Hundeverordnung in Hessen (Bulli)

shipgirl

10 Jahre Mitglied
Hallo,

ich habe ein paar Fragen zur Hundeverordnung in Hessen.
Ein Bullterrier darf von Privat aufgenommen werden, wenn er einen positiven Wesenstest hat. Wie sieht das aus wenn der Bulli aus einem anderem Bundesland komm, wird der Wesenstest von dem anderen Bundesland in Hessen anerkannt oder muss der Hund diesen in Hessen ablegen?
Jeder der den Hund führt braucht die Sachkunde, Halteerlaubnis braucht aber nur der Halter, oder? Also Herr X dürfte den Bulli von Frau M (Halterin) z.B. ausführen und bräuchte nur die Sachkunde, liege ich da richtig? Wie ist das mit dem Wesenstest in Hessen, wenn der Hund ihn bestanden hat, darf dann nur der jenige mit ihm ohne Maulkorb laufen,der den Test gemacht hat oder dürfen dann alle geeigneten Personen mit ihm ohne Maulkorb gehen?

Das konnte ich leider nicht so ganz aus der Hundeverordnung von Hessen herauslesen, aber unter euch ist bestimmt jemand der mir weiterhelfen kann.

Liebe Grüße
Natalie
 
  • 26. April 2024
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Hallo Shipgirl ,

Ich habe z.B. die Erfahrung, dass selbst ein positiver Wesenstest nicht ausreicht, wenn dieser älter als 6 Monate ist -.-
Ist bei mir aktuell der Fall, der Wesenstest ist zwar noch ein Jahr gültig, aber das reicht den Behörden nicht. Daher gehe ich davon aus (kann es dir aber nicht zu 100% sagen), dass man einen neuen benötigt. Aber du kannst auch beim Ordnungsamt nachfragen, die wissen das.

Die Haltererlaubnis benötigt nur der Halter, das ist richtig. Du dürftest z.B. auch meinen Hund ausführen, wenn du die Sachkunde hast.
Der Wesenstest gilt für den Hund-Die Sachkunde für den Halter.
Das heißt, die Maulkorbpflicht bezieht sich auf den Wesenstest, ist der bestanden, darf jeder Sachkundige den Hund ohne Maulkorb führen.

Auch wenn die Antwort spät kam, hoffe ich doch, dass ich dir weiter helfen konnte :)
 
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