Fragen zum Negativzeugnis

K

KalteSchnauze

... wurde gelöscht.
Hallo zusammen,

ich hab ja nun endlich das NZ für meinen Hund bekommen und hätte ein paar Fragen dazu:

- Ich hab als Auflage (u.a.) bekommen, dass alle Personen, die den Hund führen, dem OA namentlich gemeldet werden müssen. Ist das üblich für einen Kat2?
- Als Gebühren haben die mir für das Ausstellen des NZ und die Anordnung (des Leinenzwangs, denke ich) getrennt je 75 Euro berechnet. Ich dachte, die Auflagen wären Teil des NZ, also quasi "all inclusive".

Hat da jemand Erfahrungen? Den Herrn Weidemann braucht ihr mir nicht empfehlen, das ist schon als Antwort gespeichert ;) Aber vielleicht hatte ja jemand schon die Situation bzw. Dispute mit dem OA bzgl. der Auflagen/Gebühren.

Gruß, das Schnäuzelchen :hallo:
 
  • 26. April 2024
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Hi KalteSchnauze ... hast du hier schon mal geguckt?
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Nein das ist NICHT üblich - Die Gebühren für das Negativzeugnis kann die Gemeinde jedoch selbst bestimmen.
 
Das mit den Gebühren hab ich grad schon gefunden, mich wundert es nur, dass es gesondert berechnet wird... die zutreffenden Paragraphen nehmen jeweils 2 Zeilen in der Erklärung ein :rolleyes:
 
Die Ordnungsämter lassen sich auch immer wieder einen neuen Quatsch einfallen :eg: Welche bescheuerte Gemeinde ist das denn nun wieder? Hat der Gutachter denn irgendwelche Auflagen empfohlen wie z.B. Leinenzwang?
 
Je nach Verhalten des Hundes beim Wesenstest empfehlen Manche Gutachter auch Auflagen.
 
klang nur etwas strange, weil Auflagen ja meist nicht nur Empfehlungen sind ;)
 
Wir sind auch mit Kat.2 in Bayern und haben nichtmal ein Negativzeugnis bekommen. Der entsprechende Beamte kennt uns und den Hund und somit ist das nicht noetig gewesen.
Wir muessen auch nicht melden, wer den Hund fuehrt.
 
Der Gutachter KANN Auflagen empfehlen, z.B. leinenzwang (innerorts) wenn der Hund z.B. nicht abrufbar ist oder zu verspielt. Er darf bei aggressiven Hunden auch Maulkorb in bestimmten Situationen empfehlen.

Die OÄ sind angehalten danach zu handeln. Stellt der Gutachter fest das keine gesteigerte Aggression vorhanden ist, haben die Ämter die Anweisung vom Innenministerium KEINE Auflagen in das Negativzeugnis zu schreiben und den Hund wie einen normalen Hund zu behandeln.

In Bayern gibt es Keine Pflicht:

ein Führungszeugnis vorzulegen
den Hund zu impfen, chipen, kastrieren, versichern oder sonst etwas - es ist alles im ermessen des Halters dies zu tun
Den Garten auf eine bestimmte Höhe zu verrammeln
oder die Vorschrift wer mit den Hund gehen darf - dies darf grundsätzlich jeder der körperlich und geistig dazu in der Lage ist (selbst Kinder auch dies liegt im Ermessen des Halters)

einfallen tut den Mitarbeitern aber immer wieder was neues
 
@Alpha Der Gutachter selbst darf keine Auflagen verpassen, ist aber der Einzige, der den Hund gesehen hat. Deswegen empfiehlt er dem OA als zuständige Stelle, das NZ unter bestimmten Auflagen auszustellen.
@mela Wie ist das denn, wenn Du mit dem Hund unterwegs bist oder durch irgendeine blöde Situation mal was passiert und Du dann kein NZ hast. Dann hältst Du doch widerrechtlich nen Kampfhund, die werden Dir den vermutlich wegnehmen und Du bekommst so schnell auch keinen mehr... würde ich jetzt mal denken. Dass der Beamte Euch und den Hund kennt, wird Dir dann nicht viel helfen. Wär mir zu heikel :unsicher:
@rimi Danke für das Material, ich hab aber leider nix gefunden, welche Auflagen in einem NZ gemacht werden dürfen und welche nicht.

Ne tolle Auflage, die ich auch noch bekommen hab: wenn er "im Rudel" unterwegs ist darf immer nur maximal ein Hund abgeleint werden :lol: Wie sinnvoll :rolleyes:

Ich werde nochmal mit dem Herrn sprechen, der hat so grundsätzlich einen ganz vernünftigen Eindruck gemacht, auch wenn er keine wirkliche Ahnung hat

Ich berichtige mich gleich mal selbst... NZ ist keine Pflicht, dann aber MK, Leine und erhöhte Steuern
 
Hm, was sollte passieren? In meinem Steuerbescheid steht, dass er nach Einreichung des Wesenstests behandelt wird wie ein normaler Hund, und nachdem der WT auf der Gemeinde liegt ist das alles legal. Falls etwas passiert habe ich die Hundemarke eines legal angemeldeten (nicht-Kampf-)Hundes ohne jegliche Auflagen, verstehe nicht wo das Problem sein soll :) War vielleicht nicht eindeutig geschrieben, einen Wesenstest haben wir natuerlich!

Ach ja, der Beamte in der Hundesteuerstelle meinte als wir mal wegen des bevorstehenden Umzugs gefragt haben dass er uns jederzeit ein NZ ausstellt falls es noetig sein sollte. Wobei das hier auf dem Land eher so laeuft dass Gemeinde A bei Gemeinde B anruft und kurz durchsagt dass Hund Fiffi von Familie Maier seit Datum X gemeldet ist, keine Vorfaelle passiert sind und alles ok ist.
 
Der WT allein nutzt Dir aber offiziell recht wenig. Das NZ ist die Befreiung von der Erlaubnispflicht. Grundsätzlich benötigst Du für die Haltung eines Kat2 eine Erlaubnis der Gemeinde, solange sie Dich nicht schriftlich davon entbindet. Dass Ihr aktuell keine Probleme habt, glaub ich Dir ja, weil der Beamte offensichtlich ganz vernünftig ist. Wenn Du aber an einen blöden Polizisten/Beamten gerätst und die Befreiung von der Erlaubnispflicht nicht vorlegen kannst, sieht es evtl. schon anders aus. Und ob der Beamte dann sozusagen "rückwirkend" so einen Wisch ausstellt, damit Ihr nicht gegen das LStVG verstoßen habt, wage ich einfach mal zu anzuzweifeln :p
 
Beim §1 Abs. 1 der Verordnung genannten Rassen wird die Eigenschaft als Kampfhund (widerlegbar) vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde, für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren aufweisen.

Dieser Nachweis kann erfolgen durch die Vorlage eines Gutachtens (Wesenstest)

Das Gutachten eines staatlich bestellten und vereidigten Gutachters widerlegt diese Vermutung. Dadurch ist der Nachweis erbracht und die Gemeinde/Stadt stellt auf Antrag hierüber eine Bescheinigung aus (Negativzeugnis)

Aus dieser Bescheinigung/Negativzeugnis muss hervor gehen, das die Haltung des Hundes keiner Erlaubnis nach Art.37. Abs.1 S. LStVG bedarf

heißt übersetzt Kampfhund ist nach Wesenstest und Erteilung des Negativzeugnisses ein normaler Hund der genauso behandelt werden muss wie ein anderer einer anderen Rasse

@ Melas Milo eben erst gelesen ... aber kalte Schnauze hat Recht. Alleine beim Besuch in einer anderen Stadt könnte euch jeder Polizist eine Strafe abknöpfen, weil ihr das Negativzeugnis nicht mitführt.
 
Es ist der Absatz 2, aber ansonsten stimmt's ;) Heißt umgekehrt aber auch, ohne den Nachweis ist ein Kat2 zu behandeln wie ein Kat1. Zumindest sehe ich keinen Unterschied, denn ohne die Widerlegung der Kampfhundeigenschaft fällt der Hund unter Art. 37 LStVG - und das heißt im Zweifelsfall Geldbuße bis 10.000 Euro und wahrscheinlich in Zukunft Zweifel an der Zuverlässigkeit als HH
 
Abs. 2 klar hab ich schlicht verwechselt, Recht haste...Du siehst das nicht nur so, es wird auch so gehändelt.
 
Im Ernst jetzt? Dann kuemmer ich mich mal darum...gleich mal heute anrufen bei der Gemeinde.
 
Das rate ich dir dringend, denn wenn in Bayern ein übereifriger Beamter, Angestellter eines Amtes die Zauberformel "Gefahr in Verzug" anwendet, wäre er dazu berechtigt im schlimmsten Fall den Hund sofort sicher zu stellen.
 
Danke euch für die Tipps, habe es gerade beantragt.
Und ich dachte immer, wir hätten uns gut informiert *schäm*

Aber die meisten die uns sehen sagen eh "Ach, das ist aber ein hübscher Boxer, so einen hatten wir auch mal" woraufhin ich jedes Mal schmunzle und mir denke, wenn einem so einer als Boxer angedreht wurde wurde man übern Tisch gezogen.
 
als ich meinen rotti bei der stadt angemeldet habe hat man mir gesagt das keiner unter 18 jahren meinen hund führen darf und auch nur die leute die ich angebe, also mein vater und schwiegervater und noch ein bekannter. komisch, nun ja. auch musste mein hund versichert sein. aber das ist ja echt von gemeinde zur anderen unterschiedlich. auch muss ich für da negativzeugnis noch mal extra zahlen. wieviel weiss ich nicht.
wesenstest habe ich im juli abgegeben und nun warte ich seit seit fast 5 monaten auf mein negativzeugnis. naja ich habs nicht eilig.
 
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