Familie aus Unna,kämpft um ihren Hund

Das ist zB etwas, was ich irgendwie verstehen kann, wenn man das nicht schnallt.
Man liest vielleicht "berechtigtes Interesse" und kann sich darunter nicht so richtig was vorstellen. Man denkt: "Ich hab Interesse, was soll daran unberechtigt sein?"

Stimmt zwar, aber es wird kein "berechtigtes" Interesse verlangt, sondern ein "besonderes". Und da sollte es doch zumindest so sehr klingeln, daß ich da wenigstens mal nachhake. Das steht da ja nicht zum Spaß und für ein "besonderes privates Interesse" wird sogar ein konkretes Beispiel genannt (Nutzung als Wachhund). Warum die Möglichkeit des Erwerbs aus dem Tierheim komplett verschwiegen wird, ist allerdings sehr fragwürdig.
 
  • 26. April 2024
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Hi guglhupf ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wenn das so ist, dann kann da natürlich nichts Konkretes stehen :wtf:
Eigentlich eine lustige Sache. Es werden ja in einigen BL Beispiele genannt.
"Als Wachhund" geht einfach so natürlich nicht durch. Denn man kann auch jeden anderen Hund als Wachhund nehmen und außerdem muss man begründen warum man einen braucht. Es gab einen Fall, in dem hat ein HH im Außenbereich lebend, das so begründet, dass ein Kampfhund am gefährlichsten und eindrucksvollsten ist und deswegen besser geeignet als ein anderer Hund. Ging durch :D
 
Eigentlich eine lustige Sache. Es werden ja in einigen BL Beispiele genannt.
"Als Wachhund" geht einfach so natürlich nicht durch. Denn man kann auch jeden anderen Hund als Wachhund nehmen und außerdem muss man begründen warum man einen braucht. Es gab einen Fall, in dem hat ein HH im Außenbereich lebend, das so begründet, dass ein Kampfhund am gefährlichsten und eindrucksvollsten ist und deswegen besser geeignet als ein anderer Hund. Ging durch :D

Ähm ja... lachen? Kopfschütteln? Weinen? Kopf gegen die Wand?
Das ist alles so hohl...
 
Stimmt zwar, aber es wird kein "berechtigtes" Interesse verlangt, sondern ein "besonderes". Und da sollte es doch zumindest so sehr klingeln, daß ich da wenigstens mal nachhake. Das steht da ja nicht zum Spaß und für ein "besonderes privates Interesse" wird sogar ein konkretes Beispiel genannt (Nutzung als Wachhund).

Ich glaube, du setzt zu viel voraus :rotwerd:
 
Warum die Möglichkeit des Erwerbs aus dem Tierheim komplett verschwiegen wird, ist allerdings sehr fragwürdig.
damit wären wir dann bei dem öffentlichen Interesse:
Öffentliches Interesse
Ein öffentliches Interesse an der Haltung aus Gründen des Tierschutzes liegt in der Regel vor, wenn ein Hund aus einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung an eine Privatperson vermittelt werden soll. In derartigen Fällen hat die Erlaubnisbehörde durch entsprechende Nebenbestimmungen sicherzustellen, dass die Vorschriften des Landeshundegesetzes eingehalten werden (vgl. Nr. 4.4).

Ebenso kann im Einzelfall ein öffentliches Interesse angenommen werden, wenn nach der übereinstimmenden Überzeugung der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde und des zuständigen Veterinäramtes der Verbleib eines gefährlichen Hundes bei der Antrag stellenden Person aus Gründen des Tierschutzes, insbesondere zur Vermeidung eines Tierheimaufenthaltes bei einer bereits länger andauernden, gefestigten Hund-Halter-Beziehung, angezeigt ist und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Daraus ergibt sich für mich bzw. mein Verständnis durchaus ein Ansatz die HH in diesem Fall zu erlauben. Denn alle anderen Auflagen hat der Mann ja beigebracht.
Edit: Ein TH Hund darf vermittelt werden, da öffentliches Interesse besteht und andererseits zieht man Hunde ohne Not ein um sie in ein TH zu bringen..irgendwie unlogisch.
 
damit wären wir dann bei dem öffentlichen Interesse:
Öffentliches Interesse
Ein öffentliches Interesse an der Haltung aus Gründen des Tierschutzes liegt in der Regel vor, wenn ein Hund aus einem Tierheim oder einer ähnlichen Einrichtung an eine Privatperson vermittelt werden soll. In derartigen Fällen hat die Erlaubnisbehörde durch entsprechende Nebenbestimmungen sicherzustellen, dass die Vorschriften des Landeshundegesetzes eingehalten werden (vgl. Nr. 4.4).

Ebenso kann im Einzelfall ein öffentliches Interesse angenommen werden, wenn nach der übereinstimmenden Überzeugung der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde und des zuständigen Veterinäramtes der Verbleib eines gefährlichen Hundes bei der Antrag stellenden Person aus Gründen des Tierschutzes, insbesondere zur Vermeidung eines Tierheimaufenthaltes bei einer bereits länger andauernden, gefestigten Hund-Halter-Beziehung, angezeigt ist und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Daraus ergibt sich für mich bzw. mein Verständnis durchaus ein Ansatz die HH in diesem Fall zu erlauben. Denn alle anderen Auflagen hat der Mann ja beigebracht.
Edit: Ein TH Hund darf vermittelt werden, da öffentliches Interesse besteht und andererseits zieht man Hunde ohne Not ein um sie in ein TH zu bringen..irgendwie unlogisch.

Das steht so aber nicht im Text des Gesetzes. Oder hab ich das überlesen ?
 
Das steht so aber nicht im Text des Gesetzes. Oder hab ich das überlesen ?
doch steht so da..runterscrollen


Edit ach so..nee nu weiß ich was du meinst. Sind Verwaltungsvorschriften NRW zum LHG..aber um NRW geht es ja auch oder hab ich das falsch verstanden?
 
ich hab das fett markiert was ich meine...davon ab..doch ein viertel Jahr kann durchaus ausreichen.
Das fett markierte käme zum Tragen, wenn die Nachbarn der Familie bsp. den Hund jetzt aufnehmen wollen würden. Die könnten das dann beim OA beantragen und hätten Chancen auf ne Halteerlaubnis, da so der Umweg ins TH und auch Kosten gespart werden.
Für den Halter ist der Zug mit dem illegalen Erwerb abgefahren, da nicht zuverlässig.
 
Edit: Ein TH Hund darf vermittelt werden, da öffentliches Interesse besteht und andererseits zieht man Hunde ohne Not ein um sie in ein TH zu bringen..irgendwie unlogisch.
Irgendwie aber auch logisch. Man nimmt sie denen ab, die das Gesetz nicht einhalten, weil man das Gesetz nun mal hat und also auch durchsetzen muss. Man gibt sie denen, die sich gesetzeskonform verhalten, weil man sie dann nicht mehr auf der Tasche hat.
 
doch steht so da..runterscrollen

Dieses Textmonster (was eine Herausforderung ist, zu lesen und zu verstehen) ist doch aber eher eine Erläuterung des Gesetzes, oder ? Im eigentlichen Gesetzestext ist kein Wort von Tierheim zu lesen.

Da sind wir wieder an dem Punkt, wie viel Recherche zumutbar oder zu erwarten ist.

edit: edit zu spät gesehen ;)
 
Dieses Textmonster (was eine Herausforderung ist, zu lesen und zu verstehen) ist doch aber eher eine Erläuterung des Gesetzes, oder ? Im eigentlichen Gesetzestext ist kein Wort von Tierheim zu lesen.
Sicher. Steht ja auch drüber: Verwaltungsvorschriften. Also Anwendungsvorschriften für die Beamten, die das Gesetz umzusetzen haben.
 
Sind Verwaltungsvorschriften NRW zum LHG..aber um NRW geht es ja auch oder hab ich das falsch verstanden?

Wie auch immer. Wenn man über "besonderes Interesse" stolpert und das googelt, findet man nach 1-2 Sekunden deinen Link. Also wenn man will, kann man alles erfahren.

Aber jetzt mal nebenbei, dieser Erlass, für Hundehaltung (!). Das glaubt doch im Ausland kein Mensch, wie wir hier abgehen. :lol:
 
Da sind wir wieder an dem Punkt, wie viel Recherche zumutbar oder zu erwarten ist.
Tja...wie man sieht ist es auch Interpretationssache. Ach egal...ich finde es nach wie vor Shice Hunde aus den Familien zu nehmen wegen so einer Kacke. Kann ja jeder sehen wie er möchte.
Ich weiß nur zu genau, wie sich das angefühlt hat, als damals nach HH alles drunter und drüber ging und ich täglich schreckliche Ängste ausgestanden habe, weil ich damit rechnete das man mir meine Hunde wegnimmt. Oft genug ist es passiert, und weder die Leute noch die Tiere hatten sich was zuschulden kommen lassen..war halt plötzlich erlaubt...das habe ich ständig vor Augen, vll. bin ich da deswegen anders gestrickt k.A.
 
Aber jetzt mal nebenbei, dieser Erlass, für Hundehaltung (!). Das glaubt doch im Ausland kein Mensch, wie wir hier abgehen. :lol:
Naja, das ist aber mittlerweile eine Mär, dass nur D so abgeht. In vielen anderen Ländern wird dann aber einfach getötet und "fertig".
 
Naja, das ist aber mittlerweile eine Mär, dass nur D so abgeht. In vielen anderen Ländern wird dann aber einfach getötet und "fertig".

Mir gings um den Text im Erlass. Ich glaube nicht, daß es etwas vergleichbares auf der Welt gibt. Und das ist ja nur ein Bundesland.
 
Ich weiß nur zu genau, wie sich das angefühlt hat, als damals nach HH alles drunter und drüber ging und ich täglich schreckliche Ängste ausgestanden habe, weil ich damit rechnete das man mir meine Hunde wegnimmt. Oft genug ist es passiert, und weder die Leute noch die Tiere hatten sich was zuschulden kommen lassen..war halt plötzlich erlaubt...das habe ich ständig vor Augen, vll. bin ich da deswegen anders gestrickt k.A.
Das ist aber in keinster Weise das, was diesem Halter hier passiert ist. Der hat diesen Hund entgegen langjährig bestehender und bekannter Bestimmungen geholt.
 
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