach Sicht des Gesetzgebers eben etwas "Ungleiches" vorliegt (nämlich die genetisch bedingte Gefährlichkeit).

Bleibt zwar Schwachsinn, aber so wird halt argumentiert. Fakt ist, man will über die Rassen die Klientelhalter treffen. Die interessiert das einen Pups :wand:
 
Sorry, ich muss mich als komplett unwissend outen, da nicht Halterin eines Listis: Ein Ansatzpunkt kann doch sein, dass die Rassen wegen dieser Unwiderlegbarkeit gefährlich sind. Wenn dafür nun aber keine anerkannte Studie gibt? :kp: Oder gibt es die?

Nein, die gibt es nicht.
Das Ergebnis war stets nicht anders als bei anderen Rassen auch.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Klage gegen neues Hundegesetz/Rasseverordnung Berlin“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Meizu
Verkauft an >☆HaNkY☆< für 45€ plus Versand :) Hast PN
Antworten
50
Aufrufe
4K
Meizu
G
ich habe von Yuma drei wunderschöne Bildbände (Hund, Katze, Pferd) gekauft, die würde ich gern mit versteigern für den guten Zweck. Die haben aber mit Bullys nix zu tun. Ginge das und wenn ja, wie soll ich das machen?
Antworten
29
Aufrufe
3K
Pennylane
Pennylane
Pyrrha80
Einfach mal keine moepse mehr kaufen und der mist ist gefuehrt.
Antworten
3
Aufrufe
820
toubab
toubab
Crabat
Antworten
10
Aufrufe
990
IgorAndersen
IgorAndersen
Podifan
Hab doch einen "Finanzminister" der das regelt!:rolleyes: Meine Frau!;) Aber schauen kann ich trotzdem mal!:)
Antworten
10
Aufrufe
2K
Podifan
Podifan
Zurück
Oben Unten