Fragen zum Negativzeugnis

  • 27. April 2024
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Hi chrissisteve ... hast du hier schon mal geguckt?
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als ich meinen rotti bei der stadt angemeldet habe hat man mir gesagt das keiner unter 18 jahren meinen hund führen darf und auch nur die leute die ich angebe, also mein vater und schwiegervater und noch ein bekannter. komisch, nun ja. auch musste mein hund versichert sein. aber das ist ja echt von gemeinde zur anderen unterschiedlich. auch muss ich für da negativzeugnis noch mal extra zahlen. wieviel weiss ich nicht.
wesenstest habe ich im juli abgegeben und nun warte ich seit seit fast 5 monaten auf mein negativzeugnis. naja ich habs nicht eilig.
Also auf ne Versicherung haben die definitiv kein Anrecht, ich hatte aber ohnehin schon eine. Das mit den Personen, die ihn führen dürfen, hab ich ja auch - muss ich mit dem Typen vom Amt nochmal durchkaspern. Das NZ hat bei mir fast 6 Monate auf sich warten lassen - hab mich schon ab und zu gefragt, ob der Hund dann bis zur Ausstellung als Kampfhund gilt oder ob der Antrag reicht :gruebel:

@mela Siehste, hat doch gar nicht weh getan ;) :D Und Dein Boxer ist auf der sicheren Seite :lol: (Meiner wurde auch schon als "schöne Boxer-Hündin" bezeichnet :heul:)
 
Deine ist aber auch echt ne Schoenheit!

Wir haben uns da vermutlich in Sicherheit gewogen weil wir noch nie irgendwelche Kontakte mit der Obrigkeit oder gar negative Reaktionen auf Milo hatten. Aber es stimmt schon, gerade als Listenhundhalter muss man alles superkorrekt machen..
 
Also ich habe inzwischen die Erfahrung gemacht, dass die Behörden oft selbst nicht wissen, was sie tun müssen, wenn jemand einen Listenhund anmeldet. Ich hab mich schon mehrfach mit meiner Gemeinde herumgestritten, weil diese z. B. mehrere Wesenstests für ein und denselben Hund forderte oder einen generellen Leinenzwang verhängen bzw. mir einmal die Haltung eines Hundes mit WT ganz versagen wollte.

Ob die Gemeinde verlangen kann, dass alle Personen, die den Hund führen namentlich genannt werden müssen, weiß ich leider jetzt auch nicht. Bei den Kat. 1 Hunden im Bayreuther Tierheim war das so, aber hier geht es ja um einen Kat. 2.

In meinem Negativzeugnis steht: "Aufgrund seiner Größe und Körperkraft ist der Rüde zur Reduzierung der auch im Allgemeinen gegebenen, unberechenbaren Tiergefahr stets durch eine körperlich geeignete, erwachsene Person, die mit dem typischen Verhalten dieses Hundes vertraut und in der Lage ist, sicher auf das Tier einzuwirken, zu führen."

Mein Negativzeugnis hat übrigens 50,00 EUR gekostet, für Auflagen musste ich nichts extra bezahlen. Allerdings wohne ich auch in einer Gemeinde, die schuldenfrei ist. Ich zahle auch nur 25,00 EUR Hundesteuer.
 
als ich meinen rotti bei der stadt angemeldet habe hat man mir gesagt das keiner unter 18 jahren meinen hund führen darf und auch nur die leute die ich angebe, also mein vater und schwiegervater und noch ein bekannter. komisch, nun ja. auch musste mein hund versichert sein. aber das ist ja echt von gemeinde zur anderen unterschiedlich. auch muss ich für da negativzeugnis noch mal extra zahlen. wieviel weiss ich nicht.
wesenstest habe ich im juli abgegeben und nun warte ich seit seit fast 5 monaten auf mein negativzeugnis. naja ich habs nicht eilig.

Nein - an das bayr. Gesetz haben sich alle Gemeinden, Orte, Städte zu halten und es kann eben nicht jeder machen wie er meint.
 
als ich meinen rotti bei der stadt angemeldet habe hat man mir gesagt das keiner unter 18 jahren meinen hund führen darf und auch nur die leute die ich angebe, also mein vater und schwiegervater und noch ein bekannter. komisch, nun ja. auch musste mein hund versichert sein. aber das ist ja echt von gemeinde zur anderen unterschiedlich. auch muss ich für da negativzeugnis noch mal extra zahlen. wieviel weiss ich nicht.
wesenstest habe ich im juli abgegeben und nun warte ich seit seit fast 5 monaten auf mein negativzeugnis. naja ich habs nicht eilig.

Nein - an das bayr. Gesetz haben sich alle Gemeinden, Orte, Städte zu halten und es kann eben nicht jeder machen wie er meint.

Wenn ich das so lese, sieht es für mich aber schon aus, als würde genau das passieren...
 
als ich meinen rotti bei der stadt angemeldet habe hat man mir gesagt das keiner unter 18 jahren meinen hund führen darf und auch nur die leute die ich angebe, also mein vater und schwiegervater und noch ein bekannter. komisch, nun ja. auch musste mein hund versichert sein. aber das ist ja echt von gemeinde zur anderen unterschiedlich. auch muss ich für da negativzeugnis noch mal extra zahlen. wieviel weiss ich nicht.
wesenstest habe ich im juli abgegeben und nun warte ich seit seit fast 5 monaten auf mein negativzeugnis. naja ich habs nicht eilig.

Nein - an das bayr. Gesetz haben sich alle Gemeinden, Orte, Städte zu halten und es kann eben nicht jeder machen wie er meint.

tja... dann halten sie sich nicht daran, in dem Ort wo meine Eltern her kommen, machen die dir gar keine Vorschriften (Rotti hat Wesenstest, super viel Spaß mit dem Hund), da musste auch nur unterschreiben, das er versichert ist. Das wars;)
 
als ich meinen rotti bei der stadt angemeldet habe hat man mir gesagt das keiner unter 18 jahren meinen hund führen darf und auch nur die leute die ich angebe, also mein vater und schwiegervater und noch ein bekannter. komisch, nun ja. auch musste mein hund versichert sein. aber das ist ja echt von gemeinde zur anderen unterschiedlich. auch muss ich für da negativzeugnis noch mal extra zahlen. wieviel weiss ich nicht.
wesenstest habe ich im juli abgegeben und nun warte ich seit seit fast 5 monaten auf mein negativzeugnis. naja ich habs nicht eilig.

Nein - an das bayr. Gesetz haben sich alle Gemeinden, Orte, Städte zu halten und es kann eben nicht jeder machen wie er meint.
So schaut's aus, deswegen lege ich auch relativ viel Wert drauf, alles korrekt zu machen und die Gesetzeslage zu kennen, dann kann ich denen nämlich hieb- und stichfest sagen und vorweisen, wie es aussieht. Ich hab auch die Erfahrung, dass niemand was Genaues weiß und deswegen mal aus dem Bauch heraus was festlegen mag. Ist bei dem Gesetz aber auch nicht anders zu erwarten :unsicher: Und wenn meine Gemeinde sagen würde "ist schon ok, brauchst nix, wir akzeptieren den so" würd ich trotzdem drauf bestehen, denn ICH weiß nicht, wen Polizei und Ordnungsamt in den nächsten 10 Jahren einstellen und wie die Leute dann zu Listis stehen. Mal ganz abgesehen davon, dass ich mich ja nicht nur in der (relativ kleinen) Gemeinde bewege ;)
 
als ich meinen rotti bei der stadt angemeldet habe hat man mir gesagt das keiner unter 18 jahren meinen hund führen darf und auch nur die leute die ich angebe, also mein vater und schwiegervater und noch ein bekannter. komisch, nun ja. auch musste mein hund versichert sein. aber das ist ja echt von gemeinde zur anderen unterschiedlich. auch muss ich für da negativzeugnis noch mal extra zahlen. wieviel weiss ich nicht.
wesenstest habe ich im juli abgegeben und nun warte ich seit seit fast 5 monaten auf mein negativzeugnis. naja ich habs nicht eilig.

Nein - an das bayr. Gesetz haben sich alle Gemeinden, Orte, Städte zu halten und es kann eben nicht jeder machen wie er meint.

Wenn ich das so lese, sieht es für mich aber schon aus, als würde genau das passieren...
Wer es sich gefallen lässt und freiwillig auf seine Rechte verzichtet...dem ist eh nicht zu helfen und deren Hunde tun mir (fast) leid...
 
Mich würde interessieren ob in eurem vorläufigen Negativzeugnis folgender Satz steht:

"Eine Schutzdienstausbildung, auch in hundesportlicher Sicht, ist untersagt"

Nein, ich will keinen SD machen, nur wissen ob eine Stadtverwaltung das Recht dazu hat mir das zu verbieten.
 
Nein, auch dazu hat die Stadtverwaltung nicht das Recht. Sie dürfte es höchstens als Empfehlung aussprechen.

Nach dem ausstellen des Negativzeugnisses hast du einen "normalen" Hund (zumindest solange nichts vorfällt)


Es könnte aber sein das dein Gutachter eine solche Empfehlung ausgesprochen hat, oder der Gutachter Leinenzwang von Nöten hält.

was der Gutachter befürwortet (er muss es begründen z.B. Leinenzwang beim nicht abrufbaren Hund) darf die Stadt in das Negativzeugnis aufnehmen.
 
Was hat Leinenzwang mit VPG zu tun?
Der Hund würde sich auf dem Vereinsgelände ja auf umzäunten Privatgelände befinden. Da kann kein Leinenzwang ausgeprochen werden.

Nein, VPG darf Dir nicht verboten werden. Übrigens auch OHNE Negativzeugniss/Wesenstest nicht, wobei es dann halt in BY mit der Haltung schwierig wird. Aber welche Ausbildung Du auf umzäunten Privatgelände vornimmst, bleibt Dir überlassen.
 
Den Leinenzwang erwähnte ich als Beispiel... wenn während des Tests der Hund im Stadtpark z.B. nicht abrufbar ist. Dann erwähnt der Sachverständige dies in seinen Gutachten und empfiehlt meist zur Sicherheit des Hundes vor dem Verkehr Leinenzwang... wobei aber auch nachgeprüft werden kann...

Mit VPG hat das nur soweit zu tun, das event. den Gutachter etwas aufgefallen sein könnte, weshalb er dies als Hundesport nicht empfiehlt. Er muss dies dann aber begründen
 
Sorry KalteSchnauze, Asche auf mein Haupt. Ich hab ja auch so ne baellchenlose Prinzessin daheim ;)

In unserem NZ steht nichts davon, dass eine Schutzausbildung untersagt ist.
 
Mich würde interessieren ob in eurem vorläufigen Negativzeugnis folgender Satz steht:

"Eine Schutzdienstausbildung, auch in hundesportlicher Sicht, ist untersagt"

Nein, ich will keinen SD machen, nur wissen ob eine Stadtverwaltung das Recht dazu hat mir das zu verbieten.

Meiner hatte kein vorläufiges NZ, zumindest nicht, solange ich ihn hab.
Ich denke, die Gemeinde spielt auf §1(3) der LHV an:
Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben
Grundsätzlich kann die Gemeinde aber Auflagen nicht nach Gutdünken auferlegen. Sie müsste begründen können, warum die angeordneten Maßnahmen notwendig und geeignet sind, um eine Gefährdung der Allgemeinheit abzuwenden. Im vorläufigen NZ steht es halt nun mal drin und Du willst ja anscheinend kein VPG machen, im endgültigen NZ würde ich aber drauf bestehen, dass es nicht drin steht, denn das gilt ja das ganze Hundeleben lang und evtl. änderst Du ja mal Deine Meinung. In jedem Fall ist es rechtlich nicht haltbar ;)
Wäre ungefähr so, als wenn sie nem GTI-Fahrer in den Führerschein schreiben, er darf nicht schneller als 100 fahren, weil es sonst zu gefährlich wäre :D

@M&M :D Kein Problem, hab mich schon dran gewöhnt... Ist halt mein Jinny, egal ob mit oder ohne Bällchen ;)
 
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