Also als erstes kann er die Haltung wegen Gefährlich oder Listenhund nicht verbieten. Weil es nicht zu trifft. Somit ist es ein ganz normaler Hund. Haltung also erlaubt.
Kommt einer von euch aus SH?
Also als erstes kann er die Haltung wegen Gefährlich oder Listenhund nicht verbieten. Weil es nicht zu trifft. Somit ist es ein ganz normaler Hund. Haltung also erlaubt.
Sprach Richter Schmidt
Aber gut, wenn DU das sagst, musst Du das ja nur noch Deinem Vermieter mitteilen und dann wird er Dir natürlich die Erlaubnis gerne schriftlich ausstellen. Problem gelöst.
Bis nächste Woche!
Sprach Richter Schmidt
Aber gut, wenn DU das sagst, musst Du das ja nur noch Deinem Vermieter mitteilen und dann wird er Dir natürlich die Erlaubnis gerne schriftlich ausstellen. Problem gelöst.
Bis nächste Woche!
Warum bin ich denn jetzt so doof? Und warum wirst du so aus fällig. Mir geht der Puls auch bis zum Kopf wegen euren Kommentaren, ich kann mich aber wenigstens respektvoll ausdrücken.
Warum bin ich denn jetzt so doof? Und warum wirst du so aus fällig. Mir geht der Puls auch bis zum Kopf wegen euren Kommentaren, ich kann mich aber wenigstens respektvoll ausdrücken.
Warum bin ich denn jetzt so doof? Und warum wirst du so aus fällig. Mir geht der Puls auch bis zum Kopf wegen euren Kommentaren, ich kann mich aber wenigstens respektvoll ausdrücken.
Du hast etwas gefragt. Wir haben geantwortet. Und zwar alle das gleiche! Dir gefallen die Antworten nicht.
Nur zur Erinnerung. Du hast gefragt. Weil Du es nicht weißt.
In SH sind vor dem Gesetz alle Beutelteufel gleich und dürfen ohne Auflagen gehalten werden. In Deutschland ist die Einfuhr von grüngestreifen Beutelteufeln, die als besonders gefährlich gelten, verboten und ihre Haltung unterliegt besonderen Gesetzmäßigkeiten.
Deshalb kann ihre Haltung von einem Vermieter untersagt werden auch wenn grundsätzlich die Haltung von Beutelteufeln von ihm erlaubt worden ist.
Ober/Deutschland sticht Unter/SH!
Ja ich. Mein Vermieter weiß aber von meinem Hund und ich habs schriftlich, dass er ihn genehmigt
Ich versuchs auch nochmal:
Laut BUNDESgesetz (das gilt BUNDESweit und steht über dem Landesgesetz!!!) ist es ein Listenhund.
Und dein Vermieter darf Hunde, die laut BUNDESgesetz Listenhunde sind, verbieten.
Du hast etwas gefragt. Wir haben geantwortet. Und zwar alle das gleiche! Dir gefallen die Antworten nicht.
Nur zur Erinnerung. Du hast gefragt. Weil Du es nicht weißt.
Ist ja auch sehr nett von euch. Aber ich hätte damit gerechnet das jemand damit schon Erfahrung gemacht hat oder so.
Schlagwörter bei Google eingeben kann ich auch.
Ihr schraubt doch auch nicht den Motor von eurem Auto auseinander, wenn ihr kein Kfz Mechaniker seid und ein Video bei Youtube geschaut habt.
Natürlich, ich denke beinahe alle haben schon die Erfahrung gemacht, dass man in einer Wohnung keine Listenhunde halten darf, oder dass man eine Wohnung aufgrund des Verbots gar nicht erst bekommt. Das ist ein bekanntes Problem was wir alle kennen.
Ist ja auch sehr nett von euch. Aber ich hätte damit gerechnet das jemand damit schon Erfahrung gemacht hat oder so.
Schlagwörter bei Google eingeben kann ich auch.
Ihr schraubt doch auch nicht den Motor von eurem Auto auseinander, wenn ihr kein Kfz Mechaniker seid und ein Video bei Youtube geschaut habt.
Ist ja auch sehr nett von euch. Aber ich hätte damit gerechnet das jemand damit schon Erfahrung gemacht hat oder so.
Schlagwörter bei Google eingeben kann ich auch.
Verwaltungsgerichte : Pressemitteilungen
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Unzuverlässiger Kampfhundehalter
Auch mehrere Jahre zurückliegende Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit der Haltung eines Kampfhundes stehen, können Bedenken gegen die Zuverlässigkeit eines...
Ach Gott :herzen:
Ich hatte es da gar nicht dazu geschrieben, ich war gar nicht da als die runter gefallen sind. Und trotzdem - ich hätte es ihm gegönnt sie alle auf zu essen :D :love: