Haltung "Kampfhund"

In meiner Gemeinde wird der Hund nur höher besteuert wenn er nach §3 des Hundegeseztes des Landes Schleswig-Holstein als gefährlich eingestuft wurde. Und das wird er nur noch Beißvorfällen.
Das ist eine freie Entscheidung deiner Gemeinde. Die sie übrigens jederzeit ändern können (und ändern dürfen).

Wenn du uns nicht glaubst, erkundige dich bei einem Anwalt.
 
  • 16. April 2024
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Ja, aber das handhabt jede Gemeinde wie sie möchte.

Das ist mir bewusst. Aber eure Argumentation mach für mich gar keinen Sinn.

Ich darf den Hund nicht nach Deutschland einführen...der Hund ist bereits in Deutschland.

Rasseliste ist Ländersache. Deswegen in jedem Bundesland andere Regelung.
In Schleswig-Holstein keine Rasseliste. Jeder Hund ist gleich vor dem Gesetz.

Vermieter erlaubt Hundehaltung im allgemeinen. Argument es handelt sich um einen gefährlichen Hund. Nichtig. Gab keine Beißattacken.
 
Ok. Ich machs kurz von meiner Seite:
wir haben Dir das erklärt, auch anhand von Beispielen. Du kannst das auch nochmal beim Anwalt erfragen, einfach anrufen. Das kostet meist nichts. Oder Du lässt es Dir nochmal von jemand anderem erklären, der Worte wählt die Du besser verstehst.
Schönen Tag noch. :)
 
Ok. Ich machs kurz von meiner Seite:
wir haben Dir das erklärt, auch anhand von Beispielen. Du kannst das auch nochmal beim Anwalt erfragen, einfach anrufen. Das kostet meist nichts. Oder Du lässt es Dir nochmal von jemand anderem erklären, der Worte wählt die Du besser verstehst.
Schönen Tag noch. :)

Leider sind Erstberatungen beim Anwalt so gut wie nie umsonst. Aber ich bin ja nicht ganz so doof und hab eine Rechtsschutzversicherung.

Ich werde euch dann mal berichten.
 
Ein Versuch noch:

Halter von Kampfhunden haben vor Gericht regelmäßig eine schwierige Position

Wer als Mieter einen Kampfhund in der Wohnung halten will, sollte sich zudem darüber im Klaren sein, dass die Gerichte die erläuterte Rechtslage stark zulasten des Hundehalter anwenden.



Wie mehrfach geschrieben: Lass dich von einem Anwalt beraten.
 
Das ist mir bewusst. Aber eure Argumentation mach für mich gar keinen Sinn.

Ich darf den Hund nicht nach Deutschland einführen...der Hund ist bereits in Deutschland.

Rasseliste ist Ländersache. Deswegen in jedem Bundesland andere Regelung.
In Schleswig-Holstein keine Rasseliste. Jeder Hund ist gleich vor dem Gesetz.

Vermieter erlaubt Hundehaltung im allgemeinen. Argument es handelt sich um einen gefährlichen Hund. Nichtig. Gab keine Beißattacken.
Der ganze Listenquatsch ist ohne jeglichen Sinn und Verstand. Das musst du hier niemandem verkaufen. Sind alle der selben Meinung.
Wie es mit den Vermietern aussieht haben dir nun genug geschrieben. Das ist einfach so, nicht alles macht Sinn.
Bei dir ist es relativ einfach, entweder du überzeugst den Vermieter vom Listenhund, du suchst eine andere Wohnung, wo Listenhunde erlaubt sind oder du versuchst es mit einem "normalen" Hund.
 
Ein Versuch noch:

Halter von Kampfhunden haben vor Gericht regelmäßig eine schwierige Position

Wer als Mieter einen Kampfhund in der Wohnung halten will, sollte sich zudem darüber im Klaren sein, dass die Gerichte die erläuterte Rechtslage stark zulasten des Hundehalter anwenden.



Wie mehrfach geschrieben: Lass dich von einem Anwalt beraten.

Das hab ich jetzt auch gemacht. Aussage des Anwalts: "Der Vermieter darf die Haltung des Hundes nicht aufgrund seiner Rasse verbieten. Nur wenn er durch Beißattacken auffällig geworden ist oder Allergieker im Haus wohnen."

Nicht immer alles glauben was im Internet steht und auch mal Sachen hinterfragen.
Und die Sache mit einer neuen Wohnung suchen, sehr hilfreich bin ich selber nicht drauf gekommen.
 
Tja, dann lesen wir in einem halben Jahr, Hund abzugeben, wegen Vermieter
 
Tja, dann lesen wir in einem halben Jahr, Hund abzugeben, wegen Vermieter

Mal ehrlich. Was sind das denn für qualifizierte Kommentare. Der Vermieter kann mir ja wegen dem Hund nicht kündigen. Und nehmen wir mal an, er erfinden irgendeinen Quatsch, der vor Gericht sogar durchkommt (Wo man auch immer etwas gegen machen kann) Gebe ich doch nicht meinen Hund weg. Ihr steckt doch auch nicht eure Kinder ins Heim wenn ihr keinen Kitaplatz findet.
 
Doch kann er. Wenn du eh schon die Einstellung hast, kannst du dir auch jetzt eine entsprechende Wohnung suchen, nicht dann wenns dringend wird
 
Im Übrigen hoffe ich , dass das TH schlau genug ist und dir den Hund so nicht gibt....
 
Mal ehrlich. Was sind das denn für qualifizierte Kommentare. Der Vermieter kann mir ja wegen dem Hund nicht kündigen. Und nehmen wir mal an, er erfinden irgendeinen Quatsch, der vor Gericht sogar durchkommt (Wo man auch immer etwas gegen machen kann) Gebe ich doch nicht meinen Hund weg. Ihr steckt doch auch nicht eure Kinder ins Heim wenn ihr keinen Kitaplatz findet.
Selbstverständlich darf er Dir wegen dem Hund kündigen, wenn er diesen nicht erlaubt hat und Du den Hund nicht abgibst.

Weißt, die Gesetzte gibt es nicht erst seit gestern und die User hier halten diese Rassen seit Jahrzehnten. Du kannst uns glauben, oder es lassen, aber Du wirst hier keine Gesetztesirrtümer aufdecken.
 
Er kann mir kündigen, wenn der Hund z. B. nur am bellen ist.
Nein, stimmt nicht..er kann dir nicht kündigen wenn der Hund bellt. Der darf dir gar nicht kündigen wegen dem Hund..auch wenn er gar nicht damit einverstanden war, darf er das nicht.(Ironie off)
Das wolltest du doch lesen oder? Meine Güte wie verbohrt kann man sein? Hast du nichts anderes zu tun? Wieso genau hast du dich hier mit der Frage an das Forum gewandt?
 
Selbstverständlich darf er Dir wegen dem Hund kündigen, wenn er diesen nicht erlaubt hat und Du den Hund nicht abgibst.

Weißt, die Gesetzte gibt es nicht erst seit gestern und die User hier halten diese Rassen seit Jahrzehnten. Du kannst uns glauben, oder es lassen, aber Du wirst hier keine Gesetztesirrtümer aufdecken.

Also als erstes kann er die Haltung wegen Gefährlich oder Listenhund nicht verbieten. Weil es nicht zu trifft. Somit ist es ein ganz normaler Hund. Haltung also erlaubt.
Kommt einer von euch aus SH?
 
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