Also ich habe inzwischen die Erfahrung gemacht, dass die Behörden oft selbst nicht wissen, was sie tun müssen, wenn jemand einen Listenhund anmeldet. Ich hab mich schon mehrfach mit meiner Gemeinde herumgestritten, weil diese z. B. mehrere Wesenstests für ein und denselben Hund forderte oder einen generellen Leinenzwang verhängen bzw. mir einmal die Haltung eines Hundes mit WT ganz versagen wollte.
Ob die Gemeinde verlangen kann, dass alle Personen, die den Hund führen namentlich genannt werden müssen, weiß ich leider jetzt auch nicht. Bei den Kat. 1 Hunden im Bayreuther Tierheim war das so, aber hier geht es ja um einen Kat. 2.
In meinem Negativzeugnis steht: "Aufgrund seiner Größe und Körperkraft ist der Rüde zur Reduzierung der auch im Allgemeinen gegebenen, unberechenbaren Tiergefahr stets durch eine körperlich geeignete, erwachsene Person, die mit dem typischen Verhalten dieses Hundes vertraut und in der Lage ist, sicher auf das Tier einzuwirken, zu führen."
Mein Negativzeugnis hat übrigens 50,00 EUR gekostet, für Auflagen musste ich nichts extra bezahlen. Allerdings wohne ich auch in einer Gemeinde, die schuldenfrei ist. Ich zahle auch nur 25,00 EUR Hundesteuer.