Nein, musst du natürlich nicht. Mir ging es nur um die Kosten.
Ich hab die Honorare, so weit ich sie überblicke, für beide Fälle mal oben in den Beitrag editiert.
Was Konkretes habe ich nur für die PKV gefunden, weil ich gerade nichts zum aktuell gültigen Honorarverteilungsmaßstab finde.
Jedenfalls sind Infusionen in beiden Fällen keine Leistungen, von denen ein Arzt "reich" wird.
Und regelmäßige Kontrolluntersuchungen auch nicht. Die sind nämlich mit der Erstuntersuchung idR abgegolten. Für das Honorar des Arztes ist es also komplett unerheblich, wie oft er dich noch zur Verlaufskontrolle einbestellt.
"Reich" wird ein Arzt entweder über IgEL-Leistungen - oder darüber, dass er so viele Patienten wie möglich durchschleust, bist zur Erreichen seiner Obergrenze (zumindest bei den Gesetzlich versicherten Patienten).
Aber einen Patienten im Quartal öfter kommen zu lassen - bringt in der Regel mW nicht so viel.