Sämtliche Sanktionen gegen einen gewollten Abbruch einer Schwangerschaft erachte ich als frauenfeindlich.
Und nein, natürlich sollte ein gewisser Zeitraum für den Abbruch gesetzt sein.
Hier in der Schweiz, im Kanton Zürich, darf ein Abbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche ohne grosses Bohei vorgenommen werden. Sollten Untersuchungen zeigen, dass der Fötus nicht lebensfähig sein wird, darf ein Abbruch oder eine stille Geburt auch zu einem späteren Zeitpunkt eingeleitet, bzw. vorgenommen werden.