Einige Fragen zum Boxer-Stafford Terrier

@ hated and proud: Und ich wiederhole mich gern noch einmal dir gegenüber.
Wie soll "es" rauskommen? Durch Denunziation der Nachbarn? Damit die Behörden einschreiten, muss der Hund was angestellt haben, was bedeutet, ich als Halter habe irgendwie Mist gebaut, nicht aufgepasst.
Und selbst wenn: Wie weist man mir nach, dass mein Hund ein Listenhund ist?
Wie macht man das, ohne dass mein Anwalt nach Einholen unabhängiger Gutachten den Vorwurf in der Luft zerreißt???
Aber gut, wer ein echter Deutscher sein will mit der entsprechenden Obrigkeitstreue, der soll das sein.
Man muss sich aber nicht gleich derart über andere Leute erheben und denen Gleichgültigkeit ihrem Hund gegenüber unterstellen.
Was soll der Quatsch von wegen echter Deutscher?
Ich halt mich eben lieber an gewisse Vorschriften und hab meine Ruhe,als wenn ich nachher Streß habe und mein Hund womöglich ins TH kommt......
Der Hund muß gar nicht mal was angestellt haben,damit die Behörden evtl. einschreiten,mißgünstige Nachbarn o.ä. gibt es genug.Grad erst nen Fall in der Nachbarschaft gehabt.Schön,wenn es bei Dir nicht so ist,ich hab für meinen Teil hab keine Lust auf sowas.
Ansonsten schliess ich mich Midivi einfach mal an.......
 
  • 9. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi hated and proud ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 30 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Ja kann sein dass deine eltern es so machen mussten.
allerdings war es bei mir so dass ich deswegen keine Sachkundenachweis erbringen musste weil ich bevor ich meinen hund holte, ich 5 jahre lang im TH Kampfhunde betreut habe und mit ihnen in der Hundeschule war!!!
Und das land Bawü sieht es so vor, das ich wenn ich beweisen kann das ich schon längere Zeit mit Hunden im sinne des Tierschutzes gearbeitet habe, oder Tiepfleger bin, Polizist, oder Hundeführer in ner Hundestaffel oder seit Jahren mitglied in einem eingetragenen Hundeverein bin, dass ich dann den Sachkundetest nicht machen muss.
Da ja meine sachkunde schon bewiesen ist!
Und einen Sachkundenachweis muss man nur nach aufforderrung erbringen und nicht generell!!!
Mein Verlobter ist Polizist, er kennt sich mit der Problematik etwas aus!!!
Wenn das OA der meinung ist muss nen Sachkundenachweis erbringen, dann informieren sie mich darüber.
Da ich sie aber schon anderweitig durch die arbeit im TH mit Liste 1 Hunden bewiesen habe, bedarf es bei mir keines Tests mehr.
Und genau das hat damals das TH dem OA bestätigt, schriftlich!!!
Und deshalb habe ich auch die Haltegenehmigung ohne weiteres bekommen.

Außerdem ist es auch nochmal anders wenn der Hund den Wesenstest schon hat.
Dann gilt er in Bawü nicht mehr als gefährlich und es bedarf keiner Haltegenehmigung mehr.
Das weiß ich vom AMT für Öffentliches Recht und Ordnung!!!

ich habe eben glück gehabt das ich mir diese rennerei nicht geben musste.

mein bruder musste das damals machen als er seinen hund aus dem tieheim holte wo ich gearbeitet habe.
sachkundenachweis, pol. führungszeugniss, erlaubniss der vermieters schriftlich usw....
aber ich denke das auch in jedem fall immer etwas anders verfahren wird!!!

ich halte meinen hund den vorschriften gemäß und das ist unserem OA bewusst.
und der mann vom ordnungsamt kennt unsere stinker da wir sie persönlich vorgestellt haben als wir sie nach dem umzug ummelden mussten!!!
 
Ja kann sein dass deine eltern es so machen mussten.
allerdings war es bei mir so dass ich deswegen keine Sachkundenachweis erbringen musste weil ich bevor ich meinen hund holte, ich 5 jahre lang im TH Kampfhunde betreut habe und mit ihnen in der Hundeschule war!!!
Und das land Bawü sieht es so vor, das ich wenn ich beweisen kann das ich schon längere Zeit mit Hunden im sinne des Tierschutzes gearbeitet habe, oder Tiepfleger bin, Polizist, oder Hundeführer in ner Hundestaffel oder seit Jahren mitglied in einem eingetragenen Hundeverein bin, dass ich dann den Sachkundetest nicht machen muss.
Da ja meine sachkunde schon bewiesen ist!
Und einen Sachkundenachweis muss man nur nach aufforderrung erbringen und nicht generell!!! !!

Das ist so nicht ganz richtig.
Die Sachkunde gilt nur für gefährliche Hunde.
Da aber der Hund einen Wesenstest hat, ist er kein gefährlicher Hund mehr und somit entfällt auch die Sachkunde.

Info vom Landratsamt.....

Und deshalb habe ich auch die Haltegenehmigung ohne weiteres bekommen.!
Meine Eltern haben die auch absolut problemlos bekommen und sind Anfänger in Sachen Hundehaltung.
Außerdem ist es auch nochmal anders wenn der Hund den Wesenstest schon hat.
Dann gilt er in Bawü nicht mehr als gefährlich und es bedarf keiner Haltegenehmigung mehr.
Das weiß ich vom AMT für Öffentliches Recht und Ordnung!!!
Er ist und bleibt aber ein Kat. 1 Hund, wenn auch ungefährlich und normalerweise braucht man trotz allem eine Haltegenehmigung, die man bei Kontrollen vorzeigen muß.
Meine Eltern sind da extra nochmal darauf hingewiesen worden, das sie die unbedingt immer dabei haben sollen.
ich habe eben glück gehabt das ich mir diese rennerei nicht geben musste
Och, es ging eigentlich.
Lief trotz allem bei uns sehr locker ab, das OA war sehr nett
aber ich denke das auch in jedem fall immer etwas anders verfahren wird!!!
Jedes OA macht das so, wie sie es für richtig halten.
Ist bei uns in RLP auch nicht anders.

Drum sage ich ja: Vorab schlau machen, sonst fühlen die sich evtl. auf den Schlips getreten.
 
Ich möchte durch die ganzen Diskussionen hier vermeiden, das Cora87 hier total verwirrt wird.

Deshalb:

Bitte rufe auf dem zuständigen Ordnungsamt an und bespreche mit den Leuten dort die Sachlage.
Die werden dir dann sagen, was du zu tun hast.
Dann bist du auf der sicheren Seite.
 
Und das land Bawü sieht es so vor, das ich wenn ich beweisen kann das ich schon längere Zeit mit Hunden im sinne des Tierschutzes gearbeitet habe, oder Tiepfleger bin, Polizist, oder Hundeführer in ner Hundestaffel oder seit Jahren mitglied in einem eingetragenen Hundeverein bin, dass ich dann den Sachkundetest nicht machen muss.
Da ja meine sachkunde schon bewiesen ist!

Dannzeig mir mal die Stelle wo das steht, das ist Unfug was du da schreibst und verwirrst die Leute nur, Sachkunde brauchst du beim halten eines Kampfhundes, und ein Listenhund mit bestandenem Verhaltenstest ist im Sinne der Verordnung keine Kampfhund mehr und darf somit gehalten werden und mit ihm darf gezüchtet werden wie jeder andere Hund auch mit der Einschränkung das die Leinenpflicht bleibt.

Und einen Sachkundenachweis muss man nur nach aufforderrung erbringen und nicht generell!!!

Das ist genauso Unfug, zeig mir die Stelle in der Verrodnung wo das steht

Mein Verlobter ist Polizist, er kennt sich mit der Problematik etwas aus!!!
Wenn das OA der meinung ist muss nen Sachkundenachweis erbringen, dann informieren sie mich darüber.

Das er Polizist ist heisst noch lange nicht das er davon Ahnung hat, da gibt es tausen Gegenbeispiele dazu.


Ich rate Dir bevor du hier weitere Ding behauptest die nicht stimmen lies mal die entsprechende Verordnung und Verwaltungsvorschrift.
 
@Midivi,

ich bewundere Dich und Deine Engelsgeduld dafür, das Du hier immer wieder (nicht nur in diesem Threat) den Leuten helfen möchtest:), obwohl Du eigentlich weisst das es nichts bringt bzw, das die meisten sich keinen dieser Ratschläge zu Herzen nehmen, weil Sie denken Ihnen könne niemand was:(.

Ehrlich, Hut ab.
Aber: Macht es Dich nicht auch wütend und traurig das das so ist und wirst Du nicht des Schreiben müde, oder lässt Du solche Sachen nicht so nah an Dich ran und versuchst Schadensbegrenzung zu betreiben?

Ich könnte das nicht. So, das musste mal gesagt werden.

Weiter so, wenn Du nur einem Hund damit hilfst ist das schon Gold wert...
 
@Midivi,

ich bewundere Dich und Deine Engelsgeduld dafür, das Du hier immer wieder (nicht nur in diesem Threat) den Leuten helfen möchtest:),
Danke, aber manchmal reißt auch mir der Geduldsfaden :D
obwohl Du eigentlich weisst das es nichts bringt bzw, das die meisten sich keinen dieser Ratschläge zu Herzen nehmen, weil Sie denken Ihnen könne niemand was:(.
Mir geht es eher um die Hunde, als um die Menschen (klingt vielleicht blöd...naja, du weißt bestimmt, wie ich das meine).
Ich möchte vermeiden, das auf Grund von irgendwelchen Dummheiten noch ein Listenhund im Tierheim landet.
Ich kann nicht nachvollziehen, wie naiv und blauäugig manche Leute an diese Sache rangehen.
Das ist ein absolut ernstes Thema, wo sich an die Spielregeln gehalten werden muß, sonst ist der Hund weg.
Merci
Aber: Macht es Dich nicht auch wütend und traurig das das so ist und wirst Du nicht des Schreiben müde, oder lässt Du solche Sachen nicht so nah an Dich ran und versuchst Schadensbegrenzung zu betreiben?
Ich muß ab und an schon mal gaaaanz tief durchatmen.....
Wenn ich alles ranlassen würde, was ich im Tierheim-Alltag schon alles erlebt habe, dann könnte ich nachts nur noch schlecht schlafen.
Weiter so, wenn Du nur einem Hund damit hilfst ist das schon Gold wert...
Eben, nur darum geht es ja.
 
Also Midivi,

jedes OA machts anders. bei uns läufts halt so, woanders so!!!
ich habe mich aber an alles gehalten und war damals selber bevor ich mir den hund geholt habe unser oa darüber in kenntniss gesetzt und die wollten dann nur kurz den wesenstestschein sehen und haben ihn fluchs kopiert, meine personalien aufgenommen und haben dann alles abgeheftet(alles in meinem beisein).
Erlaubniss wurde mir erteilt!!!
Es bestünden keine bedenken!!!

Aber das auch daran dass der hund eben schon den test hatte und das th bestätigte dass ich über genug sachkunde mit diesen hunden verfüge!!!(schriftlich)
 
Hier der auszug von amt für öffentliche Ordnung esslingen!!!

Die Ortspolizeibehörde kann vom theoretischen Teil der Prüfung absehen, wenn:
  • der erfolgreiche Abschluss eines Studiums der Tiermedizin nachgewiesen wird,
  • eine Ausbildung als Polizeihundeführer nachgewiesen wird,
  • eine bestandene Abschlussprüfung in dem Beruf Tierpfleger oder der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zu einem anderen Beruf, welche die erforderliche Sachkunde im Umgang mit Hunden vermittelt, nachgewiesen wird,
  • die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen einer Erlaubniserteilung nach § 11 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Nr. 2, 2a und 3 des Tierschutzgesetzes, bezogen auf eine Tätigkeit mit Hunden, nachgewiesen wurden,
  • ein sonstiger Nachweis über die erforderliche Sachkunde vorliegt, zum Beispiel durch Leistungsrichter und Ausbildungsleiter von Hundesportverbänden, die dem Verband des Deutschen Hundewesens e.V. (VDH) angeschlossen sind.
 
Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes














Wenn Sie einen Kampfhund halten wollen, der älter als sechs Monate ist, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis Ihrer Wohnortgemeinde (Ortspolizeibehörde).
Hinweis: Kampfhunde sind nach der so genannten Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
Bei Hunden der Rassen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet. Die Vermutung ist widerlegbar, wobei wesentliche Voraussetzung hierfür eine bestandene ist.
Hunde anderer Rassen gelten erst dann als Kampfhunde, wenn die Kampfhundeeigenschaft durch die Ortspolizeibehörde positiv festgestellt wurde.
Die Kampfhunde-Verordnung verfolgt das Ziel, die Bevölkerung vor den Gefahren, die von solchen Kampfhunden ausgehen, zu schützen. Hierzu sieht sie vor, dass die Haltung von Kampfhunden nur noch mit behördlicher Erlaubnis zulässig ist. Die Voraussetzungen für eine solche Erlaubnis sind sehr streng. In den wenigsten Fällen werden sie vorliegen.
Achtung: Sollte die "Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes" erteilt werden, ist diese stets mitzuführen.

Zuständige Stelle

für die Entscheidung: die Gemeinde-/Stadtverwaltung (als Ortspolizeibehörde), in deren Bezirk der Antragsteller wohnt


Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes nachweisen.
    Hinweis: Der Antragsteller muss einen Bedarf nachweisen, der durch Hunde ohne Kampfhundeeigenschaft nicht angemessen erfüllt werden kann.
  • Zudem dürfen keine Bedenken bestehen gegen
    • die Zuverlässigkeit des Antragstellers:
      An der Zuverlässigkeit kann es beispielsweise fehlen, wenn der Antragsteller wegen bestimmter Delikte vorbestraft ist oder sich wiederholt ordnungswidrig verhalten hat, wenn er alkohol- oder drogenabhängig ist oder wegen körperlicher Umstände das Tier nicht führen kann.
    • die Sachkunde des Antragstellers:
      Der Antragsteller muss über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, den Hund jederzeit so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht.
  • Ebenso dürfen Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.
    Hinweis: Die räumlichen und sonstigen für die Haltung des Kampfhundes wesentlichen objektiven Gegebenheiten müssen so beschaffen sein, dass mit der Haltung des Kampfhundes keine erkennbaren Gefahren verbunden sind.
  • Der Hund muss eine unveränderliche, möglichst ohne technische Mittel lesbare Kennzeichnung haben, aufgrund derer der Halter ermittelt und der Hund unverwechselbar identifiziert werden kann.
  • Das Bestehen einer besonderen Haftpflichtversicherung muss nachgewiesen werden.
Die Erlaubnis kann zudem versagt werden aus Gründen, die sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus gemeindlichen Satzungen, ergeben können.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann formlos gestellt werden. Darin sind neben den Personalien des Halters die Identität des Hundes, insbesondere Angaben zur Rasse oder Kreuzung, Geschlecht, Fellfarbe, Geburtsdatum oder Alter und die Kennzeichnung des Hundes anzugeben.
Die Ortspolizeibehörde kann den Antragsteller auffordern, ein zur Vorlage bei ihr zu beantragen. Entsprechendes gilt für sonstige (im Einzelfall für die Zuverlässigkeitsprüfung) erforderliche Unterlagen. Die Sachkunde ist durch eine Prüfung nachzuweisen.

Näheres zum Inhalt der Sachkundeprüfung sowie das hierfür zu verwendende Antragsformular ergibt sich aus der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über das Halten gefährlicher Hunde (VwVgH). Informationen zur Sachkundeprüfung erhalten Sie auch in der Verfahrensbeschreibung " ".

Sonstiges

Umfassende und den beschriebenen Erlaubnissen bietet das Innenministerium an.
Rechtsgrundlage

Formulare und Online-Dienste


Freigabevermerk

Dieser Text wurde freigegeben durch das Innenministerium. Stand: 24.05.2007
 
Gut gut gut,
ich gebe zu ich habe da was verwechselt.

@legolas
das mit dem züchten wusste ich bis jetzt nicht. habs zwar immer mal gehört,
aber nie genau nachgehakt. habs jetzt schwarz auf weiss gelesen beim innenministerium bawü.
ehrlich gesagt find ich es nicht so gut. aber wenigstens sterben die hunde dann in d nicht aus.
ich habe das mit dem sachkundenachweis nicht erbringen nur auf hunde mit wesenstest bezogen, da ich nicht wusste das th die hunde auch ohne wesenstest abgeben. das ist meines wissen und nach meinen erfahrungen die ich gemacht habe sehr sehr schwierig!!!
und das cora keine haltergenehmingung braucht bezog sich darauf dass ihr hund erst 4 mon alt ist. und da braucht man die auch noch nicht.

die frage dass ob ich nen sachkundenachweis brauche stellte sich für mich noch nie, da ich nie vor hatte mir nen hund ohne bestandenen test zu holen.
und die tierheime die mir bekannt sind vermitteln die hunde erst nach bestandenem test.(natürlich weiß ich auch von ausnahmen. aber die waren und sind sehr selten)
Und ich persönlich finde es auch besser so dass die hunde erst vermittelt werden wenn sie den test haben. denn schon haben die neuen besitzer weniger ärger. zumindest in bawü.

außerdem wissen wir alle doch ziemlich gut, das jedes amt in jedem kreis und bundesland es immer nur so macht wie sie es für richtig halten.

aber ich weiß ich brauche keinen sachkundenachweis und keine haltergenehmigung,
da meine hunde beide den wesenstest schon hatten.

vielleicht habe ich mich vorher etwas konfus ausgedrückt.
das tut mir leid.
das mit der zuchterlaubniss wusste ich bis dato nicht da ich vorher nie was schriftliches fand!
ich wollte keine verwirrung stiften!!!

ach und legolas, mein mann weiß schon ziemlich sehr gut bescheid. er kontrolliert nämlich auf der straße immer wenn er die möglichkeit hat leute mit kampfhunden die ihm nicht sachkundig erscheinen und offensichtlich nicht verantwortungsbewusst mit dem tier umgehen können. und da muss er sich schon mit der materie auskennen.
ansonsten bringt ihm nämlich sein ganzer aufwand bei der sache nichts.
also nur mal dazu.......

Und außerdem habe ich cora ja gesagt sie soll die zuständigen ämter anrufen!!!
die werden dann schon sagen was zu tun ist.
nur eben bei nem hund unter 6 mon. braucht sie sich nicht vorab ne erlaubniss einholen. das kann sie danach tun!!
so stehts auch in der hundeverordnung drin!!!
 
nur eben bei nem hund unter 6 mon. braucht sie sich nicht vorab ne erlaubniss einholen. das kann sie danach tun!!
so stehts auch in der hundeverordnung drin!!!

Ja sehr schön, dann hat sie den Hund zwei Monate und dann sagt das Amt: ätschi, Du nicht!
Weil, weil, weil ....
Und dann? Was, wenn Sie die Erlaubnis nicht bekommt aus Gründen, die jetzt überhaupt noch nicht abschätzbar sind?

Es sollte schon vorher klar sein
1. Welche Auflage und Bestimmungen sind zu erfüllen und
2. Können diese überhaupt erfüllt werden und wie!?
 
@schnuddelwuddel ist halt alles nicht so einfach mit den Verordnungen :hallo:
 
ja da hast recht frankie.
aber nur wer sich etwas vorzuwerfen hat, sprich schon einmal mit dem gesetz in konflikt getreten ist bekommt keine erlaubniss.
welche dinge man nicht im führungszeugniss stehen haben darf, das steht in der Polizeihunde-Verordnung von BW.
Also wenn sie sich nichts vorzuwerfen hat warum sollte sie dann keine Erlaubniss bekommen.
Ist ihr Führungszeugniss blütenrein, bekommt sie eine vorläufige Haltererlaubniss für den Hund.
Den die anschaffung eines Kampfhundwelpens ist nicht strafbar.
Und wenn sie den Sachkundenachweis erbracht hat bekommt sie eine endgültige Halteerlaubniss.
Die Beamten beim OA sind nicht immer nur Unmenschen.

Achja und für den Sachkundenachweis kann man auch lernen.

Und so schwer ist es ganz und garnicht eine halteerlaubniss zu bekommen.
denn wenn es keine einwende gibt, dann gibt es auch keinen Grund die haltung zu versagen.
 
Morgen,

also die kleine kam gestern nicht zu mir! Die Besitzerin kann sich nicht von ihr trennen.........
Kann ich auch verstehen! Sie selbst ist im Tierschutz tätig und hat sogar mit Hunden auf den Wesenstest geübt. Sie meinte sie wird mich da auch voll und ganz unterstützen.

Jetzt ist es so das ich von ihr einen Welpen bekomme, wann das ist weiß ich noch nicht genau.

Ich denk man söllte das Thema hir schließen, da so viel verwirrung drin ist......

Leider weiß ich nicht ob das überhaupt geht und wohin ich mich wenden soll.........
 
Wie wäre es, wenn du einfach mal in einem Tierheim nach einem Hund schaust?

Warum ein Welpe?
Woher will diese Frau einen Welpen bekommen?

Wenn diese Frau wirklich im Tierschutz tätig wäre und Hunde auf Wesenstest vorbereiten würde, dann hätte sie nicht so einen Sch.eiß mit den Reißzähnen erzählt.
Das kannst du echt deiner Großmutter erzählen.

Das Ganze hat für mich einen sehr faden Beigeschmack.
Irgendwas ist da oberfaul.

Willst du uns auf den Arm nehmen?
 
es ist aber vielleicht auch besser, erst zu schließen wenn alle Missverständnisse geklärt sind.

Ich finde es prima, das du den Welpen gestern (noch) nicht geholt hast.

Wir brauchen in fast allen Bundesländern die Genehmigung zur Haltung und meine persönliche Meinung ist einfach: Wenn ich schon zu Ämtern laufen muss und dies oder jenes vorlegen muss, tue ich das lieber vorab.
Keiner möchte doch dann die Ungewissheit ertragen, ob der Hund den man zu sich genommen hat und liebt, auch vom Amt erlaubt wird.
 
Also eigentlich wollte ich ja gar nichts dazu schreiben aber langsam reicht es echt Cora.Du erzählst hier so einen Blödsinn.Wenn die Frau im TS ist dann fress ich einen Besen.Dann würde sie aber sehen wie erbärmlich ihr eigener Hund aussieht.Du erzählst mir per PN der Hund ist noch nicht mal angemeldet und plötzlich will sie einen Wesenstest machen? Zeig den anderen doch auch mal bitte das Foto das du mir geschickt hast.
Tja woher diese Frau plötzlich einen Welpen haben will dürfte ja klar sein :sauer:
 
Das mit Tiergheim hab ich mir auch schon überlegt, aber ich denk mit einem welpen bin ich besser dran. Da weiß ich das er nichts schlimmes mitgemacht hat und eventuell aggresiv ist. Das muss man ja auch nicht unbedingt am anfang sehen. Ihn dann wider zurück zu bringen würde ich nicht schaffen.

Ganz oben kam mal was wegen vorstrafen:

NEIN, ich bin auf keiner weise vorbestrafft..... konnte auch immmer meine Finger schön bei mir halten :))
 
hallo anja, das foto ist auf der vorigen seite hier im thread zu sehen... das jemand vom tierschutz seinen eigenen hund so aussehen lässt, mit der begründung keine zeit mehr zu haben, wage ich zu bezweifeln. ausserdem erzählt so jemand nicht so einen ausgemachten blödsinn mit den reisszähnen.

zu einem welpen würde ich dir nicht raten - du scheinst, trotz deiner vorstellung hier, keinerlei hundeerfahrung zu haben. ich habe hier im moment einen welpen sitzen und das würde ich jemand, der gänzlich ohne hundewissen ist, niemals raten!
ein welpe hat zwar keine schlechte vergangenheit, aber die hat er bei jemand ohne plan ruckzuck...
es ist wesentlich schwieriger einen welpen aufzuziehen, als einen erwachsenen hund aus dem tierschutz zu übernehmen. ich hatte beides (erst einen erwachsenen hund aus dem tierschutz - ein absoluter schatz) und muss sagen, dass ich recht hatte, erst einen welpen zu nehmen, wenn umfangreiches wissen vorhanden ist.

gruss tanja
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Einige Fragen zum Boxer-Stafford Terrier“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

D
Aber der Besitzer bekommt ihn eben nicht wieder. Keine Chance. Die Dummen sind die Hunde, also sollte man das tunlichst bleiben lassen. Wenn Hunde in Hamburg eingezogen werden, können die nur in ein listenfreies Bundesland vermittelt werden, nach Hamburg ist es - bis auf wenige Ausnahmen -...
Antworten
18
Aufrufe
1K
Carli
P
Wie ist es bei Euch weiter gegangen?
Antworten
17
Aufrufe
1K
Paulemaus
Paulemaus
Leroy
Das stimmt, das ist leider oft so. Und, ich unterstelle mal, dass aus diesem Mangel an Information/Interesse auch oft einfach so aus dem Blauen heraus kastriert wird. Nichtsahnend, dass es auch da nicht schadet über Kastration und deren Folgen bescheid zu wissen (bestenfalls vorher)
Antworten
42
Aufrufe
3K
Pennylane
Pennylane
Paulemaus
Ist viele Jahre her, da hatte ich von denen eine 2 stöckige Meerivilla. Vielleicht (hoffentlich) haben die inzwischen optimiert. Dem Käfig fehlte eine ordentliche Kotwanne aus Kunsststoff. Das Beschichtung war nicht urinbeständig und hat sich quasi aufgelöst. Schick aber total unpraktisch.
Antworten
64
Aufrufe
3K
Carli
Cikoooo
  • Geschlossen
Der TE ist gesperrt, Gründe dafür gibt es, antworten kann er nicht mehr, ich denke dann kann man hier auch zu machen.
Antworten
77
Aufrufe
6K
matti
Zurück
Oben Unten