Familie aus Unna,kämpft um ihren Hund

hm - ich weiß nicht
Sie hat ihm gesagt, was er vorlegen muss, um die Genehmigung zu beantragen.
Das impliziert für mich, dass es eine Möglichkeit gibt, den Hund genehmigt zu bekommen.
Und das tut es doch nicht mehr, weil nicht aus dem Tierheim, oder?

Aber wahrscheinlich kann sie als Sachbearbeiterin halt nicht einfach und endgültig entscheiden.

Aber vielleicht wollen die sich auch einfach nicht für dumm verkaufen lassen ? Es ist eine Sache, sich über die Anschaffung eines Listenhundes in NRW gar nicht zu informieren und gegen die Wand zu fahren, eine andere, sich darüber zu informieren, nach Selbsteinschätzung alle erforderlichen Auflagen zu erfüllen und ausgerechnet die wichtigste Auflage zu übersehen. Find ich wenig glaubhaft.
 
  • 24. April 2024
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Hi guglhupf ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich bleibe dabei, lässt das Ordnungsamt (welches ja keinerlei rechtliche Möglichkeiten hat, den Hund zu erlauben) hier eine Ausnahme zu, schafft es einen Präsidenzfall auf den sich ja dann jeder berufen könnte und das Gesetz wäre das Papier nicht wert...
Die Gefahr wäre wie gesagt, gering wenn man es nicht publik macht, was jetzt natürlich nicht mehr möglich ist.

Und ja, der Hund ist natürlich blau - das setzt dem ganzen (für mich) ja noch die Krone auf und zeigt, wie tierfreundlich der HH ist :wand:
oder unwissend ;)
Du darfst gerne sacksauer auf den Typen sein, ändert aber nichts daran das der Hund es ausbaden muß..und damit ist niemandem geholfen..man hat seine Schadenfreude gg dem Typen, man hat dem Gesetz Genüge getan that's it..es wird nichts ändern..denn er war nicht der erste und wird nicht der letzte sein, der so etwas macht, egal wie streng das OA handelt oder nicht.
 
Die Gefahr wäre wie gesagt, gering wenn man es nicht publik macht, was jetzt natürlich nicht mehr möglich ist.


oder unwissend ;)
Du darfst gerne sacksauer auf den Typen sein, ändert aber nichts daran das der Hund es ausbaden muß..und damit ist niemandem geholfen..man hat seine Schadenfreude gg dem Typen, man hat dem Gesetz Genüge getan that's it..es wird nichts ändern..denn er war nicht der erste und wird nicht der letzte sein, der so etwas macht, egal wie streng das OA handelt oder nicht.

Du bist einfach zu nett :D (und ich ein kümmelspaltender Buchhalter ;) )
 
Aber vielleicht wollen die sich auch einfach nicht für dumm verkaufen lassen ? Es ist eine Sache, sich über die Anschaffung eines Listenhundes in NRW gar nicht zu informieren und gegen die Wand zu fahren, eine andere, sich darüber zu informieren, nach Selbsteinschätzung alle erforderlichen Auflagen zu erfüllen und ausgerechnet die wichtigste Auflage zu übersehen. Find ich wenig glaubhaft.
ja, das stimmt natürlich
Zumal er ja auch in der Erklärung, die er auf der Gemeinde abgegeben und unterschrieben hat, dass ihm nicht bekannt war, dass er einen Hund nur aus dem Tierheim haben darf.
Ab da wusste er es also definitiv und hätte für sich da schon die notwendigen Konsequenzen ziehen können
 
"Ich bin kein naiver Blödmann, der auf Gutdünken einen Hund aus Niedersachsen von einem Privatman kauft und vorher weiß, dass er ihn nicht behalten darf. Das macht doch keinen Sinn."
Nein, Sinn macht es nicht. Nur hätte er, da er ja kein naiver Blödmann ist, da vorher drauf kommen sollen.

Dem hält H. aber entgegen: Diese Tierarztkosten seien NICHT angefallen, hätte die Stadt der Familie den Welpen sofort bei ihrer Selbstanzeige fortgenommen und nicht erst jetzt nach mehreren Monaten.
Jetzt wirft er der Stadt vor, dass sie ihm den Hund nicht gleich abgenommen haben? Das finde ich schon recht schräg.
 
Überhaupt mit Geld/Kosten zu argumentieren, find ich unglücklich. Ob er sich auch eingehend informiert hat, was mit einem Blauen auf ihn zukommen könnte ?
 
Also wenn das durchgeht, kann man das Gesetz auch gleich abschaffen :lol:

Ich dachte, das sind genau die Fälle, die im TH landen? Hund beim Vermehrer gekauft, aufgeflogen, Hund eingezogen. Ist doch nichts neues, oder hab ich was verpasst?
Warum das jetzt ausgerechnet bei diesem Hund eine besondere Härte sein soll, erklärt sich mir auch nicht. Oder werden alle anderen illegal angeschafften Hunde sofort nach Einzug direkt wieder eingezogen, bevor sie ein "geliebtes Familienmitglied" werden?

Da würden das Amt aber in Erklärungsnot vielen Ex-Haltern von bisher eingezogenen Hunden gegenüber kommen.
 
Warum das jetzt ausgerechnet bei diesem Hund eine besondere Härte sein soll, erklärt sich mir auch nicht.
Wo schrieb ich das denn? Ich finde das immer und grundsätzlich bescheuert und dem Hund gg unfair.
Aber beruhigt euch..eurem Gerechtigkeitsinn wird doch Genüge getan..Hund landet im TH, Tierhalter bekommt sie auf den Sack..Welt wieder in Ordnung :lol:
 
Damit will der Anwalt argumentieren. ;)
ach so..ich dachte ich war gemeint, weil ich ja die einzige hier bin, die für einen Verbleib in der Familie ist. Aber nicht weil gerade dieser Fall ein Härtefall ist, sondern so grundsätzlich. Die Leut sind mir doch wumpe.
 
Und dann holt ihn einer aus dem Tierheim und wird gefeiert, weil er die Bürde und Kosten auf sich nimmt einem blauen Hund ein Zuhause zu geben. Vielleicht sehen wir ihn dann hier in der KSG, die ja der Nabel der Welt ist und dann kann erstmal richtig aufgeklärt werden. :lol:
 
Wo schrieb ich das denn? Ich finde das immer und grundsätzlich bescheuert und dem Hund gg unfair.
Aber beruhigt euch..eurem Gerechtigkeitsinn wird doch Genüge getan..Hund landet im TH, Tierhalter bekommt sie auf den Sack..Welt wieder in Ordnung :lol:

Hab ich dir eigentlich irgendwas getan? :sauer:
 
Genehmigung erteilen, kein Gewese drum machen und fertig ist die Laube. Man sollte die einzelnen Fälle beurteilen und nicht stoisch auf Einhaltung eines sinnlosen Gesetzes beharren.
Macht nur leider im Sinne des Gesetzgebers so gar keinen Sinn. Der Zweck des Gesetzes ist es, diese Käufe zu unterbinden. Ergo muss man auch auf die Einhaltung achten.
 
Macht nur leider im Sinne des Gesetzgebers so gar keinen Sinn. Der Zweck des Gesetzes ist es, diese Käufe zu unterbinden. Ergo muss man auch auf die Einhaltung achten.
Stimmt ja, aber wirklich bringen tut es nichts, genauso wenig wie die Listen und Auflagen etwas an Beißvorfällen ändert. Klar heißt das im Umkehrschluss nicht, das man deshalb lustig Gesetze brechen darf/soll, das behaupte ich auch gar nicht. Nur einen Einzug des Hundes, das finde ich blöde, weil es den Falschen (wenn man so will) bestraft. Versteht keiner wie ich das meine?
 
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