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Klage gegen neues Hundegesetz/Rasseverordnung Berlin
Der Gesetzgeber (jedenfalls hier in Berlin) orientiert sich am Bundesrecht (Hundeverbringungs- und -
einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG) und begründet damit seine Rasseliste. Meines Erachtens ergibt sich da der einzige Anknüpfungspunkt für eine Klage (die Hoffnung stirbt zuletzt). Im Bundesgesetz steht der Staffbull mit drin, in der aktuellen Rasseliste Berlin nicht. Dafür gibt es keine logische Begründung. Die Begründung zum Gesetzentwurf lautete:
" Die Gefährlichkeit von Hunden wird in dem neuen Gesetz weiterhin auch an der Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen und deren Kreuzungen festgemacht. Die bisherige Rasseliste wird jedoch auf 4 Rassen reduziert. Die reduzierte Liste orientiert sich maßgeblich an den im (Bundes-)Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz genannten Rassen und berücksichtigt den sehr geringen Anteil der aus der Liste gestrichenen Rassen an der Gesamthundepopulation Berlins und die Tatsache, dass Hunde dieser Rassen laut Berliner Bissstatistik in den vergangenen Jahren kaum auffällig geworden sind."
Wenn ich den Staffbull streiche (warum?) könnte ich auch den Bullterrier streichen, da es 2015 nur 6 Vorfälle mit Bulli gab, aber 10 mit Staffbulls
Wenn ich den Staffbull streiche (warum?) könnte ich auch den Bullterrier streichen, da es 2015 nur 6 Vorfälle mit Bulli gab, aber 10 mit Staffbulls Hundebiss-Statistik - Berlin.de
am meisten wundert mich in dieser "Statistik" aber, dass Fälle mit "Verletzung" und Fälle eines "Anspringens" zusammen gefasst sind zu einer Zahl.
Jetzt mal ganz im Ernst, von den 14 Fällen (2014) bei den AmStaffs können theoretisch alle ein Anspringen gewesen sein oder wie?!
Meiner Meinung nach ist auch das etwas was man vor Gericht bringen kann.
Ich befürchte nämlich, das nicht gerade ein Verhaltensbiologe daneben stand und beurteilt hat ob das jetzt ein gefahrdrohendes Anspringen war oder einfach nur schlechte Erziehung. Natürlich war das Anspringen für jeden Geschädigten gefahrdrohend wenn er es schon zur Anzeige bringt... -.-
18 Fälle in denen ein Dackel einen Menschen verletzt oder angesprungen hat...
Dackel sind ja bekanntlichermaßen überaus gefährlich wenn sie einen anspringen.
Was ich eben wirklich tierschutzwidrig finde und was die Lebensqualität dieser Hunde wirklich stark beeinträchtigt, ist m.E. weniger der MK, als lebenslang die kurze Leine.
Gilt dort die kurze Leine nicht auch nur im Ort, Öffis, Allgemeine Zugänge von Mehrparteiwohnungen wie Stiegenhaus und dergleichen?
Und im Wald bzw. ausserhalb dieser Gebiete gilt das Jagdgesetz oder andere Richtlinien?
Ich glaube zumindest hier in Ö ist es so.
Würde mich mal interessieren wie das woanders so abläuft.
Was ich eben wirklich tierschutzwidrig finde und was die Lebensqualität dieser Hunde wirklich stark beeinträchtigt, ist m.E. weniger der MK, als lebenslang die kurze Leine.
Gilt dort die kurze Leine nicht auch nur im Ort, Öffis, Allgemeine Zugänge von Mehrparteiwohnungen wie Stiegenhaus und dergleichen?
Und im Wald bzw. ausserhalb dieser Gebiete gilt das Jagdgesetz oder andere Richtlinien?
Ich glaube zumindest hier in Ö ist es so.
Würde mich mal interessieren wie das woanders so abläuft.
Sorry, ich muss mich als komplett unwissend outen, da nicht Halterin eines Listis: Ein Ansatzpunkt kann doch sein, dass die Rassen wegen dieser Unwiderlegbarkeit gefährlich sind. Wenn dafür nun aber keine anerkannte Studie gibt? Oder gibt es die?
Ansatz des Threads ist aber über die nicht vorhandene Verhältnismäßigkeit Erfolg in einer Klage zu erreichen, nicht über die grundsätzliche Anzweifelbarkeit der Rasseliste.
Ich wäre ja dafür ein Crowdfunding zu starten und die Rasseliste auf bundesebene anzuzweifeln
Das ist aber wohl eher ein Jahrzehntprojekt wenn ich das alleine mache.
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ich habe von Yuma drei wunderschöne Bildbände (Hund, Katze, Pferd) gekauft, die würde ich gern mit versteigern für den guten Zweck. Die haben aber mit Bullys nix zu tun. Ginge das und wenn ja, wie soll ich das machen?