Hundeverordnung Hessen und sind eure SOKA als solche angemeldet??

Pitbulli

Hallöchen


Ich bin neu hier, denn wir haben seit 2 Tageneinen kleinen pitbulli :)



nun habe ich ein paar fragen:


hier wird selbst vom amt empfohlen (heimlicher tipp) ihn als mischling anzumelden..

ansich ja kein problem. was passiert wenn man überprüft wird und die das nicht glauben? dann muss man zum rassegutachten, oder???


sind eure als kampfhund angemeldet??

wie sind eure verordnungen.

hier ist es bei bestandenem wesenstest die normale steuer von 62 euro. wesenstest zum ersten lebensjahr, danach alle 2 jahre neu. aber was ist IM ersten lebensjahr?? muss er da immer maulkorb tragen.. oder muss ich da die erhöhte steuer von 600 zahlen??

was ist ein sachkundenachweis???



hoffe mir kann jemand helfen
 
  • 18. April 2024
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Hi Pitbulli ... hast du hier schon mal geguckt?
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1. Hätt ich mich mal vor der Anschaffung des Hundes, informiert.
2. Würd ich ihn als das anmelden, was er auch ist, also ein Pit
3. Was für ne tolle Frage, ich denk das hier niemand seinen Hund falsch anmeldet und wenn wird man es bestimmt nicht hier schreiben.
 
hallo.

ich finde es gut, dass du fragst, aber ich fände es besser, du hättest dich vorher erkundigt... hier die hessische vo (ich hoffe, es ist ein aktueller text:( http://ksgemeinde.de/html/info_v_hessen.html

lies auch mal hier in den unterforen "verordnungen und rechtliches" und "wesenstest/sachkundenachweis".
 
Ich sehe das genauso, wie Pearl!

Melde Ihn als das an, was er ist- sonst gibt es vielleicht irgendwann Probleme.
Sonst hättest Du den Kleinen nicht annehmen dürfen. Das mit der hohen Steuer ist ja bekannt...
 
Ich sehe das genauso, wie Pearl!

Melde Ihn als das an, was er ist- sonst gibt es vielleicht irgendwann Probleme.
Sonst hättest Du den Kleinen nicht annehmen dürfen. Das mit der hohen Steuer ist ja bekannt...


ja natürlich

ich weiß auch die ungefären bestimmungen

wesenstest etc


aber jetzt als welpe kann ich doch noch keinen wesenstest machen???
 
Alles zur Hess. HundeVO findest Du hier:

Bevor Du den Hund überhaupt übernimmst mußt Du eine vorläufige befristete Haltergenehmigung beantragen. Hast Du die nicht droht ein saftiges Bußgeld und der Hund kann eingezogen werden.

Natürlich kannst Du ihn auch als Loreleyhund anmelden - nur - begegnest Du einem eifrigen Ordnungsbeamten, der Dir das nicht glaubt, so macht der ein hübsches Foto vom Hund und Du wirst aufgefordert bei einem zugelassenen Sachverständigen ein Rassegutachten anfertigen zu lassen.

Ansonsten gilt für noch nicht getestete Listenhunde Leinenpflicht (keine Maulkorbpflicht), Sicherung des Grundstückes, Anbringen eines Warnschildes "Vorsicht gefährlicher Hund".

Wenn Du noch mehr wissen willst schreib mir einfach eine PN.
 
Hallo,

ja ich kann mich den anderen hier nur anschließen und dir raten ihn wirklich richtig anzumelden.Mir hat man damals auch son Mist erzählt von wegen melde ihn als Mischling an das merkt ja keiner :sauer:...Für mich stand aber von Anfang an fest das ich das alles richtig mach mit der Anmeldung.Und ich würds immer wieder so machen denn man wird doch das eine oder andere mal von den Leuten vom O Amt kontrolliert...
Wünsch euch wirklich viel Spaß mit eurem Kleinen :)

Liebe Grüße Jessy mit Cyrus
 
Hallo,

ja ich kann mich den anderen hier nur anschließen und dir raten ihn wirklich richtig anzumelden.Mir hat man damals auch son Mist erzählt von wegen melde ihn als Mischling an das merkt ja keiner :sauer:...Für mich stand aber von Anfang an fest das ich das alles richtig mach mit der Anmeldung.Und ich würds immer wieder so machen denn man wird doch das eine oder andere mal von den Leuten vom O Amt kontrolliert...
Wünsch euch wirklich viel Spaß mit eurem Kleinen :)

Liebe Grüße Jessy mit Cyrus



huhu danke für deine antwort


habe die anmeldung schon ausgefüllt :)
 
Denk an die Haltegenehmigung die ja eigentlich VOR Anschaffung des Hundes vorliegen muss:)
 
ja das meine ich auch, mann sollte wirklich zu seiner rasse stehen.
ich habe zwei am- staff´s, und muss vieleicht auch baldt bluten, aber egal das sind meine hunde und die gebe ich nicht mehr her. lieber ziehe ich in den wald
 
Also die Hundeverordnung sagt schon im §13
Abgabeverbote für gefährliche Hunde
Handel, Erwerb sowie die Abgabe von gefährlichen Hunden sind verboten, wenn die
Wesensprüfung nicht positiv war; zulässig bleibt die Abgabe an und die Annahme eines
gefährlichen Hundes durch Tierheime in gemeinnütziger oder öffentlicher Trägerschaft.

Gut der Welpe hatte noch keinen Test aber wie sieht es denn bei euch mit nem zuchtverbot aus? Woher kommt der WelpE?

Sei man froh, dass Du nicht in NRW wohnst, da wäre der Hund schon weg.​

 
wir haben ihn geschenkt bekommen und beim amt erreiche ich keinen
Hallo erst mal!
Das kann ja wohl nicht sein das Du garniemand auf dem Amt erreichsr der Dir eine genaue Auskunft geben kann.Wie alt ist den euer Wonneproben?Du muss auf jeden fall einen Nachweis erbringen wo der Hund herkommt (So war es bei mir) und Du brauchst vorab einen Sachkundennachweis.So kenne ich das SORRY wenn ich falsch liege.Melde deinen Hund auf dem Ordnungsamt das Du keine Schwierigkeiten bekommst.Viel Erfolg!!! Ist das dein erster Hund dieser Rasse?Es grüßt Dich
Petra mit Kira
 
in hessen gibt es kein zuchtverbot mehr, wenn ich recht informiert bin.
 
In Hessen darf gezüchtet werden, aber beide Elternteile müssen einen positiven Wesenstest haben.
 
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