Kein guter Halter, weil "Risiko Kandidat" angeschafft. So hab ichs verstanden. Und dann als Zusatz, dass der Hubd nicht zwingend gut behandelt wurde, nur weil er jetzt nett ist
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KSG - CSI, Episode 1
Aber nochmal: Ein Rassegutachten wurde nicht gemacht. Wie kann er denn da wegen seine Rasse beschlagnahmt worden sein? Würde das nicht zuerst geklärt werden?
Hab ich auch geschriebenOkay .Aber wir müssen jetzt auch nicht davon ausgehen, dass er schlecht behandelt wurde, nur weil er immer noch nett ist .
Aber nochmal: Ein Rassegutachten wurde nicht gemacht. Wie kann er denn da wegen seine Rasse beschlagnahmt worden sein? Würde das nicht zuerst geklärt werden?
Warum hat der Besitzer in der Zeit, in der er noch der Halter war, keine Rassebestimmung machen lassen?
Ja, aber den Phänotyp stellt doch ein Gutachter fest. Es ist ja eben nichts festgestellt worden, was die Rasse betrifft. Null, weder pro noch contra.
Ja, aber den Phänotyp stellt doch ein Gutachter fest. Es ist ja eben nichts festgestellt worden, was die Rasse betrifft. Null, weder pro noch contra.
Das macht nichts. Zumal das TH München eine eigene Gutachterin hat. Sichergestellt ist nicht beschlagnahmt. Der Halter kann über den Hund noch verfügen.Stell ich mir juristisch schwierig vor. Ihm ist der Hund ja durch die zwangsweise Sicherstellung zumindest zeitweise entzogen.
Dieser Hund sieht für mich alles andere als eindeutig soka aus. Hier kann es durchaus auch andere Gründe geben , dass die Halter davon überrascht wurden . Ein Familienmitglied nach acht Jahren ohne Vorfall einzuziehen, ist einfach nur ätzend und gehört auch so benannt.
Sichergestellt ist nicht beschlagnahmt.
Das macht nichts. Zumal das TH München eine eigene Gutachterin hat. Sichergestellt ist nicht beschlagnahmt. Der Halter kann über den Hund noch verfügen.
Aber das kostet alles. Gutachter, Anwalt, evtl Ummeldung, evtl Steuernachzahlung, etc.
Ne. Ich kann das zwar nur laienhaft erklären, aber bei einer Sicherstellung ist keine richterliche Anordnung nötig. Die "Sache" wird nur verwahrt, bis zB der Sachverhalt geklärt ist. Der Besitzer bleibt im Besitz. Eine Vermittlung ist deswegen auch nicht möglich ohne seine Zustimmung.
Bei einer Beschlagnahmung muss es eine Anordnung geben und es wird "enteignet".
Wieso tust du es dann seit gefühlt 3 Seiten?
Irgendwie komm ich aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus...