Das hat auch mit dem ärztlichen Berufsrecht zu tun.
Ein Arzt darf Eingriffe, die dem Patienten körperlich schaden, eigentlich nicht durchführen. Der Wille des Patienten ist für diese Beurteilung mW unerheblich.
(Kosmetische Chirurgie ist darum eine Grauzone.)
Ausnahme ist, wenn der Nutzen den Schaden überwiegt.
Sowas wie „geistige Gesundheit“ spielte juristisch bis Anfang der 1990er Jahre dabei quasi keine Rolle, das kommt erst jetzt.
„Palaver“ und Aufstände gibt es bei Trans-Menschen aber immer noch auch. Frag zB mal
@MyEvilTwin - ich glaub, auch eine Geschlechtsumwandlung kriegt man nicht hinterhergetragen.
Zumal es auch da bei manchen sicherlich sowas wie eine Phase gibt, die sich wieder extrem ändern kann - und eben die Leute, die es “schon immer wussten“. Und die auseinanderzusortieren, ist sicher nicht leicht.
Wenn es da - für Tausende von Leuten akzeptable, verträgliche und ausreichende - Alternativen gibt, ist es uU nicht so einfach, einen chirurgischen Eingriff zu rechtfertigen.
(Wobei ich persönlich schon gut verstehen kann, dass du eben genau diesen wolltest und nichts anderes. Und es unglücklich finde, dass es ist, wie es ist.)
Edit: Bezog sich auf den vorletzten Beitrag von
@sleepy