mich auch nicht. Einmal mit Emmi an der Isar und dann nie wieder. Da stehen Dir die Haare zu Berge, was der Hundehalter per se a) nicht mitbekommt oder b) als "nettes Spielen der ist halt stürmischer" abtut.
Nochmal zur Frage, warum sie sich von der TÄ ein Gutachten erstellen lassen soll: Selbst WENN sie die TA Rechnung aus eigener Tasche zahlt (was ich bei meinen Versicherungen bei kleinen Beträgen iÜ auch immer so handhabe, eben weil auch die Quote relevant ist und nicht nurdie Höhe der entstandenen Schäden
1.) sollte der Tierbesitzerin nach Monaten auffallen, dass klein Fifi wegen just dieser Beisserei schreckliche Schäden davon trägt, die jetzt aufwändig und kostenpflichtig diagnostiziert und behoben werden müssen, hängt die TE erst mal kräftig in der Luft und hat nichts, worauf sie sich berufen kann. Dann darauf zu hoffen, dass die Tierärztin den Vorfall exakt dokumentiert hat (am besten mit Fotos und astreinen Unterlagen auf die sich die TÄ selber beziehen kann) fände ich persönlich zu wakelig.
2.) Das -mündliche!- Angebot, die Zahlung auf die entstandenden Schäden zu begrenzen, ist das, was es ist: ein mündliches Angebot und absolut nicht bindend. Wenn der anderen HH einfällt, dass sie so etwas nie gesagt hat, ist die TE die Gelackmeierte und Nummer 1 tritt, zeitlich etwas näher dann halt, wieder ein
3.) Sollte die TE den Vorfall der Versicherung melden wollen, wäre es für sie und ihren Hund von Vorteil würde die Versicherung schwarz auf weiss sehen, dass es sich hierbei um eine Co-Wunde (ich hoffe, TE, du verstehst was ich meine?) handelt und nicht um eine großflächige Beisserei, die letzten Endes in Drainagen und co. endeten.
4.) Da es sich hier nicht um einen Listenhund handelt, ist das jetzt nicht so dringlich, aber SOLLTE irgendwann mal irgendjemand auf die Idee kommen, den Hund der TE als gefährlich einstufen lassen zu wollen (und - für den Otto Normalverbraucher ist es wurscht, ob jetzt der Hund schon dreimal gebissen wurde und halt jetzt nach vorne geht oder ob er nie gebissen wurde und nach vorne geht), sind derartige Vorfälle per se schon nicht so gut in der Vita, schlimmer wird es aber, wenn dann die TÄ gefragt wird und nur noch die Befunde der komplett Versorgung hat. (siehe 1)
5.) Ein Gutachten anzufordern macht zwar den TA maulig, weil mehr Arbeit, kostet aber nicht Welt. Beruhigt die Nerven aber ungemein.
Ihr geht anscheinend davon aus, dass sich die Geschichte im Sand verlaufen wird - wenn dem so ist, umso besser. ICH gehe nach etlichen Lebenserfahrungen IMMER davon aus, dass die Situation vor Gericht landet. Und glaubt es mir, mit meiner Art, Dinge anzugehen, schläft es sich ruhiger. Oder, etwas provokativ ausgedrückt: Ihr fahrt ein Auto an, erklärt Euch bereit, den Schaden zu übernehmen, der Autobesitzer schickt Euch ein Foto (oder was auch immer) des Unfallwagens und Ihr entdeckt eine neue Beule. Der Autobesitzer versichert Euch, dass beide Beulen nichts miteinander zu tun haben und IHr wirklich nur die von Euch verursachte Beule bezahlen müsst. Würdet Ihr nicht auch von der Werkstatt eine Bestätigung haben wollen, dass beide Beulen voneinander getrennt entstanden sind? Also, ICH schon. Und da geht es nur um ein Auto.