Einige Fragen zum Boxer-Stafford Terrier

Aber wie soll der Hund mit 4 Monaten!!!!!!!! Bitte schon einen Wesenstest haben?

Garnicht erstmal!
DU hast Auflagen zu erfüllen, bevor Du so einen Hund überhaupt erstmal zu Dir nehmen darfst!

Wesenstest, Maulkorbbefreiung, etc werden gemacht oder beantragt, wenn der Hund älter ist, bei uns zB nicht unter 15 Monaten (Wesenstest), eher mit 2 Jahren, wenn die Entwicklung des Hundes weitestgehend abgeschlossen ist.
Auch hier mal bei Deiner Gemeinde nachfragen, wirds vielleicht auch noch Unterschiede geben.:unsicher:
 
  • 9. Mai 2024
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Hi Frankie ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also das währe mal ein bild von ihr, ein besseres hab ich nicht, da sie ja noch nicht bei mir ist.
Wo soll da der Boxer sein?
Auch ein Witz, oder?
Das ist ein 1a Kategorie 1 Hund.....
AmStaff, Pitbull wie auch immer.

Da hat ein Boxer vielleicht bei der Paarung zugeguckt, aber mehr auch nicht.

Aber wie soll der Hund mit 4 Monaten!!!!!!!! Bitte schon einen Wesenstest haben?
Also muss ich den Hund wohl ohne nehmen.
Der Hund wird heute schon zu mir kommen, ich werde sehr gut von meinem Freund und meinem Bekannten unterstützt.

Ich lach mich ja kaputt :eg::sauer:
Hast du heute einen Clown gefrühstückt?
Anders kann ich mir soviel Dummheit nicht erklären.....

Dein Bekannter und dein Freund können dich nicht unterstützen, die sind nämlich anscheinend auch nicht gerade mit Intelligenz gesegnet.

Das Ordnungsamt muß sein OK dazu geben und muß dir sagen, was du zu tun und zu lassen hast.
Macht es das nicht, hälst du illegal einen Kampfhund und verlierst deine Zuverlässigkeit.
Was resultiert daraus?: Keine Haltegenehmigung.

Hast du in irgendeiner Art und Weise überhaupt mal mit dem OA kommuniziert?

Herr laß' Hirn vom Himmel regnen, ich glaub's nicht...... :sauer:
 
Wesenstest, Maulkorbbefreiung, etc werden gemacht oder beantragt, wenn der Hund älter ist, bei uns zB nicht unter 15 Monaten (Wesenstest), eher mit 2 Jahren, wenn die Entwicklung des Hundes weitestgehend abgeschlossen ist.
Das ist in NRW so, kann aber im Bundesland von Cora87 ganz anders sein.

Würden bitte alle bei derartigen Aussagen auf die jeweiligen Regelungen der einzelnen Länder achten...? :rolleyes:

Es hilft niemanden und stiftet nur heillose Verwirrung, wenn jeder fröhlich postet, wie es in seinem eigenen Bundesland geregelt ist.
 
Aber wie soll der Hund mit 4 Monaten!!!!!!!! Bitte schon einen Wesenstest haben?

Garnicht erstmal!
DU hast Auflagen zu erfüllen, bevor Du so einen Hund überhaupt erstmal zu Dir nehmen darfst!

Du kannst den Hund nicht einfach nehmen, du mußt dich an das OA wenden und die sagen dir, wie du vorzugehen hast.
Punkt.

Ich habe dir bereits vor Tagen gesagt, wende dich mal an das
Aber neeee, das ist ja zuviel verlangt.

Da kriege ich echt Brechreiz.
 
Hast du schon mal geschaut wo die her sind? die können mir auch nicht wirklich helfen und die Tierheime bei uns in der nähe, über die muss man gar nicht anfangen zu reden............
 
Hast du schon mal geschaut wo die her sind? die können mir auch nicht wirklich helfen und die Tierheime bei uns in der nähe, über die muss man gar nicht anfangen zu reden............

Darum geht es doch gar nicht.
Das ist ein Tierheim in BW und die wissen, wie der Hase läuft und können dich aufklären.

Im Endeffekt ist aber wichtig, was das Ordnungsamt will. Die sind das Zünglein an der Waage.
Mit denen mußt du kommunizieren und was die sagen ist das Maß der Dinge.
 
hast auchh wider recht, aber ich glauub es währe besser wenn ich in stuttgart anrufe. das mach ich nchher mal
 
Nochmal eine ganz klare Frage an dich:

Hast du jemals schon mal ein Gespräch mit dem Ordnungsamt geführt wegen dieser Sache?
 
Hast du jemals schon mal ein Gespräch mit dem Ordnungsamt geführt wegen dieser Sache?
Würde ich auch mal dringend raten und auch dringend mal die Verordnung für Dein Bundesland lesen!
Da steht nämlich auch schonmal drin, was Du alles erfüllen und beantragen musst, BEVOR Du so einen Hund zu Dir nehmen darfst!
 
aber es hieß ja weiter oben, das ich den Hund ohne wesenstest von Privat nicht nehmen darf

Lies doch mal die Verrodnung , da steht ganz klar drin das bis zum alter von 6 Monaten darfst du ihn ohne Verhaltenstest halten.


Nicht erlaubnispflichtig ist die Haltung von Jungtieren bis zu sechs Monaten, da diese noch nicht gefährlich sind und einem Verhaltenstest sinnvoll nicht unterzogen werden können. Dennoch sind die Besitzer verpflichtet, die Tiere sicher zu halten und zu führen und der Ortspolizeibehörde beispielsweise den Verkauf eines Welpen zu melden

Ab 6 Monaten dann Verhaltenstest, den du zwischen 15 und 18 Monaten dann wiederholen must.
 
An alle,

1. man braucht in BW die Haltegenehmigung für einen Kampfi nicht vorher beantragen.
Außerdem solange der Hund nicht Älter wie 6 mon ist schongarnicht.

2. Ist der Hund z.Bsp. aus dem Tierschutz, informiert das Tierheim das zust. OA über den Halterwechsel und das Ordnungsamt informiert sich über die betreffende Person
und erteilt beim entsprechender Eignung (blütenreines pol. Führungszeugniss) die Haltegenehmigung. Und da gibts kein schriftstück und das kostet auch nix.

3.Ist der Hund von Privat, muss der Vorbesitzer das OA über den Halterwechsel in kenntniss setzen, mit Name und Anschrift der neuen Besitzers.
Dessen Führungszeugniss wird dann überprüft und entweder bekommt ne Haltegenehmigung oder eben nicht( falls er schon mal mit dem Gesetz in konflikt getreten ist...)
Außerdem informiert die Gemeinde in der der Hund gemeldet wird automatisch das zuständige OA über die Haltung eines Liste 1 Hundes. Somit kann es garnicht dazu kommen dass das OA darüber nicht bescheid weiß.
Und wie gesagt es gibt kein Schriftstück für die Haltegehmigung in BW.

Ich habe meinem Tyson (bild unten) aus dem Tierheim und ich musste keine Haltegenehmigung beantragen mein sondern meine personalien wurden dem OA übermittelt. Und haben dann meine Daten bei der Polizei überprüfen lassen und da ich noch nie mit der Staatsgewalt zu tun hatte, durfte ich Tyson Halten!!!

Ich denke mal das es in jedem Bundesland anders ist. Also schreibt doch bitte nicht davon wie es in RLP oder NRW usw. abläuft... Das ist in BW nicht so wie bei euch!!!!

Sie kann den Hund holen. Und muss dann die Haltung dem OA Göppingen melden.
Und wenn sie immer schön brav war warum sollte sie den Hund nicht halten dürfen.
Sie muss in BW auch keinen Sachkundenachweis erbringen.

Bitte verwirrt das Mädel nicht so!!!!

Ach und Legolas!!!
Man Kann viel aus ner Hundeverordnung rauslesen. Es dürfen keine Liste 1 Hunde in BW gezüchtet werden.
Auch wenn der Hund nen Wesentest bestanden hat und die ungefährlichkeit des einzelnen Tieres bewiesen ist. So gehört er doch aufgrund der Rassezugehörigkeit zu den Kampfhunden, unabhängig vom Wesenstest und da ist nun mal laut Hundeverordnung die Züchtung derartiger Rassen verboten!!!
 
das stimmt nicht! es darf mit wesensgetesteten hunden gezüchtet werden, weil sie dann nicht mehr zu den kat.1 hunden gehören.
das weiss ich ganz sicher, da ich mal eine kontrolle gemacht habe und die orga für dich ich tätig war, die polizei verständigt hat, weil die asis mit kat.1 hunden gezüchtet haben. die polizei kam dazu und bestätigte mir, dass die hündin nen wesenstest hat und es somit nicht strafbar ist und völlig in ordnung geht.
 
Ach und Legolas!!!
Man Kann viel aus ner Hundeverordnung rauslesen. Es dürfen keine Liste 1 Hunde in BW gezüchtet werden.
Auch wenn der Hund nen Wesentest bestanden hat und die ungefährlichkeit des einzelnen Tieres bewiesen ist. So gehört er doch aufgrund der Rassezugehörigkeit zu den Kampfhunden, unabhängig vom Wesenstest und da ist nun mal laut Hundeverordnung die Züchtung derartiger Rassen verboten!!!


Das stimmt definitv das man mit Liste1 Hunden mit bestandenem Verhaltenstest züchten darf, und das habe ich nicht herausglesen sonder ist Fakt.

Schau doch mal in die GBF -Gesellschaft der Bullterrierfreunde - da gibt es z. B. etliche Züchter von Bullterrieren in BaWü - glaubst du das die da lustig gegen das Verbot züchten ?
 
Sorry, ich hatte keine Zeit, die ganzen 6 Seiten zu lesen...Falls ich jetzt irgendetwas wiederholen sollte.

Ne Anmerkung hab ich aufm Herzen:
Hier stand was, dass ein Amtsveterinär ein Rassegutachten erstellen kann.
Wie soll das gehen? Ein wirkliches Gutachten geht ja wohl nur mittels genet. Fingerabdruck, Vaterschaftstest etc.
Der Amtstierarzt braucht also Vergleichsmaterial, eine Probe des Staff-Elternteils, bei der kein Zweifel besteht, dass es sich um einen Staff handelt.

Ein Gutachten vom Amtsvet. oder einem vereidigten Sachverständigen wird anhand des Phänotyps erstellt.

Ein genetischer Fingerabdruck kann nur gemacht werden, wenn man die Eltern des Hundes kennt und vor allem, wenn man das nötige Kleingeld dafür hat.

Da dies aber in 99% der Fälle nicht der Fall ist, wird anhand der Optik des Hundes beurteilt.

Das ist nun mal so.

Hier bei uns (Großstadt in BW) springen genug Pits und Staffs rum, von denen garantiert nicht alle offiziell sind. Juckt die Behörden weniger.
Denkst du..... :unsicher:

Wieso unterstellst du all diesen Leuten, das sie ihren Hund bestimmt nicht richtig angemeldet haben? :unsicher:

Wenn es dir egal ist, was mit deinem Hund passiert, wenn er falsch angemeldet ist / du nicht die Auflagen erfüllst, dann kannst du das ja ruhig so machen.
Ist ja wurscht, wenn er dann im Tierheim landet :rolleyes:

Mal wieder Zeit für ein Fullquote...
1. Niemand kann dir beweisen, dass dein Hund ein Mix aus Rasse x und y ist, es sei denn...das sagte ich selbst schon.

2. Ich unterstelle "all den Leuten" nichts, ich hab nur meine Erfahrungen gemacht, dass urplötzlich extrem viele Boxermischlinge unterwegs waren. Und die sind immer noch unterwegs.

3. siehe.1. Daher im Zweifelsfall auf die Hinterbeine stellen. Hat ne gute Bekannte von mir gemacht, die hat ihren Hund immer noch.

Also, midvi: Es kann nicht die Rede davon sein, dass es mir wurscht ist, was meinem Hund passiert. Ich weiß nicht, wie das bei dir, an deinem Wohnort ist, aber hier bei uns muss was passieren, um den ganzen Bullshit (Einschreiten der Behörden) loszutreten. Hier bei uns fahren die Streifenwagen nicht durch die Gegend, halten Hundehalter an und lassen sich erfüllte Auflagen vorweisen.

Ich habe das vollste Verständnis für Halter von Pits & Co, wenn sie sich gegen die Diskriminierung ihrer Hunde mittels zivilen Ungehorsams wehren, sprich, ihre Hunde nicht offiziell als Listenhunde anmelden. Das bedeutet natürlich: verantwortungsvolles Verhalten den Mitmenschen und -hunden gegenüber.
Zitat:
Zitat von Acela
Hier bei uns (Großstadt in BW) springen genug Pits und Staffs rum, von denen garantiert nicht alle offiziell sind. Juckt die Behörden weniger.

Und deswegen kann es ja jeder so machen,bis es die Behörden dann irgendwann mal juckt...... :rolleyes:
Sowas unqualifiziertes kotzt mich immer mehr an!Wie ich schon erwähnte,wenn ich mir so einen Hund hole,hab ich mich an die Gesetze zu halten und den Hund auch korrekt,bzw. offiziell anzumelden.Es sei denn,es ist mir völlig latte,was mit dem Hund passiert,wenns mal rauskommt.Aber solche Leute,sollten eh keine Hunde halten......
@ hated and proud: Und ich wiederhole mich gern noch einmal dir gegenüber.
Wie soll "es" rauskommen? Durch Denunziation der Nachbarn? Damit die Behörden einschreiten, muss der Hund was angestellt haben, was bedeutet, ich als Halter habe irgendwie Mist gebaut, nicht aufgepasst.
Und selbst wenn: Wie weist man mir nach, dass mein Hund ein Listenhund ist?
Wie macht man das, ohne dass mein Anwalt nach Einholen unabhängiger Gutachten den Vorwurf in der Luft zerreißt???
Aber gut, wer ein echter Deutscher sein will mit der entsprechenden Obrigkeitstreue, der soll das sein.
Man muss sich aber nicht gleich derart über andere Leute erheben und denen Gleichgültigkeit ihrem Hund gegenüber unterstellen.

Wo soll da der Boxer sein?
Auch ein Witz, oder?
Das ist ein 1a Kategorie 1 Hund.....
AmStaff, Pitbull wie auch immer

Ach tatsächlich? Und sowas beurteilst du durchs Anschauen. Dieser Hund kann ne Mischung aus sonstwas sein. Auch wenn er "so" aussieht.

Okay, genug aufgeregt. Ich muss mich allerdings an meinen letzten Test erinnern, wo der Prüfer sehr stark bezweifelte, dass da ein Fila drinsteckt.
"Sieht zwar so aus, aber man kann da furchtbar daneben liegen". So seine Worte zum Abschluss.

Wenn jmd. auf Nummer sicher gehen will - okay, hab ich selbst so gemacht.
Aber hört doch mal auf, euch als die sooo verantwortungsvollen Hundehalter aufzuspielen.
Wenn einmal irgendwo amtlich vermerkt ist, was für eine Rasse du hast, DANN ist die Gefahr groß, dass beim kleinsten Mückenschiss dein Hund an den Pranger gestellt wird und der Hund im TH landet.
"Tja, Herr Acela, Ihr Hund hat alles bestanden. Aber wenn mal wieder was passiert, werden wir Ihren Hund prüfen, nicht den anderen." So die Lady vom OA, als ich sie fragte, ob mein Hund nun als "ganz normaler" Hund, z.B. bei ner Rauferei, behandelt wird.
Hätte ich heute die Wahl, würde ich meinen Hund als Mischung aus 6,7 verschiedenen Rassen anmelden. Tja, der Zug ist abgefahren...

MfG, Acela
Niemand kann vom Phänotyp auf die Abstammung schließen. Niemand. Ende und aus.
 
1. man braucht in BW die Haltegenehmigung für einen Kampfi nicht vorher beantragen.
Das stimmt nicht, denn meine Eltern haben gerade vor 2 Wochen einen AmStaff übernommen und sie mußten vorher sehr wohl Anträge stellen.
Diese kannst du auch unter dem Link, den ich hier reingestellt habe, runterladen - nur mal so nebenbei.

2. Ist der Hund z.Bsp. aus dem Tierschutz, informiert das Tierheim das zust. OA über den Halterwechsel und das Ordnungsamt informiert sich über die betreffende Person
und erteilt beim entsprechender Eignung (blütenreines pol. Führungszeugniss) die Haltegenehmigung. Und da gibts kein schriftstück und das kostet auch nix.
Auch das stimmt nicht.
Mein Vater ist auf das OA gedippelt, hat das pol. Führungszeugnis beantragt, dem Mann vom OA vorgelegt zusammen mit den Anträgen, dieser hat es an das Landratsamt geschickt, Landratsamt hat sein OK gegeben, OA auch und hat die Haltegenehmigung ausgestellt.

3.Ist der Hund von Privat, muss der Vorbesitzer das OA über den Halterwechsel in kenntniss setzen, mit Name und Anschrift der neuen Besitzers.
Dessen Führungszeugniss wird dann überprüft und entweder bekommt ne Haltegenehmigung oder eben nicht( falls er schon mal mit dem Gesetz in konflikt getreten ist...)
Außerdem informiert die Gemeinde in der der Hund gemeldet wird automatisch das zuständige OA über die Haltung eines Liste 1 Hundes. Somit kann es garnicht dazu kommen dass das OA darüber nicht bescheid weiß.
Und wie gesagt es gibt kein Schriftstück für die Haltegehmigung in BW.
Siehe obige Ausführungen
Sie kann den Hund holen. Und muss dann die Haltung dem OA Göppingen melden.
Und wenn sie immer schön brav war warum sollte sie den Hund nicht halten dürfen.
Das obliegt nicht dir, das zu entscheiden, das ist Sache des OA

Bitte verwirrt das Mädel nicht so!!!!
Du verwirrst das Mädel.

Ach und Legolas!!!
Man Kann viel aus ner Hundeverordnung rauslesen. Es dürfen keine Liste 1 Hunde in BW gezüchtet werden.

Auch wenn der Hund nen Wesentest bestanden hat und die ungefährlichkeit des einzelnen Tieres bewiesen ist. So gehört er doch aufgrund der Rassezugehörigkeit zu den Kampfhunden, unabhängig vom Wesenstest und da ist nun mal laut Hundeverordnung die Züchtung derartiger Rassen verboten!!!
Das stimmt schon mal überhaupt nicht.
In BW darf gezüchtet werden.
 
Mal wieder Zeit für ein Fullquote...
1. Niemand kann dir beweisen, dass dein Hund ein Mix aus Rasse x und y ist, es sei denn...das sagte ich selbst schon.
Das juckt niemanden.
Fakt ist, der Hund wird nach Phänotyp beurteilt, wenn es hart auf hart kommt.
Ob dir das passt oder nicht ist völlig unerheblich.

2. Ich unterstelle "all den Leuten" nichts, ich hab nur meine Erfahrungen gemacht, dass urplötzlich extrem viele Boxermischlinge unterwegs waren. Und die sind immer noch unterwegs.
Wenn sie ein Gutachten haben, dürfen sie auch ruhig unterwegs sein.
3. siehe.1. Daher im Zweifelsfall auf die Hinterbeine stellen. Hat ne gute Bekannte von mir gemacht, die hat ihren Hund immer noch. .
Kann man ja gerne machen, wird aber im Endeffekt nichts nützen, wenn der Hund beurteilt wurde und es ein Gutachten gibt.
Also, midvi: Es kann nicht die Rede davon sein, dass es mir wurscht ist, was meinem Hund passiert. Ich weiß nicht, wie das bei dir, an deinem Wohnort ist, aber hier bei uns muss was passieren, um den ganzen Bullshit (Einschreiten der Behörden) loszutreten. Hier bei uns fahren die Streifenwagen nicht durch die Gegend, halten Hundehalter an und lassen sich erfüllte Auflagen vorweisen. .
Das mag ja sein, trotz allem gibt man solche Aussagen garantiert nicht weiter und riskiert damit, das jemand Probleme bekommt.
Ich weiß, wovon ich rede, ich arbeite im Tierheim und bin dort zuständig für diese Hunde.
Ich weiß, was da als läuft.....Du anscheinend nicht.
Ich habe das vollste Verständnis für Halter von Pits & Co, wenn sie sich gegen die Diskriminierung ihrer Hunde mittels zivilen Ungehorsams wehren, sprich, ihre Hunde nicht offiziell als Listenhunde anmelden. Das bedeutet natürlich: verantwortungsvolles Verhalten den Mitmenschen und -hunden gegenüber.
Wem ist damit geholfen, wenn sie damit auffliegen?
Niemanden.
Der Hund kommt ins Tierheim.
Super Sache, wirklich.
Man sollte vorher vielleicht man denken, bevor man solche Sachen schreibt.

Ach tatsächlich? Und sowas beurteilst du durchs Anschauen. Dieser Hund kann ne Mischung aus sonstwas sein. Auch wenn er "so" aussieht. .
Ja sicher.
Sag' mal, du meinst das sicherlich auch noch ernst, was du da schreibst, gell? :unsicher:

Okay, genug aufgeregt. .
Ja allerdings, bei deinen Aussagen kann man sich ja auch nur aufregen.

"Sieht zwar so aus, aber man kann da furchtbar daneben liegen". So seine Worte zum Abschluss. .
Tja, das war ja auch ein Prüfer, kein Gutachter oder Sachverständiger.
Von daher ist seine Meinung dazu total egal.
Aber hört doch mal auf, euch als die sooo verantwortungsvollen Hundehalter aufzuspielen.
.
Ist das jetzt ein Witz?
Das ist echt unverschämt.
Da sieht man doch mal, das du überhaupt keinen Plan von Tuten und Blasen hast, aber hier die großen Töne spuckst.
Das ist echt unglaublich.
Wenn einmal irgendwo amtlich vermerkt ist, was für eine Rasse du hast, DANN ist die Gefahr groß, dass beim kleinsten Mückenschiss dein Hund an den Pranger gestellt wird und der Hund im TH landet. .
Ach, und wenn man mit der Rasse bescheißt, dann passiert nix, ja?
Sag' mal wo lebst du überhaupt?

"Tja, Herr Acela, Ihr Hund hat alles bestanden. Aber wenn mal wieder was passiert, werden wir Ihren Hund prüfen, nicht den anderen." So die Lady vom OA, als ich sie fragte, ob mein Hund nun als "ganz normaler" Hund, z.B. bei ner Rauferei, behandelt wird.
Das ist eine absolut unqualifizierte Aussage von der OA Lady, aber durchaus nicht selten in der Praxis.
Wenn du damit nicht umgehen kannst, dann hol' dir nen Pudel und du bist aus dem Schneider - einfache Sache.

Wenn ich so einen Hund habe, dann mit allen Konsequenzen.
Hätte ich heute die Wahl, würde ich meinen Hund als Mischung aus 6,7 verschiedenen Rassen anmelden. Tja, der Zug ist abgefahren...

Na mach' das doch. Mich juckt das nicht, aber wundere dich nicht, wenn du nachher ohne Hund da stehst.

Niemand kann vom Phänotyp auf die Abstammung schließen. Niemand. Ende und aus.
Das ist völlig egal. Das wird so gemacht und fertig.
Das kann dir noch so auf den Senkel gehen, das interessiert nicht.
 
Hallo Midivi,
wohnen denn deine eltern in bawü oder haben sie den hund nach rlp geholt, dann sieht die ganze sache nämlich ganz anders aus.

ich habe dieses ganze theater nicht machen müssen.
mein hund hatte den wesentest schon und ich musste nichts beantragen.
nur das OA wurde darüber informiert das der hund nun bei mir lebt!!!
mein hund ist ordnungsgemäß als liste 1 hund gemeldet.
 
Hallo Midivi,
wohnen denn deine eltern in bawü oder haben sie den hund nach rlp geholt, dann sieht die ganze sache nämlich ganz anders aus. .
Meine Eltern leben in BW.

Ich weiß, das es in RLP anders läuft, ich habe meinen Eltern den Hund vermittelt (ich lebe in RLP und arbeite dort in einem Tierheim), drum mußte ich mich auch erst mal schlau machen, wie der Hase in BW läuft mit einem AmStaff.
Das ist nämlich grundsätzlich ganz anders als in RLP.

ich habe dieses ganze theater nicht machen müssen.
mein hund hatte den wesentest schon und ich musste nichts beantragen.
Schau mal, was wir für Anträge ausfüllen und auf das OA bringen mußten.
Der Antrag für die Sachkunde haben wir allerdings nicht gebraucht.

Hier der Link:
und dort findest du rechts Infomaterial und Downloads.....


nur das OA wurde darüber informiert das der hund nun bei mir lebt!!!
mein hund ist ordnungsgemäß als liste 1 hund gemeldet.
Dann sei froh, das es bei dir so gelaufen ist.


Deshalb sage ich:
Grundsätzlich VORAB mit dem zuständigen OA reden und aufklären lassen, wie die das gerne hätten.
Dann ist man auf der sicheren Seite.
Es tut nicht weh, dort mal anzurufen und nachzufragen.
 
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