hm - ich weiß nicht
Sie hat ihm gesagt, was er vorlegen muss, um die Genehmigung zu beantragen.
Das impliziert für mich, dass es eine Möglichkeit gibt, den Hund genehmigt zu bekommen.
Und das tut es doch nicht mehr, weil nicht aus dem Tierheim, oder?
Aber wahrscheinlich kann sie als Sachbearbeiterin halt nicht einfach und endgültig entscheiden.
Aber vielleicht wollen die sich auch einfach nicht für dumm verkaufen lassen ? Es ist eine Sache, sich über die Anschaffung eines Listenhundes in NRW gar nicht zu informieren und gegen die Wand zu fahren, eine andere, sich darüber zu informieren, nach Selbsteinschätzung alle erforderlichen Auflagen zu erfüllen und ausgerechnet die wichtigste Auflage zu übersehen. Find ich wenig glaubhaft.