Ich sehe das noch kommen wenn sie wirklich nach Polen zum züchter fährt das der ihr ne "gefälschte" bescheinigung gibt..denn er hat sie ja schon 1 mal belogen und sie hat es nicht gemerkt und ihn geglaubt der Code der im Pass steht sei die bescheinigung
Achso..und Steffinovi
Hier noch mal zum nachlesen
In vielen Ländern Europas ist das Kupieren bei Hunden mittlerweile verboten, in der Schweiz seit
1997, in Deutschland seit 1987 (Ohren) bzw. 1998 (Schwanz), in Österreich seit 2000. Ausnahmen
sind Amputationen aus medizinischer Indikation (z.B. Tumore, Schwanzabriss) oder in Deutschland
bei jagdlicher Nutzung. Dieses Kupierverbot gilt auch dann, wenn der EIngrff in den Ländern
durchgeführt wird, wo dies noch erlaub ist.
"Wer ein in Deutschland geborenes Tier ins Ausland bringt, nur um es dort kupieren zu lassen,macht sich genauso strafbar ! (AG Neunkirhcen,Az19.536/93). Und wenn er auch noch das Tier in einem Land kupieren lässt, wo es auch Verboten ist (z.B.Polen, Tschechien...etc.) macht er sich doppelt strafbar."
Jedoch gibt es in Deuschland KEIN Importverbot für kupierte Tiere.
Die Vorraussetzungen dafür sind folgende:
- Die Tiere müßen im Ausland geboren sein.
- Die Tiere müßen auch im Ausland kupiert worden sein ( Länder wo es noch
erlaubt ist ).
- Die Tiere müssen einen EU-Paß / Chip sowie die jeweiligen Impfungen
besitzen,des weiteren eine " KUPIERBESCHEINIGUNG "