Nee Pitmen,
Bundesgesetze gelten auch in Baden-Württenberg:
„Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde)“
HundVerbrEinfG § Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes ist
Verbringen in das Inland:
jedes Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Inland,
Einfuhr:
Verbringen aus einem Drittland in das Inland,
Zucht:
jede Vermehrung von Hunden,
Handel:
jede Abgabe von Hunden gegen Entgelt,
Gefährlicher Hund:
Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie nach Landesrecht bestimmte Hunde.
HundVerbrEinfG § 2 Einfuhr- und Verbringungsverbot
(1) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire- Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.
Von bestandenem Wesenstest steht da nichts, auch nicht in der „Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland“
Eigentlich leicht verständlich.