shipgirl
10 Jahre Mitglied
Hallo,
ich habe ein paar Fragen zur Hundeverordnung in Hessen.
Ein Bullterrier darf von Privat aufgenommen werden, wenn er einen positiven Wesenstest hat. Wie sieht das aus wenn der Bulli aus einem anderem Bundesland komm, wird der Wesenstest von dem anderen Bundesland in Hessen anerkannt oder muss der Hund diesen in Hessen ablegen?
Jeder der den Hund führt braucht die Sachkunde, Halteerlaubnis braucht aber nur der Halter, oder? Also Herr X dürfte den Bulli von Frau M (Halterin) z.B. ausführen und bräuchte nur die Sachkunde, liege ich da richtig? Wie ist das mit dem Wesenstest in Hessen, wenn der Hund ihn bestanden hat, darf dann nur der jenige mit ihm ohne Maulkorb laufen,der den Test gemacht hat oder dürfen dann alle geeigneten Personen mit ihm ohne Maulkorb gehen?
Das konnte ich leider nicht so ganz aus der Hundeverordnung von Hessen herauslesen, aber unter euch ist bestimmt jemand der mir weiterhelfen kann.
Liebe Grüße
Natalie
ich habe ein paar Fragen zur Hundeverordnung in Hessen.
Ein Bullterrier darf von Privat aufgenommen werden, wenn er einen positiven Wesenstest hat. Wie sieht das aus wenn der Bulli aus einem anderem Bundesland komm, wird der Wesenstest von dem anderen Bundesland in Hessen anerkannt oder muss der Hund diesen in Hessen ablegen?
Jeder der den Hund führt braucht die Sachkunde, Halteerlaubnis braucht aber nur der Halter, oder? Also Herr X dürfte den Bulli von Frau M (Halterin) z.B. ausführen und bräuchte nur die Sachkunde, liege ich da richtig? Wie ist das mit dem Wesenstest in Hessen, wenn der Hund ihn bestanden hat, darf dann nur der jenige mit ihm ohne Maulkorb laufen,der den Test gemacht hat oder dürfen dann alle geeigneten Personen mit ihm ohne Maulkorb gehen?
Das konnte ich leider nicht so ganz aus der Hundeverordnung von Hessen herauslesen, aber unter euch ist bestimmt jemand der mir weiterhelfen kann.
Liebe Grüße
Natalie