Hundeverordnung Hessen

SaskiaModica

Hallo ihr Lieben,
ich frage im Auftrag einer Bekannten.

Situation:
Sie hat eine ein jährige Pitbull Mix Hündin die Anfang November den WT machen muss.
Vor ein paar Tagen ist Sie mit ihrer läufigen Hündin im Wald spazieren gegangen und sie wurde versehentlich gedeckt. Sie hat sich aus dem Halsband befreit und ist zum nächsten Rüden gerannt und dann ist es passiert.

Sie hat im internet diesen Paragraphen gefunden:

Zu § 13 –Vermehrung, Abgabeverbote für gefährliche Hunde

Nach § 13 Satz 2 sind die Abgabe an und die Annahme eines gefährlichen Hundes durch
Tierheime in gemeinnütziger oder öffentlicher Trägerschaft zulässig.
Der Begriff Vermehrung umfasst sowohl die Zucht, also die gezielte Erzeugung von
Nachkommen, als auch die Erzeugung von Nachkommen, die nicht diesem Zwecke dient. Die
Verbote des § 13 gelten nicht für gefährliche Hunde, für die aufgrund ihres Alters die Wesensprüfung nach
§ 4 Abs. 4 noch nicht erforderlich ist. Unberührt bleibt in diesen Fällen die Verpflichtung zur vorläufigen Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 Satz 1.

Kann mir jemand erklären was das bedeutet? Wir denken dass es kein Problem ist wenn ein Hund trächtig wird bevor er den WT gemacht hat weil Sie zu jung ist (unter 15 Monate).

Ich hoffe jemand versteht diese 4 Sätze und kann uns sagen was genau das bedeuten soll..
Vielen Dank im Vorraus schonmal :)
 
  • 27. April 2024
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Hi SaskiaModica ... hast du hier schon mal geguckt?
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Kann mir jemand erklären was das bedeutet? Wir denken dass es kein Problem ist wenn ein Hund trächtig wird bevor er den WT gemacht hat weil Sie zu jung ist (unter 15 Monate).

Und das der Hund so ganz allgemein zu jung ist um bereits Welpen zu bekommen ... darüber denkt ihr nicht nach????

:wand:
 
ja doch natürlich ist sie viel zu jung das wissen wir auch :( aber es ist passiert und wir können es ja nicht rückgängig machen... ausser evtl. abtreiben aber das entscheidet ja die besitzerin. es geht uns natürlich darum dass es ihr gut geht und keine Probleme auftreten aber Sie möchte wissen ob es jetzt gesetzliche Probleme geben wird.?
 
Gut geht es dem Hund aber nicht, wenn er die Welpen bekommen muss/soll!
In erster Linie solltet ihr vielleicht an das Wohl des Hundes denken..


es geht uns natürlich darum dass es ihr gut geht


Sie wollen doch das es dem Hund gut geht!

Und das Paragraphen Deutsch erklärt haben.
Ich kann es leider nicht, tut mir Leid.
Für mich hört es sich natürlich auch komisch an.
Huch, aus Versehen ist sie VOR dem WT abgehauen und es ist einfach so passiert.

Wisst ihr den zu 100% das es was gefruchtet hat? Sie ist auf jedenfall viel zu jung um Welpen zu bekommen.

Wie @Coony schon schrieb: Ab zum Tierarzt ! Ohne wenn und aber!
 
Nein wir wissen noch nicht ob es gefruchtet hat sie wird auch auf jeden fall morgen mit ihrer hündin zum TA gehen und checken ob alles ok ist und ob man schon etwas festellen kann. nur falls sie wirklich gefruchtet hat deswegen wollte sie wissen was der absatz heisst um den es eigentlich ging.. sie versteht es so dass es keine probleme mit der behörde geben wird falls es wirklich gefruchtet hat. Mich interessiert der absatz mittlerweile auch weil die gesetze so geschrieben sind dass es halt nicht jeder versteht deswegen diese frage hier .... wir werden einfach einen anwalt fragen der weiss das zu 100%. aber danke trotzdem
 
Ich denke da macht ihr es euch zu einfach.

Wenn man sich die Durchführungsrichtlinie zu diesem Gesetz ansieht, ist eindeutig geschrieben, dass bei den gelisteten Rassen immer von einer Gefährlichkeit ausgegangen wird und eine "Restgefährlichkeit" verbleibt und der Wesenstest auschließlich für die Haltergenehmigung nötig ist. das beudetet im Umkehrschluss (für mich) das der Hund immer als "gefährlicher" Hund gilt.

und, jetzt mal ohne Blümchen und "Welpenschutz" .... welch Zufall, dass der Hund vor seinem Wesenstest gedeckt wird, wo das Gestz doch hier eine "Ausnahme" macht.(Achtung, Ironie) Sorry, aber ich (ganz persönlich) glaube nicht an Zufälle, vorallem nicht an solche!
 
Bis zum ersten Wesenstest besteht in Hessen fuer gelistete Hunde Leinenzwang (Die Leine nicht länger als 2 m.) egal wo. Damit hat deine Bekannte ihre Zuverlässigkeit verloren, was die Haltung einen Listenhundes fast unmöglich macht.
 
ja doch natürlich ist sie viel zu jung das wissen wir auch :( aber es ist passiert und wir können es ja nicht rückgängig machen... ausser evtl. abtreiben
Wenn ihr sofort abspritzt, ist das keine Abtreibung sondern eher eine "Pille danach", verhindert also die Einnistung der befruchteten Eizellen.

Dass man das bei so einem jungen Hund macht, sollte keine Frage sein. Ein 14 jähriges Mädel würdest du doch hoffentlich auch kein Kind bekommen lassen, "weil es jetzt halt passiert ist".
 
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