worauf muss ich achten bei der Welpen Wahl ?

Prima!
In welchem Bundesland wohnst du? Es ist wichtig, dass es sich um ein Bundesland handelt, indem die Aufnahme eines Listenhundes von Privat auch erlaubt ist, sonst handelst du dir viele Probleme ein und dein Hund wird dir weggenommen.
Ich wohne in Hessen und in meiner Gemeinde gibt es keine listen Steuer Hund ist Hund
 
  • 29. April 2024
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Hi last-king47 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Prima!
In welchem Bundesland wohnst du? Es ist wichtig, dass es sich um ein Bundesland handelt, indem die Aufnahme eines Listenhundes von Privat auch erlaubt ist, sonst handelst du dir viele Probleme ein und dein Hund wird dir weggenommen.
In Hessen in meiner Gemeinde gibt es nicht mal listen Steuer Hund ist Hund
 
Soweit ich das richtig sehe, darfst du in Hessen aber einen Listenhund nur aus "berechtigtem" Interesse übernehmen, siehe hier:
Berechtigtes Interesse heißt, dass der Hund aus dem Tierheim stammen muss, andernfalls ist es kein berechtigtes Interesse.
Was die Gemeinde sagt ist dabei egal, denn das Bundesland ist entscheidend, und dessen Gefahrhundeverordnung sagt, dass man keinen Hund von privat übernehmen darf.
 
und die Bombe ist geplatzt. Soweit ich weiss, läuft das dann folgendermaßen ab, wenn du den Hund trotzdem nimmst: solange sich niemand, warum und wie auch immer, für deinen Hund interessiert ist alles paletti. Wenn aber doch irgendwann und die Chance ist auf 15 Jahre hochgerechnet verdammt hoch, wird ein Phänotypgutachten erstellt und dann wird dein Hund aller Wahrscheinlichkeit nach ein AmStaff-Mix. Da du den nicht so übernehmen durftest, wird er eingezogen und sitzt dann erstmal lange Zeit im Tierheim.
 
Nun kann ich jetzt mal kurz und kackig schreiben (*sorry, ich weiß, die Worte sind geklaut, aber soo gut:(

Es ist ziemlich egal, welcher Welpe wie aussieht, welcher Welpe welche Eigenschaften und welchen Körperbau hat, auch Gesundheitsfragen sind völlig uninteressant geworden - denn Du darfst (!) keinen (in Worten: null, zero) Welpen nehmen. Es sei denn, du würdest in ein Bundesland umziehen, das andere Regelungen aufweist.

Welche Regelung in bezug auf Hundesteuer die Gemeinde, in der Du wohnst, hat, ist auch völlig irrelevant - denn Du darfst (!) keinen (!) Welpen aus diesem Wurf privat übernehmen
 
@last-king47 : du solltest deinen Freunden auch sagen, dass sie die Welpen nicht an Privatmenschen abgeben dürfen. Sie können sie aber in Zusammenarbeit mit einem Tierschutzverein vermitteln, das wäre dann auch deine Chance einen dieser Welpen legal aufzunehmen.
 
Na, ob das auf offene Ohren stößt? Wo doch die Kumpels gleich zwei von "solchen" Hunden haben und auch noch nie kontrolliert worden sind...
Ich glaube eher, dass es in ein paar Monaten heißt: "Hilfe, das Amt hat mir meinen Hund weggenommen, was kann ich tun?"
Wie schon so oft und wie immer und immer wieder. Jeden Morgen steht ein Dummer auf und die armen Hunde müssen´s ausbaden... :(

Gruß
tessa
 
und die Bombe ist geplatzt. Soweit ich weiss, läuft das dann folgendermaßen ab, wenn du den Hund trotzdem nimmst: solange sich niemand, warum und wie auch immer, für deinen Hund interessiert ist alles paletti. Wenn aber doch irgendwann und die Chance ist auf 15 Jahre hochgerechnet verdammt hoch, wird ein Phänotypgutachten erstellt und dann wird dein Hund aller Wahrscheinlichkeit nach ein AmStaff-Mix. Da du den nicht so übernehmen durftest, wird er eingezogen und sitzt dann erstmal lange Zeit im Tierheim.

Ich glaub, die alte Ordnung wird gerade pulverisiert. Das Land hat ganz andere Probleme und ich glaub nicht, das sich eine Kommune noch nen "unvermittelbaren" Hund an die Backe bindet. Gelder und Kräfte werden jetzt für andere Dinge benötigt. Drauf ....
 
Öhm - soweit ich weiß ist die Privatübernahme in Hessen sehr wohl erlaubt, in dem Bundesland darf man sogar züchten. Allerdings müssen die Hunde einen Wesenstest gemacht und bestanden haben.

Caro kann dazu bestimmt was sagen, die wohnt doch in Hessen.
 
Da steht es doch:

§ 13 Abgabeverbote für gefährliche Hunde

Handel, Erwerb sowie die Abgabe von gefährlichen Hunden sind verboten, wenn die

Wesensprüfung nicht positiv war; zulässig bleibt die Abgabe an und die Annahme eines gefährlichen Hundes durch Tierheime in gemeinnütziger oder öffentlicher Trägerschaft.

Abgabeverbot an Privatpersonen nur, wenn der Hund keinen Wesenstest hat oder diesen nicht bestanden hat. Ansonsten ist Zucht und Abgabe erlaubt.
 
Richtig. In Hessen ist Vermehrung und Zucht, sowie Privatabgaben, kein Problem wenn die Eltern einen WT haben.
Der Gesetztestext oben bezieht sich auf "gefährliche Hunde" und das sind in Hessen nur Hunde ohne WT, oder Hunde mit Vorfällen, bzw entsprechender Ausbildung.
Betrifft den TE nicht.

Ich werde trotzdem keinen Applaus klatschen für so einen Vermehrerhund, aber erlaubt ist die Übernahme und Vermehrung.
 
Danke für die Aufklärung!
Dann gibt es ja keine Probleme, da beide Elterntiere laut Themenersteller einen Wesenstest haben.
 
Öhm - soweit ich weiß ist die Privatübernahme in Hessen sehr wohl erlaubt, in dem Bundesland darf man sogar züchten. Allerdings müssen die Hunde einen Wesenstest gemacht und bestanden haben.

Caro kann dazu bestimmt was sagen, die wohnt doch in Hessen.

oha, jetzt bin ich aber platt und dazu noch peinlich berührt, ich sollte ja schon wenigstens wissen was in dem BL los ist in dem ich wohne.
Dankeschön für die Aufklärung!
 
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