Meine Eltern haben ein Problem mit bellen...

Manu

15 Jahre Mitglied
Hallo Ihr,


also,wir, bzw. meine Eltern eigentlich, haben ein großes Problem.Sie haben von unseren Nachbarn ein Schreiben bekommen, wodrin die sich über ständiges bellen morgens um 4.30 Uhr beschweren
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azu folgendes:

Um 4.30 Uhr kommt immer der Zeitungsmann,die Hunde schlagen kurz an und das war es dann.
Um 6.30 Uhr kommt immer einer mit einem Hund spazieren.Wieder schlagen die Hunde an und hören dann wieder auf.
Eigentlich schlagen sie immer wenn sich jemand fremdes bei unserem Haus befindet (so 3-4 Personen am Tag) an.
Übrigens tun das nur die beiden Zwingerhunde, unsere 3 sind lieb :))
Wie sieht denn da die rechtliche Grundlage aus?Nachbarn wollen die Sache bei "Nichteinstellung" dem Ordnungsamt übergeben :(((
Ist es nicht normal das die Hunde ihr Heim bewachen?Und es ist ja auch nicht mehrere Minuten am Stück.
Außerdem gibt es hier dutzende Hunde,die dauernd und anhaltend bellen.

Liebe Grüße

Manu & Zoo

bloodhound.gif
 
Hallo Manu !

Zur "Lärmbelästigung durch Bellen" gibt es meines Wissens etliche Gerichtsentscheidungen, die sich z.T. sogar widersprechen. Es kommt, glaube ich, auch darauf an, wo ihr wohnt, z.B. ob es ein reines Wohngebiet ist oder ein "Mischgebiet", ob ländlicher Raum, wo Hundehaltung als normal angesehen wird u.s.w. .....
Die Rechtssprechung dazu ist sehr unterschiedlich.
Ich meine in einem Urteil gelesen zu haben, daß Hunde von 22 Uhr bis 8 Uhr überhaupt nicht bellen dürfen !
Die Rechtslage ist mehr als uneinheitlich.
Ich würde an Deiner Stelle mit dem Schreiben der Nachbarn zum Ordnungsamt gehen und mich dort erstmal erkundigen, wie die das sehen. Gegebenenfalls wäre ein RA einzuschalten, der auch das Schreiben des netten Nachbarn beantworten könnte.
Ich drück euch jedenfalls die Daumen, daß es keinen weiteren Streß gibt !

Lieben Rottigruß von Vera


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Ich meine, daß ein Bellen, das nicht "anhaltend" ist, also ein kurzes "Anschlagen" der Hunde, nicht unter Belästigung fällt. Im Einzelnen wird das aber vom jeweiligen Gericht entschieden.

Bei einer Anzeige wir zunächst üblicherweise eine Auflage erteilt, erst dann kommt es zu drastischeren Maßnahmen, wenn die Auflage nicht erfüllt wird.
Ich würde zwecks der Dauer des Bellens auf jeden Fall - falls etwas kommen sollte - einen Rechtsanwalt einschalten.

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shevoice
 
Nachtrag:

Das Schreiben von unserem Nachbarn war ja anonym,stand nur unten drunter von vielen Anwohnern.Keine Unterschrift,Adresse oder sonstiges.Jetzt habe ich mich heute mit einem Nachbarn unterhalten der auch Hunde hat und der hat uns einen Tip gegeben wer der "Verfasser" des Schreibens war.Hatte selbst auch schon negative Erfahrungen zwecks Hunde mit ihm gemacht.Auf jeden Fall hat dieser Verfasser wohl versucht Unterschriften gegen meine Eltern zu sammeln und es hat wohl keiner unterschrieben.Daher wahrscheinlich auch jetzt das Anonyme,in der Gruppe ist man ja bekanntlich stark,aber alleine?Ich finde es nur einfach ziemlich feige :((( Trotzdem rege ich mich ziemlich darüber auf.


Liebe Grüße

Manu & Zoo

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Hallo,

mal ein ganz anderer Vorschlag. Wie wäre es, wenn ihr den Zeitungsmann bzw. die die immer um diese "unchristliche" Zeit kommen, bittet die Hunde durch Leckerchen zu bestechen. Vielleicht wäre es doch auf diese Art und Weise möglich, dass die Hunde dann zu diesen Zeiten nicht mehr bellen, da sie sich auf die Person freuen??

Ich denke wenn sie am Tag normal anschlagen, dürfte es doch kein Problem geben, aber ich glaube ich würde mich als Nachbar auch bedanken wenn ich jeden Morgen um 4.30 Uhr durch Bellen geweckt werde.

Versucht es doch einfach mal und vielleicht freut sich der Zeitungsmensch auch, wenn er früh morgens nicht mehr angebellt wird.

Connie
 
Hi Ihr Lieben,

ist mir grade so in den Sinn gekommen.

Wenn es nur um die Zeitung geht, ist es für Euch unvorstellbar, das Abo abzubestellen und die Zeitung am Kiosk zu besorgen?

Wie gesagt, wenn es "nur" um die Zeitung geht würde ich mir den Ärger verkneifen und die zu erwartenden Anwaltskosten könnte man vielleicht besser spenden.

War halt so'n Gedanke.

Zu Vera:

das stimmt, hab auch mal im Netz geforscht. Es gibt unterschiedliche Urteile mit unterschiedlichen Zeiten.

Zwischen 22 und 8 Uhr kein Gebelle
Zwischen 21 und 6 Uhr kein Gebelle
Zwischen 13 und 15 Uhr eh nicht

Manche sagen 30 Minuten unterteilt in jeweils 10 Minuten kann man keinem Hund verwehren.

Aber wie gesagt, ein generelles Urteil gibt es nicht.

LG Melli
 
Hi Melli,
ich hab erst gestern etwas über Lärmbelästigung durch Kinder in der Wohnung im der Glotze gesehen.Gesetzlich geregelte Ruhe ist von 22-6.Alles Andere, so etwa die vielzitierte "Mittagsruhe" ist nicht in Gesetzen geregelt!Da dürfen Kinder auch bis zu vier Stunden "falsch" Blockflöte spielen.
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.
@ Manu:
bei uns leben vier Hunde auf dem Grundstück:wenn im Vorderhaus jemand eine Zeitung in den Brifkasten werfen würde,ständen 2 Hunde "Gewehr bei Fuss" und würden richtig Rabbatz machen.Das würde unsere 2 Hunde zu Unterstüzungsmassnahmen animieren *fg*
Unsere Briefkästen haben wir deshalb aussen am Zaun angebracht und haben deshalb Ruhe.

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Wolfgang,Angela,Sabrina
Rambo+Gina
online.dll
 
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