Familie aus Unna,kämpft um ihren Hund

Stimmt ja, aber wirklich bringen tut es nichts, genauso wenig wie die Listen und Auflagen etwas an Beißvorfällen ändert. Klar heißt das im Umkehrschluss nicht, das man deshalb lustig Gesetze brechen darf/soll, das behaupte ich auch gar nicht. Nur einen Einzug des Hundes, das finde ich blöde, weil es den Falschen (wenn man so will) bestraft. Versteht keiner wie ich das meine?

Doch natürlich verstehe ich deinen Standpunkt.... bin aber anderer Meinung. :)
 
  • 29. März 2024
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Hi Pyrrha80 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Versteht keiner wie ich das meine?
Doch, ich denke schon, aber das einzig sinnvolle Plädoyer ist in dem Zusammenhang das für die Abschaffung der Listen bzw. der entsprechenden Auflagen. Bei bestehenden Gesetzen dafür zu plädieren, sie einfach nicht durchzusetzen, zäumt das Pferd vom falschen Ende auf. Das kann man von deutschen Behörden nicht ernsthaft verlangen.
 
Hä? Wie kommst du darauf?

Weil du mich zitierst und dann so einen Text schreibst:

"Aber beruhigt euch..eurem Gerechtigkeitsinn wird doch Genüge getan..Hund landet im TH, Tierhalter bekommt sie auf den Sack..Welt wieder in Ordnung :lol: "

Find ich extrem unfreundlich. Hatten wir neulich bei dem Park-Garagen-Thema schon mal ähnlich.
 
Ich kann verstehen, dass er den Hund lieber gleich abgenommen gehabt hätte (irgendwas stimmt mit der Formulierung nicht).
Das ist das was ich da auch mokiere, nicht die Abnahme ansich. Das ist ja ein klassischer Fall, also fände ich eine klassische Vorgehensweise nachvollziehbar: die Wegnahme. Aber eben GLEICH. Nicht nachdem man ihm alle Auflagen anbringen lässt.
 
Ich kann verstehen, dass er den Hund lieber gleich abgenommen gehabt hätte (irgendwas stimmt mit der Formulierung nicht).
Das ist das was ich da auch mokiere, nicht die Abnahme ansich. Das ist ja ein klassischer Fall, also fände ich eine klassische Vorgehensweise nachvollziehbar: die Wegnahme. Aber eben GLEICH. Nicht nachdem man ihm alle Auflagen anbringen lässt.

Das ist dann wahrscheinlich der Sachbearbeiterin und ihrer Güte anzulasten. Dadurch wurde das Ganze wohl verschleppt. Wenn es so ist, tut sie mir leid, denn sie hatte sicher nix Böses im Schilde.
 
Weil du mich zitierst und dann so einen Text schreibst:

"Aber beruhigt euch..eurem Gerechtigkeitsinn wird doch Genüge getan..Hund landet im TH, Tierhalter bekommt sie auf den Sack..Welt wieder in Ordnung :lol: "

Find ich extrem unfreundlich. Hatten wir neulich bei dem Park-Garagen-Thema schon mal ähnlich.
Zum einen hab ich bereits geschrieben das ich dachte das ich gemeint gewesen bin und warum..das war der Grund weswegen ich dich zitierte..und was das andere angeht, da steht doch euch, also Plural war nicht auf dich explizit gemünzt, nur der erste Satz, als ich fragte wo ich das schrieb..und zum Garagenthema... solltest du nochmal nachlesen ;) Da warst du diejenige die mich anranzte von wegen ich solle mich abregen wenn ich nicht betroffen wäre..fand ich damals unfreundlich und hab es auch so bewertet ;) Ich bin aber nicht nachtragend, von daher..nein ich hab ganz und gar nichts gegen dich oder dergleichen im Gegenteil :)
Freundschaft? :fuerdich:
 
ihrer Güte anzulasten. Dadurch wurde das Ganze wohl verschleppt. Wenn es so ist, tut sie mir leid, denn sie hatte sicher nix Böses im Schilde.
Also...es ist ihr Job diese Dinge zu entscheiden. Das hat nichts mit Güte zu tun, sondern mit Sachkenntnis. Wenn sie sich nicht sicher ist, ob das durchgeht...kann sie nachfragen. Bevor sie Leute zu X Ämtern schickt und Sachen anbringen lässt, die eh keiner sehen will.
 
Zum einen hab ich bereits geschrieben das ich dachte das ich gemeint gewesen bin und warum..das war der Grund weswegen ich dich zitierte..und was das andere angeht, da steht doch euch, also Plural war nicht auf dich explizit gemünzt, nur der erste Satz, als ich fragte wo ich das schrieb..und zum Garagenthema... solltest du nochmal nachlesen ;) Da warst du diejenige die mich anranzte von wegen ich solle mich abregen wenn ich nicht betroffen wäre..fand ich damals unfreundlich und hab es auch so bewertet ;) Ich bin aber nicht nachtragend, von daher..nein ich hab ganz und gar nichts gegen dich oder dergleichen im Gegenteil :)
Freundschaft? :fuerdich:

Ich will das nicht wieder aufwärmen, also alles schick und ich lerne, deine Art zu schreiben etwas distanzierter zu betrachten.
 
Hm ja, was aber ja auch nicht so ganz korrekt wäre? Der Typ hat, egal wie er aussieht, alle Auflagen erfüllt, einen IQ- Test machen Tierheime (nachweislich :D ) nicht bei Vermittlungen.

Es geht nicht um das Erfüllen der Auflagen, sondern um sein Aussehen und viele Tierheime urteilen danach und er sieht - und das kann man nicht leugnen - eben doch aufgrund seines ungünstigen Tattoos doch sehr nach Klientel aus.

@BlackCloud : Warum? Wegen einem Tattoo im Gesicht? Ganz klar, dass es total bescheuert war den Hund zu kaufen, aber das Aussehen des Halters hat damit ja wohl eher nix zu tun. Ich kenne zwei Leute, die sind von Kopf bis Fuß tätowiert und haben drei Hunde. Für mich sind sie total tolle Hundehalter.

Tierheime gehen eben doch sehr häufig nach Aussehen und jemand, der ein Tattoo mitten im Gesicht hat, gehört eben automatisch zu dem Klientel, wo man die Hunde nicht sehen will. Mir fallen auf Anhieb gleich mehrere Tierheime ein, die ihn als Interessent für nen Listi abgelehnt hätten.
Und natürlich kommt es nicht auf das Aussehen an, aber ich persönlich finde Tattoos mitten im Gesicht einfach unsagbar dumm und denke deswegen oberflächlich betrachtet auch nicht direkt das Beste von der Person. Von daher kann ich verstehen, wenn er abgelehnt werden würde :rolleyes:
 
Ich will das nicht wieder aufwärmen, also alles schick und ich lerne, deine Art zu schreiben etwas distanzierter zu betrachten.
Wenn du dich nach wie vor ungerecht behandelt fühlst von mir, dann spreche ich dich zukünftig eben nicht mehr an..dann mußt du nichts distanzierter betrachten und ich mir keinen Korb einfangen weil ich dir die Hand gereicht habe..beiden geholfen :)
 
Hat zwar nur entfernt mit diesem Fall zu tun, aber ich finde die Gesetze so wie sie sind einfach besch*ssen.
Man sollte dem Vermehrer-Gesindel den Riegel vorschieben und nicht die Rasse verbieten, damit wäre weit mehr geholfen.

Käme der Hund vom seriösen Züchter, hätte der Halter ihn gar nicht verkauft bekommen, weil: Bundesland des Halters. Punkt, aus, Ende.
Und gäbe es diese mistige Liste nicht dann hätte der Züchter entschieden ob dieser Mensch geeignet für seine Hunde ist oder nicht.
Aber hätte, hätte,.. Ich weiß. Wieder mal meine Wunschvorstellung.
 
;)
Hat zwar nur entfernt mit diesem Fall zu tun, aber ich finde die Gesetze so wie sie sind einfach besch*ssen.
Man sollte dem Vermehrer-Gesindel den Riegel vorschieben und nicht die Rasse verbieten, damit wäre weit mehr geholfen.

Käme der Hund vom seriösen Züchter, hätte der Halter ihn gar nicht verkauft bekommen, weil: Bundesland des Halters. Punkt, aus, Ende.
Und gäbe es diese mistige Liste nicht dann hätte der Züchter entschieden ob dieser Mensch geeignet für seine Hunde ist oder nicht.
Aber hätte, hätte,.. Ich weiß. Wieder mal meine Wunschvorstellung.


:girl_pinkglassesf:

Aber natürlich hast du Recht
 
Und wie gut er sich informiert hat..
Kann man eigentlich recherchieren, welche Auflagen man für einen Listi erfüllen muss, ohne über das "berechtigte Interesse" zu stolpern?
Ich bezweifle das.
Ergo gehe ich davon aus, dass er informiert war und hoffte, mit seiner Geschichte durchzukommen.
 
Kann man eigentlich recherchieren, welche Auflagen man für einen Listi erfüllen muss, ohne über das "berechtigte Interesse" zu stolpern?

Das ist zB etwas, was ich irgendwie verstehen kann, wenn man das nicht schnallt.
Man liest vielleicht "berechtigtes Interesse" und kann sich darunter nicht so richtig was vorstellen. Man denkt: "Ich hab Interesse, was soll daran unberechtigt sein?" und latscht los, Hund kaufen.
Also, wenn man schlau ist und um die Ecke denkt, guckt man natürlich noch mal nach was das bedeutet, aber nun ja...

Der Gesetzgeber hätte sich einen Gefallen getan, das genau direkt im Gesetz zu definieren.
 
Der Gesetzgeber hätte sich einen Gefallen getan, das genau direkt im Gesetz zu definieren.
Dann hätte er es nicht durchbekommmen :D Das "berechtigte Interesse" wurde aufgenommen, weil ein komplettes Verbot nicht durchgegangen wäre. Man musste also etwas schaffen, was kein direktes Verbot ist, aber dennoch die Haltung so gut wie unmöglich macht. Da das ansich keinen Sinn macht, konnte man nur schwer etwas KLAR formulieren, was nicht wieder einem Verbot gleichkommt. :lol:
 
Schon mal "richtige" Paragraphen gelesen? Das Landeshundegesetz ist eigentlich schon für "Doofe" formuliert und nicht schwer zu verstehen.
In diesem Fall ist meine Meinung aber trotzdem, dass man die Genehmigung zur Haltung nach dem ganzen Gedusel erteilen sollte. Natürlich jetzt blöde, dass die Presse berichtet hat. Da wird das OA wahrscheinlich keinen Rückzieher machen (können). Schön dumm gelaufen das Ganze.
 
Dann hätte er es nicht durchbekommmen :D Das "berechtigte Interesse" wurde aufgenommen, weil ein komplettes Verbot nicht durchgegangen wäre. Man musste also etwas schaffen, was kein direktes Verbot ist, aber dennoch die Haltung so gut wie unmöglich macht. Da das ansich keinen Sinn macht, konnte man nur schwer etwas KLAR formulieren, was nicht wieder einem Verbot gleichkommt. :lol:

Wenn das so ist, dann kann da natürlich nichts Konkretes stehen :wtf:
 
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