- rifuola
Hallo!
Ich bin neu hier und habe jetzt einige Beiträge durchsucht, aber finde irgendwie keinen passenden.
Zur Zeit diskutiere ich mit unserem Ordnungsamt bezüglich der Adoption eines AmStaff Pitbull Mix aus dem Tierheim. Das ein öffentliches Interesse besteht, steht außer Frage, Sachkundenachweis und Wesenstest liegen vor. Zudem halte ich seit 20 Jahren große Hunde ohne Vorkommnisse und ohne eingezäunten Garten.
Bezüglich des Gartens diskutieren wir jetzt. Ich besitze Eigentum, welches allerdings lediglich durch eine Hecke „befriedet“ ist. In der Verordnung steht:
§ 4
Erlaubnis
4. sicherstellt, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen,
§ 5
Pflichten
(1) Innerhalb eines befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen der Halterin oder des Halters nicht verlassen können.
Ich habe dem Amt gesagt, dass ein Zaun in Planung ist und der Hund bis zur Fertigstellung nur kontrolliert an der Schleppleine (das diese 25m lang ist, müssen die ja nicht wissen) in den Garten darf, damit erfülle ich doch die Anforderungen nach § 5, oder? Er hat ja schließlich nicht die Möglichkeit das Grundstück gegen meinen Willen zu verlassen.
Hat irgendjemand Erfahrung damit und kann mir weiterhelfen? Ich möchte den kleinen nämlich so schnell es geht in sein neues Zuhause holen.
Vielen Dank schon mal!!!!
Ich bin neu hier und habe jetzt einige Beiträge durchsucht, aber finde irgendwie keinen passenden.
Zur Zeit diskutiere ich mit unserem Ordnungsamt bezüglich der Adoption eines AmStaff Pitbull Mix aus dem Tierheim. Das ein öffentliches Interesse besteht, steht außer Frage, Sachkundenachweis und Wesenstest liegen vor. Zudem halte ich seit 20 Jahren große Hunde ohne Vorkommnisse und ohne eingezäunten Garten.
Bezüglich des Gartens diskutieren wir jetzt. Ich besitze Eigentum, welches allerdings lediglich durch eine Hecke „befriedet“ ist. In der Verordnung steht:
§ 4
Erlaubnis
4. sicherstellt, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen,
§ 5
Pflichten
(1) Innerhalb eines befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen der Halterin oder des Halters nicht verlassen können.
Ich habe dem Amt gesagt, dass ein Zaun in Planung ist und der Hund bis zur Fertigstellung nur kontrolliert an der Schleppleine (das diese 25m lang ist, müssen die ja nicht wissen) in den Garten darf, damit erfülle ich doch die Anforderungen nach § 5, oder? Er hat ja schließlich nicht die Möglichkeit das Grundstück gegen meinen Willen zu verlassen.
Hat irgendjemand Erfahrung damit und kann mir weiterhelfen? Ich möchte den kleinen nämlich so schnell es geht in sein neues Zuhause holen.
Vielen Dank schon mal!!!!